Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Zur Christbaumentsorgung bringen Sie die Christbäume bitte ohne Lametta usw. am Tag der Altstoffübernahme in das Altstoffsammelzentrum der Gemeinde Hengsberg. Die Christbäume bitte nicht über den Restmüll oder die Biotonne entsorgen!
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Steirische Landesjägerschaft ruft zu Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur auf
Steiermark. Lärm wirkt sich nicht nur negativ auf die Gesundheit, das subjektive Wohlbefinden und die Lebensqualität von Menschen aus – er beeinträchtigt auch das Leben von Tieren erheblich. Besonders unvorhersehbarer Lärm stellt für Wildtiere eine massive Belastung dar. Darauf macht die Steirische Landesjägerschaft im Rahmen ihrer Kampagne „Stille Steiermark“ aufmerksam.
„Für Wildtiere ist es entscheidend, dass Lärm und Lärmquellen vorhersehbar und konstant sind, damit sie sich daran anpassen können. Plötzlich auftretender Lärm wird mit akuten Gefahrensituationen verbunden und stellt eine massive Belastung dar“, erklärt Wildbiologe Hubert Zeiler.
Ruhige, lärmarme Zonen sind Gebiete mit hoher Lebensqualität – sowohl für Menschen als auch für Tiere. Viele heimische Wildarten wie Feldhasen, Rehe, Hirsche oder Füchse verfügen über einen besonders feinen Gehörsinn. So kann etwa Rotwild sogar Töne im Ultraschallbereich wahrnehmen. Lärm, der scheinbar „aus heiterem Himmel“ auftritt und über längere Zeit anhält, bedeutet für diese Tiere enormen Stress. Zusätzlich verschärfen Rauchentwicklung und grelle Lichtblitze die Belastung.
Heuer ohne Hörsturz ins neue Jahr
Nicht nur Wildtiere leiden unter der Silvesterknallerei – auch Haustiere reagieren mit Angst, Stress und Panik. Viele Tierhalterinnen und Tierhalter kennen diese Situation nur zu gut. Was bei Haustieren sichtbar wird, geschieht bei Wildtieren meist unbemerkt, hat jedoch ebenso weitreichende und langfristige Folgen.
„Gerade zum Jahreswechsel ist ein bewusster und rücksichtsvoller Umgang mit unserer Umwelt besonders wichtig“, betont die Steirische Landesjägerschaft. „Ein ruhiger Start ins neue Jahr ist ein Gewinn für Mensch, Tier und Natur.“
Feuerwerk belastet Umwelt und Gesundheit
Neben der Lärmbelastung setzt Feuerwerk auch Feinstaub und Schwermetalle frei, die Umwelt, Wildtiere und die menschliche Gesundheit schädigen. In der Silvesternacht werden die vom Umweltbundesamt festgelegten Feinstaub-Grenzwerte regelmäßig um ein Vielfaches überschritten. Zusätzlich fallen jährlich bis zu 1.000 Tonnen Müll durch abgebrannte Knallkörper und Feuerwerksraketen an, von denen ein Teil in der Natur landet und zu Mikroplastik zerfällt.
Mit der Kampagne „Stille Steiermark“ setzt die Steirische Landesjägerschaft ein klares Zeichen für den Schutz unserer Natur und ruft dazu auf, den Jahreswechsel bewusst, leise und verantwortungsvoll zu gestalten.
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Hinweise zur Umstellung:
Die bisher aufgestellten 80-Liter-Behälter bei 1-Personen-Haushalten werden
durch 120-Liter-Behälter ersetzt, um die Sammlung in der Kleinregion mit der Gemeinde Lang und der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen einheitlich zu gestalten und damit Kosten zu sparen.
Der Tausch erfolgt nach der letzten Entleerung
im Dezember 2025.
Letzte Entleerung im Jahr 2025: 22.12.2025
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In den vergangenen Monaten haben Gemeinderät*innen ausführlich beraten, welche konkreten Maßnahmen in der Gemeinde umgesetzt werden können, um Kosten zu senken und zentrale Aufgaben mit begrenzten Mitteln zu erfüllen. Der finanzielle Druck hinterlässt Spuren in der Verwaltung sowie bei freiwilligen Leistungen wie Kultur-,Sport- und Vereinsförderungen.
Um Sparmaßnahmen nicht grundsätzlich auf das Leistungsangebot oder die Lebensqualität in der Gemeinde auswirken zu lassen, wurden einige Förderungen geringfügig angepasst und weitere finanzielle Zuwendungen, die zuletzt weniger genutzt wurden, vollständig gestrichen. Es gab einstimmige Beschlüsse des Gemeinderats zu folgenden
Einsparungen:
Besamungsauszahlung:
Derzeit erfolgt die Auszahlung aufgrund der jährlich angeforderten AMA Tierbestandsliste. Ab 1.1.2026 muss bis
zum 31.12. des jeweiligen Jahres ein Antrag auf Gewährung eines Besamungskostenzuschusses bei der Gemeinde einlangen.
Der Förderbeitrag wird wie folgt abgeändert:
Fixbetrag pro Muttertier inkl. belegfähigem Jungtier und Jahr ab 1.1.2026:
Schweine: für die künstliche Besamung:
01-20 ZS € 8,–,
21-40 ZS € 4,–, darüber Null,
ergibt Betriebsobergrenze /Jahr € 240,–
Rinder: für die künstliche Besamung:
Je Kuh inkl. belegfähige Kalbin und Jahr € 20,–
Schafe und Ziegen: gleich wie Schweine
Pferde: gleich wie Rinder
Taxigutscheine:
Aufgrund der fehlenden Nachfrage werden keine Taxigutscheine mehr verkauft.
Maturaballspende:
Es kann kein Antrag mehr auf die Auszahlung der Maturaballspende gestellt werden. Kostenlose Inserateinschaltung „DerHengist“. Es kann kein Antrag zur kostenfreien Inseratschaltung in der Gemeindezeitung erfolgen.
Die kostenfreie Betriebsvorstellung im Hengist entfällt zur Gänze.
Wirtschaftsförderung
Entfall der Rückerstattung der Bauabgabe und der Kommunalsteuer bei Neugründungen, Neuansiedlungen oder Erweiterungen eines Betriebs in jeglicher Form. Zudem wurde die Rückerstattung der Kommunalsteuer für Lehrlinge an Lehrlingsausbildungsbetriebe der Gemeinde aufgehoben.
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JÄNNER:
06. Wehrversammlung, FF Hengsberg
09. Neujahrsempfang mit Jungbürgerfeier im Hengistzentrum
18. Wehrversammlung, FF Schönberg
22. Tag der offenen Tür, Mittelschule Lebring-St. Margarethen
24. - 25. Jugend-Hengistcup, USV Kötz Haus Hengsberg
25. Landwirtschaftskammerwahlen im Gemeindeamt
31. Hengistball im Hengistzentrum, Musikverein
FEBRUAR:
07. "Hosn-Owi" Turnier im Hengistzentrum, USV Kötz Haus Hengsberg
14. Maskenparty der FF Schönberg beim Bacherlwirt
17. Kinderfasching beim Kirchenwirt Gasthof Bernhardt, SPÖ
28. Bürgermeisterfrühstück mit Jugendlichen
MÄRZ:
18. Josefiausfahrt Seniorenbund
21. Mario Kart Turnier im Hengistzentrum, Verein FH-Familie Ollerhånd Miteinånd
22. Ostermarkt, Steirer feiern – Josefitage in der Steiermark
27. Coffee with Cops am Hengistplatz
28. Frühjahrsputz, Sänger- und Musikantentreffen im Hengistzentrum, GKH
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Änderung Abfuhrordnung ab 1.1.2026
Ab 1.1. 2026 stellt die Gemeinde Hengsberg die Abfuhrordnung seit zuletzt 2016 um und führt neue Abfalltarife
ein.
VARIABLE GEBÜHREN Restmüllabfälle Privathaushalte
120 l Gefäß: netto 5,11 € je Abfuhr (8 Mindestabfuhren); brutto 5,62 €
240 l Gefäß: netto 10,22 € je Abfuhr (8 Mindestabfuhren); brutto 11,24 €
1100 l Gefäß: netto 46,84 € je Abfuhr (8 Mindestabfuhren); brutto 51,52 €
GRUNDGEBÜHR Restmüllabfälle Privathaushalte
Je Einwohnergleichwert (EWG): netto 22,73 €; brutto 25,00 €
Bioabfall Privathaushalte
120 l Gefäß: netto 122,73 € pro Jahr; brutto 135,00 €
240 l Gefäß: netto 245,46 € pro Jahr; brutto 270,00 €
GRUNDGEBÜHR Betriebe und Einrichtungen – Restmüll
Je Einwohnergleichwert (EWG): netto 22,73 €; brutto 25,00 €
Beispiel für variable Berechnungen (EGW-Beispiele):
Beschäftigter im Betrieb, 2 Vollbeschäftigte = 1 EGW
Gaststätte, 5 Sitzplätze = 1 EGW
Beherbergungsbetrieb, 4 Betten = 1 EGW
Versammlungsstätte, Saal, 30 Sitzplätze = 1 EGW
Kindergarten/Schule, 10 Kinder = 1 EGW
Verein mit Vereinsheim, 30 aktive Mitglieder = 1 EGW
VARIABLE GEBÜHREN Betriebe und Einrichtungen – Restmüll
1120 l Gefäß: netto 5,11 € je Abfuhr (12 Mindestabfuhren)
1240 l Gefäß: netto 10,22 € je Abfuhr (12 Mindestabfuhren)
1100 l Gefäß: netto 46,84 € je Abfuhr (12 Mindestabfuhren)
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Die Wahlen der Gemeindebäuerinnen
stehen bevor – ein wichtiger Moment
für alle kammerzugehörigen Bäuerinnen
in der Steiermark. Jede hat die
Möglichkeit, aktiv mitzuwirken: Nehmen
Sie an der Gemeindeversammlung
teil und unterstützen Sie jene Frauen,
die Verantwortung übernehmen wollen.
Datum: Donnerstag, 15. Jänner 2026
Uhrzeit: 18 Uhr
Wahlort: Gasthaus Pock, Hart 1,
8410 St. Georgen a.d. Stiefing
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Der Hauptvormerkzeitraum für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 steht fest:
12. Jänner bis 8. Februar 2026
Die Vormerkung Ihres Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung starten soll. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. Die genauen Informationen dazu - auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz - erhalten Sie am Kinderportal.
https://kinderportal.stmk.gv.at/
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Wir haben die Anschlussquote von 50 % für den Start der Phase 2 des Glasfaserausbaus geschafft!
Die positive Information wird in den nächsten Tagen an alle Angemeldeten versendet. Bis die Planungsarbeiten im nächsten Jahr beginnen, kann weiterhin noch ermäßigt im Gemeindeamt oder online angemeldet werden: https://sbidi.eu/hengsberg/
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Mit der Inbetriebnahme der Koralmbahn kommt es ab 14. Dezember 2025 zu Ausweitungen und Anpassungen im Bahn- und Busbereich:
Neuer Fernverkehr im Stundentakt vom Bahnhof Weststeiermark nach Kärnten bzw. nach Graz
Neue Interregio-Linie Graz – Maribor im Stundentakt mit Halten in Kaindorf a.d. Sulm und Leibnitz
Massive Angebotsausweitung auf der S6, z.B. werktags in der Hauptverkehrszeit halbstündliche Verbindungen, neu
verkehren Züge bis nach Mitternacht, wochenends auf der S6 via Hengsberg Stundentakt
Aus 3 mach 1: Die S5, S1 und S9 werden zur neuen S1 (Spielfeld-Straß – Graz – Mürzzuschlag). Damit sind
im Nahverkehr umsteigefreue Verbindungen von z.B. Lebring nach Frohnleiten möglich!
Einbindung der S6 in die Taktknoten Graz und Wettmanstätten
Um diese Verbesserungen zu erreichen, ist eine Anpassung und Fahrzeitverkürzung der S-Bahn-Linie S6 zwischen
Hengsberg und Graz notwendig. Die S6 wird daher neu über den Flughafenstrecke geführt.
Zur besseren Anbindung an die S6 und als Ersatz des Halts in Werndorf, wird die RegioBus-Linie 602
aufgewertet und von Hengsberg nach Werndorf verlängert.
In der Hauptverkehrszeit wird ein Stundentakt zwischen Leibnitz und Hengsberg und Werndorf
gefahren, wobei in Hengsberg Anschlüsse zur/von der S6 hergestellt werden.
Linie 650 als Alternative von/nach Deutschlandsberg mit Umsteigen in Wettmannstätten
Weitere Informationen zum Fahrplanwechsel bzw. zur Inbetriebnahme der Koralmbahn:
Verbund Linie | verbundlinie.at
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Als Wahltag wurde der Sonntag, 25. Jänner 2026 festgelegt. Nur jene Kammerzugehörigen, die in einem abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen am Wahltag ihr Wahlrecht ausüben.
Deshalb sollten sich alle kammerzugehörigen und wahlberechtigten Personen bis spätestens 25.11.2025, bei der Gemeinde vergewissern, ob sie im Wählerverzeichnis
• der Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder
• der Gemeinde, in der der überwiegende Teil ihres Grundbesitzes liegt, oder
• der Gemeinde, in der die überwiegende betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird, vollständig und richtig eingetragen sind.
Kammerzugehörig sind jene natürlichen oder juristischen Personen, die Eigentümer,
Fruchtnießer und Pächter in der Steiermark gelegener land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind, sowie die Eigentümer, Fruchtnießer und Pächter in der Steiermark gelegener Grundstücke, soweit es sich um
unbebaute Grundstücke handelt, die nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzt werden und für
die aus diesem Grunde die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vorgesehene Abgabe zu entrichten ist, sofern das Ausmaß des Betriebes oder Grundstückes mindestens 1 Hektar beträgt.
Wahlberechtigt sind auch Familienangehörige von Kammerzugehörigen, sofern sie in deren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben hauptberuflich tätig sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für die Dauer ihres Präsenz- oder Zivildienstes.
Zudem sind Personen, die einen Betrieb übertragen haben und deren Ehegattinnen/Ehegatten sowie deren eingetragene Partnerinnen/Partner, sofern diese im Zeitpunkt der Übergabe kammerzugehörig waren und ihren Hauptwohnsitz auf dem übertragenen Betrieb haben und die/der Betriebsnachfolgerin/Betriebsnachfolger kammerzugehörig ist..
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E-Mail ist heute eine weit verbreitete Kommunikationsform.
Ein E-Mail birgt jedoch viele Gefahren. So können Malware (Computerviren, Spyware, usw.) mit einem E-Mail eingeschleust werden. Vielfach unterliegen E-Mails auch einer Größenbeschränkung. Unverschlüsselte E-Mails können abgefangen, verändert und für Malware oder Spam (unerwünschte Massensendungen) verwendet werden. Wir haben uns daher entschieden, keine E-Mails mit personenbezogenem Inhalt zu versenden. Stattdessen versenden wir über LetterLink der Österreichischen Post. In diesem Fall bekommen Sie eine E-Mail mit einem Link auf die Dokumente die wir Ihnen übermitteln wollen, wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung unterfertigen.
Bitte bringen Sie die ausgefüllte Einwilligungserklärung ins Gemeindeamt!
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Ressourcenparks Schließtage:
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Das südweststeirische Erfolgsprojekt muss aus finanziellen Gründen eingestellt werden.
Nach vielen erfolgreichen Jahren wird das beliebte Anrufsammeltaxi regioMOBIL mit 31. März 2026 eingestellt.
Trotz des großen Erfolgs und der hohen Nachfrage kann der Betrieb, unter den derzeit äußerst angespannten finanziellen Rahmenbedingungen leider nicht fortgeführt werden. Die Gemeinden und die Region Südweststeiermark haben bis zuletzt größte finanzielle Anstrengungen unternommen, um den Weiterbetrieb zu sichern. Ohne zusätzliche Unterstützung durch das Land Steiermark ist eine Fortführung jedoch nicht möglich.
regioMOBIL sagt Danke für 6 erfolgreiche Jahre. Gemeinsam haben wir Wege verbunden und die Region bewegt.
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Abholung im Gemeindeamt zu den Bürgerservicezeiten.
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Der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark hat am 10. September 2025 die Wahl der Landes- und Bezirkskammerräte gemäß § 23 Abs. 2 des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970 idgF für den Wahltag,
Sonntag, 25. Jänner 2026,
ausgeschrieben.
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Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann bis zum 27. Februar 2026 im Gemeindeamt beantragt werden.
Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:
• Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
• Die Förderungswerber*innen müssen die Heizkosten vorlegen.
• Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
Informationen rund um Energiesparen erhalten Sie beim Team der Energieberatung Land Steiermark:
Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at, erreichbar.
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Neueste Umfragen zeigen, dass rund die Hälfte der Befragten bereits über Rauchwarnmelder verfügt. Umgekehrt bedeutet das allerdings auch, dass jede zweite Person bisher noch keinen bei sich zu Hause installiert hat! Der bundesweite Tag des Rauchwarnmelders soll daher daran erinnern, wie wichtig diese elektronischen Lebensretter sind. Denn im Falle eines Brandes zählt jede Sekunde: Es bleibt nur wenig Zeit, um den gefährlichen Rauchgasen zu entkommen. Rauchwarnmelder schlagen sofort Alarm und helfen dabei, noch rechtzeitig Löschmaßnahmen zu ergreifen oder ins Freie zu flüchten. Rauchwarnmelder retten Leben.
Damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden, sind Rauchwarnmelder immer so anzuordnen und zu montieren, dass sie vom Brandrauch auch wirklich ungehindert erreicht werden. Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung können in der TRVB 122 S 25 nachgeschlagen werden. Die Angaben des Herstellers in der Betriebsanleitung sind zu berücksichtigen. Nach erfolgter Installation sollte die Funktionsfähigkeit regelmäßig – zumindest jährlich – mittels Testtaste überprüft werden. Erklingt kein Signalton, ist die Batterie oder der Melder auszutauschen.
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Der Steiermark steht am 14.12.2025 ein großer Umbruch des Öffentlichen Verkehrs bevor. Ausgelöst durch die Betriebsaufnahme der Koralmbahn wird neben dem Fernverkehr auf der Schiene auch der Nahverkehr und in weiterer Folge auch der RegioBus in unserer Region angepasst.
Die neuen Verbindungen können über die Homepage des Verkehrsverbundes (Verbund Linie | verbundlinie.at) über die Fahrplanabfrage bereits abgefragt werden (Datum ab 14.12. eingeben!).
Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass bei einzelnen Linien noch nicht die aktuellen Zeiten im System erfasst sind.
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Als Eltern/Erziehungsberechtigte denken Sie sicher bereits frühzeitig über eine geeignete außerfamiliäre Betreuungsform für Ihr Kind nach. Um Ihnen die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu erleichtern, stellt Ihnen das Land Steiermark das Kinderportal KIPO zur Verfügung.
Das Kinderportal beinhaltet eine Übersicht aller Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogischen Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark sowie die Möglichkeit der bequemen Vormerkung in den von Ihnen ausgewählten Wunscheinrichtungen.
Mit diesem Online-Angebot wird Ihnen die Suche nach einem Betreuungsplatz erleichtert, die Vormerkung Ihres Kindes vereinfacht, und Sie erhalten einen transparenten Einblick in die verfügbaren Betreuungsplätze in Ihrer Umgebung, samt zahlreichen Informationen zu Ihren bevorzugten Einrichtungen. Nutzen Sie das Kinderportal gerne frühzeitig, um sich einen Überblick zu verschaffen, um in pädagogischen Konzepten zu schmökern und um sich über die Rahmenbedingungen verschiedener Betreuungseinrichtungen zu informieren.
Die Vormerkung Ihres Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung starten soll. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. Die genauen Informationen dazu - auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz - erhalten Sie am Kinderportal.
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Die Neuaufstellung des Snackautomaten ist abgeschlossen. Wir freuen uns, unseren Besucher*innen im Hengistpark ab sofort eine große Auswahl an Snacks und Getränken anbieten zu können. Im Automaten finden Sie eine vielseitige Palette von kalten Getränken sowie eine Auswahl an Schokosnacks, Riegeln und kleinen Süßigkeiten für jeden Geschmack.
Ein besonderes Dankeschön geht an die engagierten Mitarbeiter im Außendienst: Christian, Hubert und Christian haben gemeinsam neben dem Hartplatz das Fundament und die notwendige Stromzufuhr errichtet. Vielen Dank für euren Einsatz und eure Zuverlässigkeit!
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Beim diesjährigen Schilcher Lauf war nicht nur sportliche Leistung gefragt, sondern auch Teamgeist und Zusammenhalt – Werte, die die Hengsberger Lauffreunde seit jeher leben. Zwölf motivierte Läufer*innen aus Hengsberg, die sich jeden Sonntag zum gemeinsamen Laufen treffen, zeigten eindrucksvoll, wie aus Freundschaft Bewegung wird – und aus Bewegung Erfolg.
Sieger und Topplatzierungen im Gruppenteamlauf
Die Lauffreunde traten in zwei Vierergruppen beim Gruppenteamlauf an – mit großem Erfolg:
Gruppe 1: Christopher Grubholz, Thomas Florian, Patrik Mai und Marcel Rack liefen den Titelverteidigern „FC Schöberl“ mit 8 Minuten voraus zum Sieg. Ihr Zusammenspiel und ihre Ausdauer machten sie zum verdienten Siegerteam.
Gruppe 2: Barbara Grubholz, Stefanie Rack, Thomas Schaupensteiner und Siegmund Thomann erreichten einen starken 6. Platz von 32 Gruppen – ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann und den Teamgeist der Gruppe widerspiegelt.
Einzelstarter mit Motivation und Begeisterung
Auch außerhalb der Gruppen Teams waren die Hengsberger Lauffreunde vertreten:
Irene Florian, Jacqueline Mai sowie die Kinder Matheo und Marie Mai gingen als Einzelstarter an den Start und zeigten, dass die Freude am Laufen keine Altersgrenze hat. Besonders die Teilnahme der Kinder sorgte für strahlende Gesichter und Applaus am Streckenrand.
Der Schilcher Lauf war für die Laufgruppe mehr als nur ein Wettkampf: ein weiters gemeinsames Erlebnis, das verbindet und motiviert.
Das Team der Hengsberger Lauffreunde wird immer größer und besteht zurzeit aus folgenden Mitgliedern:
Christian Bäck, Manfred Wallner, Thomas u. Irene Florian, Patrik u. Jacqueline Mai, Thomas Schaupensteiner, Marcel u. Stefanie Rack, Siegmund Thomann, Christopher u. Barbara Grubholz
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In der Kleinregion Hengist+ treffen sich regelmäßig die Amtsleiter*innen der
Gemeinden Hengsberg, Lang, Lebring-St. Margarethen, St. Nikolai i.S. und
Wildon, um sich über aktuelle Themen auszutauschen. Ziel ist es, Erfahrungen zu
sammeln, bewährte Praxen zu teilen und Lösungen zu finden, die eine
Optimierung der Abläufe zum Ziel haben. Die Treffen werden von Frau Ing.
Daniela List (Ecoversum) organisiert und moderiert.
Durch den regelmäßigen Austausch gewinnen die Führungskräfte Sicherheit im
Umgang mit Verwaltungsthemen und es entstehen wertvolle Synergien, von
denen alle Gemeinden profitieren. Gemeinsame Initiativen und abgestimmte
Beschaffungs- oder Kooperationsmöglichkeiten tragen dazu bei, Ressourcen
sinnvoll zu nutzen und Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.
Foto: v.l.n.r: Mag. Johann Grasch, AL St. Nikolai i.S., Heidi Hüttinger, AL Hengsberg, Cornelia Raab, AL Lang, Karl Mörth, AL Lebring-St. Margarethen, MMag Martin Dietrich, AL Wildon)
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Seit einiger Zeit wird eine Verschiebung bei den Einbrüchen beobachtet: weg von den klassischen Hauptsaisonen wie Urlaubs- oder Dämmerungszeit hin zu Einbrüchen, die sich über das ganze Jahr verteilen. Das Bundeskriminalamt warnt und gibt Tipps.
Für Einbrecher das Wichtigste: eine leere Wohnung oder ein leeres Haus. So beobachtet das Bundeskriminalamt bereits seit einiger Zeit eine Verschiebung bei den Einbrüchen. Wurden früher vermehrt Einbrüche zu "Hauptsaisonen" wie Urlaubs- oder Dämmerungszeit registriert, so verteilen sich die Delikte nun über das ganze Jahr hinweg zu allen Tages- und Nachtzeiten. Doch mit bereits simplen Maßnahmen kann das Risiko Opfer eines Einbruchs minimiert werden. So ist jetzt beispielsweise die perfekte Jahreszeit, um Türen und Fenster höherer Widerstandsklassen einbauen zu lassen.
Ungestört
Die meisten Einbrüche finden vormittags beziehungsweise über die Mittagszeit statt, denn da ist die Wahrscheinlichkeit, dass niemand zu Hause ist, am größten. Ob das Zielobjekt leer ist, wird von den Tätern über bestimmte Merkmale festgestellt. Hier wird kurzfristig entschieden, ob die Wohnungstüren oder die Wohnhausfenster für den Täter schnell und ohne großen Aufwand zu überwinden sind. Dabei spielt auch die Umgebung eine wichtige Rolle. Wenn der Täter leicht durch Passanten oder Nachbarn beobachtet werden kann, wird er eher Objekte auswählen, bei denen ein Sichtschutz besteht.
Rolle von Social Media
Der typische Einbrecher wählt seine Tatobjekte nicht über soziale Medien aus beziehungsweise ist auch vielmehr nicht in der Lage dazu, da die Zuordnung von Adressen zu den üblichen Userdaten meist viel zu aufwendig ist. Dies gilt jedoch nicht, falls auf dem Profil klar ersichtliche Adressen einsehbar sind oder Fotos mit Verortung gepostet werden. Daher ist es wichtig, genau zu überlegen, welche Inhalte wie online kommuniziert werden. Seine Abwesenheit über soziale Medien bekanntzugeben, kann aber auch einen positiven Aspekt haben, da dadurch die Aufmerksamkeit von Nachbarn eventuell erhöht wird.
Präventionstipps
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In Hengsberg gibt es künftig eine noch schnellere Hilfe im Notfall: Mit Christina Zink steht der Gemeinde nun eine First Responderin direkt aus der Nachbarschaft zur Verfügung. Sie ist seit 2021 als Rettungssanitäterin an der Ortsstelle Wildon aktiv und bringt somit wertvolle Praxiserfahrung in ihre neue Funktion ein.
Das Einsatzprinzip ist einfach, aber wirkungsvoll: Über eine App erklärt sich Christina einsatzbereit, woraufhin sie in der Rettungsleitstelle sichtbar wird. Tritt ein Notfall in ihrer Nähe auf, erhält sie automatisch eine Alarmierung mit allen wichtigen Informationen direkt aufs Handy. So kann sie sich umgehend zum Einsatzort begeben und bereits vor dem Eintreffen des Rettungswagens erste medizinische Maßnahmen setzen.
Um bestmögliche Unterstützung leisten zu können, führt die First Responderin eine moderne Ausrüstung mit sich. Darunter finden sich etwa Geräte zur Blutdruck- und Blutzuckermessung, ein Pulsoxymeter sowie vielfältiges Material für Wundversorgung, Beatmung, Schienung und die Versorgung von Verbrennungen.
Bürgermeister Manfred Rechberger zeigt sich erfreut über die neue Einrichtung:
„First Responder leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit in unserer Gemeinde. Dass mit Frau Zink eine kompetente und engagierte Einsatzkraft aus unserer Region diese Rolle übernimmt, ist ein großes Glück. Für dieses Engagement gebührt ihr unser aller Dank.“
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Im Zuge der initialen Erkundung plant die OMV GeoTherm Graz GmbH, ab Dezember 2025
seismische Messungen in der Steiermark, und dabei auch Hengsberg durchzuführen.
Diese Messungen werden sich auf eine Gesamtlänge von rund 900 Kilometern erstrecken, und sich
dabei beinahe ausschließlich auf öffentliche Straßen beschränken. Damit wird die Beeinträchtigung von
Privatpersonen auf ein Minimum reduziert. Die Durchführung der seismischen Messungen dauert in
Hengsberg nur wenige Tage und ist im Zeitraum von Dezember 2025 bis März 2026
vorgesehen.
Ziel dieser Messungen ist es, den geologischen Untergrund zu erforschen und Erkenntnisse über
mögliche geothermische Lagerstätten, also Heißwasservorkommen, zu gewinnen. Nach Abschluss der
Seismik erfolgt die Auswertung der erhobenen Daten, die zu einem dreidimensionalen Abbild des
Untergrunds verarbeitet werden. Dieses Abbild unterstützt die Geolog:innen der OMV bei der
Identifikation potenzieller geothermischer Lagerstätten.
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Ich freue mich sehr, mich Euch als neue KEM-Managerin (Klima- und Energie-Modellregion) vorstellen zu dürfen. Es ist mir eine große Ehre, Teil dieser lebendigen und engagierten Region zu sein und gemeinsam mit Euch an einer nachhaltigen, klimafitten Zukunft zu arbeiten.
Als KEM-Managerin sehe ich meine Aufgabe darin, regionale Projekte zu initiieren und zu begleiten, die den Klimaschutz stärken, die Energieeffizienz fördern und unsere Lebensqualität langfristig sichern. Dabei geht es nicht nur um große Maßnahmen – auch kleine Schritte, kreative Ideen und gemeinsames Handeln machen den Unterschied.
Ich bin überzeugt: Die besten Lösungen entstehen im Dialog. Deshalb lade ich Euch herzlich ein, sich einzubringen – sei es mit Anregungen, Fragen zu Förderungen oder einfach durch Interesse an unseren Vorhaben. Gemeinsam können wir viel bewegen!
Ich freue mich auf viele inspirierende Begegnungen, spannende Projekte und eine gute Zusammenarbeit mit Euch allen.
DI Katharina Hader, KEM-Managerin Hengist+, Katharina.hader@lebring-st-margarethen.gv.at
Sprechstunde im Gemeindeamt Hengsberg jeweils von 8-12 Uhr:
19.1.2026, 16.2.2026, 16.3.2026, 20.4.2026 und 18.5.2026 (Jeder 3. Montag im Monat).
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Länglicher, großer Tisch zu verkaufen. Breite 130 cm x Länge 376 cm.
VB: 1.250,- Euro
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12 Stück MOIZI Bewegungsstuhl – aktiver Begleiter für dynamisches Sitzen. Dieser innovative Kufenstuhl vereint Komfort, Bewegungsfreiheit und ergonomisches Design.
Mit seinen kippsicheren Kufen ermöglicht der MOIZI Bewegungsstuhl maximale Flexibilität. Ob bei einem angeregten Telefonat oder beim entspannten Schaukeln – dieser Stuhl fördert natürliche, rhythmische Bewegungen. Die sanfte Schaukelbewegung aktiviert Ihre Rückenmuskulatur, sorgt für einen Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung und unterstützt so die Wirbelsäule optimal.
Neupreis: Sessel: 400,-
Einzelabgabe möglich.
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Parkplatz gesperrt!
Am Sonntag, 3. August wird der Hengistplatz in der Zeit
von 12 Uhr bis 18 Uhr
für das
„Maibaumumschneiden“ gesperrt.
Wir bitten die Autos rechtzeitig wegzustellen!
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Alle Bürger*innen unserer Gemeinde, die bisher nicht zur EEG Hengist+ (Erneuerbare Energiegemeinschaft) beitreten konnten, haben nun die Möglichkeit, der EEG Lannach beizutreten. Das betrifft Kühberg und Teile von Flüssing, welche die Anbindung an das Umspannwerk "E310090-UM3" haben.
Auch ohne eigene PV kann man durch den Beitritt einer EEG profitieren.
Nähere Informationen gibt es auf der Website der EEG Lannach.
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Ab dem kommenden Jahr wird die Gürtelrose-Impfung ebenso wie die Pneumokokken-Impfung für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Risikogruppen kostenlos angeboten.
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Mit der Eingabe vom 23.06.2025 hat die Fa. Alfred Michael WALTER e.U., 8072 FernitzMellach, Zreblweg 16, namens Frau Iris Haar, 8411 Hengsberg, Kühberg 42, die Bauvollendung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 08.07.2024, GZ.: BHLB171297/2024-6, wasserrechtlich bewilligten Errichtung Erdwärmepumpenanlage mit Tiefensonden (2 Stk. zu je 90 m) auf Grundstück Nr. 131/2, KG 66425 Schönberg, angezeigt. Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG. 1991, BGBl. Nr. 51, und der §§ 98 und 107 WRG. 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung BGBl. I/73/2018, die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für Mittwoch, den 30.07.2025 um ca. 09:45 Uhr mit dem Zusammentritt in 8411 Hengsberg, Schönberg 22 angeordnet.
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Im feierlichen Rahmen wurden in diesem Jahr 123 Gemeinden und vier Regionen in Eisenstadt für ihr familienfreundliches Engagement mit dem staatlichen Gütezeichen „Familienfreundliche Gemeinde“ bzw. „Familienfreundliche Region“ ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielten 92 der ausgezeichneten Gemeinden und zwei Regionen das UNICEF-Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ bzw. „Kinderfreundliche Region“.
Auch die Gemeinden Hengsberg und Lang dürfen sich nach einem erfolgreichen Zertifizierungsprozess über diese Auszeichnung freuen.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Teilnahme am Fragebogen wertvolle Ideen eingebracht und uns somit bei der Projektarbeit unterstützt haben.
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Termine 2025/2026:
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Einleitung des Verfahrens für die Revision des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lang aufgrund von geänderten bau- und raumordnungsgesetzlichen Bestimmungen. - Erhebung der Geruchsemissionen aus Stallgebäuden/Tierhaltungsbetrieben
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Die geplante Gemeinderatssitzung am 18.11.2025 findet nicht statt.
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Die FKS Bau GmbH, Franz Klement-Simperl, Dorfstraße 15, 8403 Lebring (0660/37 17 663) bietet individuelle Leistungen auch rund um die Verlegung von Glasfaserkabeln.
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Für einige Gastschüler*innen sind wir noch auf der Suche nach den passenden Familien, die ihre Horizonte erweitern, ein neues Familienmitglied gewinnen und eine neue Kultur kennen lernen möchten, ohne selbst verreisen zu müssen!
Gratis Infomappe anfordern - Gastfamilie werden mit YFU
Herzliche Grüße aus dem YFU Austria Büro,
Annika Tapler & Margarethe Bendix
YFU-Gastfamilienteam
YFU AUSTRIA
Tulpengasse 5/1 | 1080 Wien
T: +43 1 890 1506 | M: gastfamilien@yfu.at
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Vorteile:
Keine Elektrizitätsabgabe
Keine Erneuerbaren-Förderbeiträge
28% auf den Netzarbeitspreis
Voraussetzungen:
Auch ohne PV-Anlage kann ich teilnehmen
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Die Bauarbeiten für das sbidi Glasfaser-Netz in Hengsberg Süd wurden nach der Winterpause wieder aufgenommen.
Die Fertigstellung Ihres Anschlusses rückt damit immer näher. Wir beginnen jetzt mit den Grabungsarbeiten für die Hausanschlüsse.
Für eine reibungslose Umsetzung ist jetzt Ihre Mithilfe gefragt. Damit Ihr Hausanschluss-Röhrchen mit der Hauptleitung verbunden werden kann, muss Ihre Eigenleistung im Außenbereich nun zeitnah abgeschlossen sein. Richten Sie dafür bitte Ihr Hausanschluss-Röhrchen mit Überlänge in einem druckfesten Leerrohr vom Übergabepunkt bis in Ihr Haus vor.
Alle Informationen zur Eigenleistung finden Sie unter www.sbidi.eu/Eigenleistung
Sollten Sie Ihre Hausanschluss-Box und Ihr Hausanschluss-Röhrchen noch nicht abgeholt haben, melden Sie sich bitte dringend im Gemeindeamt.
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Ab 2025 werden die Übernahmezeiten im Altstoffsammelzentrum in Matzelsdorf von monatlich auf alle zwei Monate reduziert. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Ressourcen unserer Gemeinde besser zu nutzen.
Die neuen Übernahmezeiten für Altstoffe sind wie folgt:
Freitag, 18.7.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr
Freitag, 19.9.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr
Freitag, 21.11.2025, 13:00 – 16 Uhr (Abholung der gelben Säcke für 2026)
Wir bitten Sie, diese Änderungen in Ihre Planungen einzubeziehen und Ihre Altstoffe entsprechend zu sammeln. Die Reduzierung der Übernahmezeiten ermöglicht es uns, die Abfallentsorgung effektiver zu organisieren und gleichzeitig den steigenden Kosten für die Gemeinde entgegenzuwirken.
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Aus gegebenem Anlass wird hinsichtlich des Entzündens von Feuerwerkskörper gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG auch dieses Jahr wieder in Erinnerung gerufen:
Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten, es sei denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer zulässigen Mitverwendung gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 PyroTG, die eine bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt. Zuständig dafür ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
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Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden.
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Diese sollen es Ihnen auf Grundlage der für die politischen Bezirke bzw. Gemeinden sowie ggf. auch Schulen vorerst getroffenen Einteilungen ermöglichen, Ihren voraussichtlichen Stellungstermin einzusehen und Ihre persönliche Lebensplanung entsprechend daran auszurichten.
Die vorläufigen Stellungspläne werden laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden Sie im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, jedenfalls individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Zur Sicherstellung einer möglichst langfristig verfügbaren Information bzgl. Ihres Stellungstermines werden auch weiterhin die den aktuellen Planungsgrundlagen angepassten vorläufigen Stellungspläne digital veröffentlicht.
Diese sollen es Ihnen auf Grundlage der für die politischen Bezirke bzw. Gemeinden sowie ggf. auch Schulen vorerst getroffenen Einteilungen ermöglichen, Ihren voraussichtlichen Stellungstermin einzusehen und Ihre persönliche Lebensplanung entsprechend daran auszurichten.
Die vorläufigen Stellungspläne werden laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden Sie im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, jedenfalls individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
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Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden neue Straßenmarkierungen am Hengistplatz, Dorfplatz und Park & Ride Platz am Bahnhof aufgebracht.
Die neuen Straßenmarkierungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf die Sperrflächen und Halte- und Parkverbotszonen am Hengistplatz hin. Leider kommt es fast täglich vor, dass hier Falschparker den Linienbusverkehr behindern und dieser nicht wenden kann. Deshalb ist die Sicherheit unserer Schüler*innen und Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Wir machen darauf aufmerksam, dass ausnahmslos Anzeige erstattet wird!
Neben den neuen Markierungen wurden auch umfassende Straßenerhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dies umfasst die Reparatur von Schlaglöchern, die Auffrischung der Fahrbahndecken und ca. 1,5 km vergossene Asphaltfugen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Lebensdauer unserer Straßen zu verlängern und eine sichere und angenehme Fahrt für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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In einer Welt, die zunehmend von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Gemeinden und Regionen zusammenarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. In diesem Streben nach Veränderung hat sich die Kleinregion Hengist mit der Mgde. St. Nikolai gefunden und wird unter dem Namen Hengist+ als Gemeinschaft auftreten und beim Projekt KEM (Klimaschutz und nachhaltige Energie) teilnehmen.
Das Klima- und Energie-Modellregionenprogramm ist ein Projekt des Klima- und Energiefonds. Im Rahmen des Programms werden regionale Klimaschutzprojekte und das regionale Modellregionsmanagement ko-finanziert. Klima- und Energie-Modellregion zu sein bietet Zugang zu einem breiten Netzwerk sowie exklusiven Schulungen, Unterstützungen und Förderungen.
Die europaweit einzigartige Initiative Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!) unterstützt Gemeinden in Regionen, die sich vorausschauend den Herausforderungen des Klimawandels stellen, Folgen minimieren und eröffnende Chancen nutzen. Auch hier haben die Bürgermeister der 5 Gemeinden Bereitschaft gezeigt im nächsten Jahr am Projekt teilzunehmen.
Für diese Initiative wird ein/e KEM- und KLAR Manager*in eingestellt, der/die die jeweiligen Gemeinden mit dem Know-how zur Energieeinsparung und Förderabwicklungen unterstützt.
Im Rahmen der Teilnahme der Gemeinde am KEM Projekt wurde den Bürger*innen bereits die Möglichkeit geboten, gemeinsam Streuobstbäume zum günstigeren Preis anzukaufen. So wurden mit der heurigen Aktion 12 Streuobstbäume zum Preis von 19 € abgeholt.
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Die nächste Gemeinderatssitzung findet gemäß Sitzungsplan am 17.12.2024 statt.
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Die schriftliche Beantragung auf www.wahlkartenantrag.at ist noch bis 20.11.2024, 23:59 Uhr, möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlkarte persönlich bis 22.11.2024, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt zu beantragen. Bitte bringen Sie hiefür einen gültigen Lichtbildausweis mit.
ACHTUNG: Senden Sie die Wahlkarte nach Ihrer Stimmabgabe so rechtzeitig zurück, dass diese am Wahltag bis spätestens 16 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Auch kann die Wahlkarte (verschlossen und unterschrieben) in jedem Wahllokal Ihres Stimmbezirks abgegeben werden.
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105 m2 Büro-und Lagerfläche in Matzelsdorf 44 zu vermieten.
Anfragen unter 0664-4433600 (Werner Oswald).
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Der richtige Termin für die Übernahme Ihrer Altstoffe im ASZ Matzelsdorf ist am Freitag, 15.11.2024 in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr!
Der eingetragene ASZ Termin im Abfuhrkalender für November 2024 ist leider falsch!
Die Verteilung der gelben Säcke für das gesamte Jahr 2025 findet auch am Freitag, 15. November 2024 in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr im Altstoffsammelzentrum in Matzelsdorf statt!
Weitere wichtige Information:
Ab 2025 werden die Übernahmezeiten im Altstoffsammelzentrum in Matzelsdorf von monatlich auf alle zwei Monate reduziert.
Die neuen Übernahmezeiten für Altstoffe sind wie folgt:
Freitag, 17.1.2025, 13-16 Uhr
Freitag, 21.3.2025, 13-16 Uhr
Freitag, 16.5.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr
Freitag, 18.7.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr
Freitag, 19.9.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr
Freitag, 21.11.2025, 13:00 – 16 Uhr (Abholung der gelben Säcke für 2026)
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Neues Angebot für die Nachtversorgung in Leibnitz/Wildon: MedMobil 1450 - Steiermark
Als erste Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitstelefon 1450 den Steirerinnen und Steirern bereits seit 2019 rund um die Uhr zur Verfügung. Nun wird es um ein zusätzliches Angebot für die Versorgung in den Nachtstunden erweitert: MedMobil 1450 -Steiermark läuft als Pilotprojekt seit Anfang Oktober 2024 in drei Großregionen – darunter auch die Regionen Leibnitz und Wildon.
Alle Informationen finden Sie auch online auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at/1450.
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Wegen Markierungsarbeiten ist der Hengistplatz am Montag, 14.10.2024
von 8 Uhr – bis 11 Uhr gesperrt!!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
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Definition der eigenen Ziele
Definition der eigenen Ziele Im Rahmen einer kritischen Selbstreflexion wurde bereits im Jahr 2017 der „familienfreundliche Status Quo“ in der Gemeinde Hengsberg ermittelt, danach wurde festgehalten, wo Verbesserungsbedarf bestand und maßgeschneiderte Maßnahmen erarbeitet. Nun ist es an der Zeit, dass wir diesen Prozess im Rahmen einer Rezertifizierung in der Gemeinde wieder starten. Erstmalig möchte die Gemeinde Hengsberg zusammen mit der Kleinregion Hengist heuer auch am Prozess Kinderfreundliche Gemeinde bzw. Region teilnehmen. Als Ergebnis dieses Workshops wurde ein Fragebogen ausgearbeitet, der Aufschluss darüber geben soll, was sich die Bürger*innen in der Gemeinde wünschen und wo es Entwicklungspotenzial gibt.
Als Ergebnis dieses Workshops wurde ein Fragebogen ausgearbeitet, der Aufschluss darüber geben soll, was sich die Bürger*innen in der Gemeinde wünschen und wo es Entwicklungspotenzial gibt. Den Fragebogen können Sie im Gemeindeamt abholen und in eine eigens dafür bereitgestellte Ideen-Box im Gemeindeamt einwerfen, oder scannen Sie einfach den QR-Code, um online den Fragebogen auszufüllen.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!
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Sehr geehrte Autofahrer*innen,
wir möchten Sie eindringlich darauf hinweisen, dass das Parken im Halte-und Parkverbot nicht nur gegen die Verkehrsregeln verstößt, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Kinder hat. Insbesondere der Schulbus- und Linienbusverkehr wird durch Falschparker stark behindert, was zu gefährlichen Situationen führen kann.
Bitte beachten Sie, dass die ausgewiesenen Halte- und Parkverbotszonen dazu dienen, einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Schulbus- und Linienbusverkehrs zu gewährleisten. Wenn Sie in diesen Bereichen parken, gefährden Sie nicht nur die Sicherheit der Kinder, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.
Wir bitten Sie daher, die Halte- und Parkverbote zu respektieren und Ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Nutzen Sie die weiteren Parkplätze am Dorfplatz und Richtung Rüsthaus Hengsberg!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
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Das Programm "GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN" bietet kostenfreie Ernährungsberatungen in allen steirischen Bezirken außer Graz an. Jährlich stehen 1.500 Beratungsstunden durch Diätolog*innen zur Verfügung.
Weitere Informationen unter Ernährungsberatungen
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Im Altstoffsammelzentrum können Sie während den Altstoffübernahmezeiten die leeren Steiermarkflaschen abgeben. Dafür steht eine grüne Sammelbox zur Verfügung, um im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft Abfall zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Die Gemeinde Hengsberg hat sich auch heuer wieder im öffentlichen Bewerb mit dem Rosengarten beim Gemeindeamt, bei der Volksschule und dem Blumenschmuck am Dorfplatz beteiligt und wurde heuer mit insgesamt 5 Floras ausgezeichnet.
Ein herzliches DANKE gilt Frau Isabella De Jaegher und Herrn Hubert Buchhart für die Betreuung des Blumenschmuckes. Dankenswerterweise übernahmen Rosa und Hans Mayer im Vertretungsfall ehrenamtlich die Pflege unserer Blumen! Herzlichen Dank!
Weiters danken wir alle Blumenliebhaberinnen für die Übernahme der Pflegearbeiten in den jeweiligen Ortsteilen! Danke für den wesentlichen Beitrag für ein schönes, blumengeschmücktes gesamtes Ortsbild!
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Der erste Schultag - ein aufregendes Erlebnis für Kinder und Eltern! Um diesen besonderen Anlass noch mehr zu versüßen, überreichte der Bürgermeister den 18 Schulanfänger*innen und der Klassenlehrerin eine Riesenschultüte! Die Freude war groß!
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Seit fast 5 Jahren verfolgt die Region Südweststeiermark ihre Ziele gemäß der Regionalen Entwicklungsstrategie 2020+. Diese strategische Grundlage hat es ermöglicht, gezielt Projektaktivitäten und Impulse zu setzen, die die Südweststeiermark auch in Zukunft konkurrenzfähig, vielfältig, lebenswert und attraktiv machen.
Anhand von drei zentralen Leitthemen, die eine sektorübergreifende und nachhaltige Regionalentwicklung zum Ziel haben, wurden unterschiedliche Schwerpunktthemen zielgerichtet und wirkungsvoll bearbeitet. Rund 16 Millionen Euro Fördergelder wurden von 2019–2024 für die 145 zukunftsweisenden Projekte aufgebracht. Davon über 9 Millionen aus Mitteln des Landes Steiermark, vorrangig aus Mitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes. Zusätzlich flossen ca. 6,8 Millionen an Mitteln der EU und des Bundes in impulsgebende Projekte.
In den letzten Jahren wurden wichtige Bereiche der regionalen Infrastruktur beplant und bereits umgesetzt. Erfolge konnten im regionsweiten Glasfaserausbau, den Radverkehrsplanungen, in der Unterstützung von Gemeinden im Themenbereich Photovoltaik und dem besonders für die Zukunft wichtige Raum rund um die Koralmbahn erzielt werden.
Klimawandel und der Erhalt von Biodiversität stellten einen weiteren Schwerpunkt dar, der sich in der eigens für die Region entwickelten und von allen Gemeinden getragenen Klimawandelanpassungsstrategie sowie vielen Projekten des Naturparks Südsteiermark widerspiegelt.
Der Bildungsstandort Südweststeiermark wurde stetig weiterentwickelt. So ist es gelungen einen tertiären Studiengang in Deutschlandsberg anzusiedeln. Das Angebot der Bildungsmessen wurde jährlich ausgeweitet und spricht inzwischen sehr stark ausbildende Unternehmen an.
Durch regioMOBIL konnte eine fast flächendeckende klimafreundliche Mobilitätslösung geschaffen werden, die für Bevölkerung und Gäste Erleichterungen bringt. Über ein kürzlich gestartetes Pilotprojekt Klimaticket wurde zusätzlich eine kostengünstige Alternative für Pendler:innen geschaffen werden.
Der Erfolg dieser Projekte konnte durch gemeinsames, vorausschauendes Planen und Zusammenwirken aller Gemeinden und Abgeordneten, sowie der mitwirkenden Sozialpartner erreicht werden.
Statement NRAbg. Bgm. Joachim Schnabel: „Die Erfolge der vergangenen Jahre geben uns Recht und motivieren uns die Südweststeiermark weiterhin in eine gute Zukunft zu führen. Beispielsweise war die Region Schlusslicht beim Glasfaserausbau – durch die Erstellung und Umsetzung des Breitbandmasterplanes gibt es mittlerweile viele privatwirtschaftliche Ausbauprojekte und allein die Steirische Breitbandgesellschaft SBIDI hat bzw. wird zusammen mit dem Bund und den Gemeinden der Region 94 Millionen Euro investieren. An diesem anschaulichen Beispiel zeigt sich, was eine ambitionierte regionale Zusammenarbeit bewirken kann.“
Statement LAbg. Bernadette Kerschler: „Die Themen Bildung, Soziales und Umwelt sind zentrale Säulen einer nachhaltigen Regionalentwicklung. Die Südweststeiermark nimmt mit ihren vielseitigen zukunftsweisenden Projekten eine starke Vorreiterrolle ein. Zielgerichtete Investitionen und Impulse von heute stärken positive gesellschaftliche Entwicklungen von morgen. Auch der Schutz der Umwelt und Erhalt unserer natürlichen Ressourcen sind unerlässlich, um Lebensqualität und Wohlstand langfristig zu sichern. In der Südweststeiermark setzen wir auf eine enge Verknüpfung dieser Bereiche, um eine zukunftsfähige und lebenswerte Region zu gestalten.“
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Die große steirische Wohnraumoffensive ab 01. September 2024 bringt neue, leistbare Wohnungen und höhere Eigenheimförderungen für die Steirerinnen und Steirer.
„Wir setzen auf Unterstützung bei der Eigentumsbildung, boden- und ressourcenschonendes Bauen und weitere Anreize für Sanierungen im Sinne der Umwelt und der Geldbörse. Das Land Steiermark investiert knapp 300 Millionen Euro, um leistbaren, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum zu sichern“ so Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer und Klubobmann Hannes Schwarz.
Die fünf Maßnahmen der großen steirischen Wohnraumoffensive
Jungfamilien-Bonus: Seitens des Landes gibt es einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer nicht rückzahlbaren Einmalzahlung für den Erwerb erforderlicher Wohnräume bzw. für die Haushaltsführung notwendiger Einrichtungsgegenstände.
Eigenheimförderung Neu: Das Land Steiermark stellt für die Neuerrichtung eines Eigenheimes bzw. für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes ein Landesdarlehen von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die Verzinsung des Landesdarlehens mit 30-jähriger Laufzeit beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent p. a. und steigt auf maximal 1,5 Prozent p. a. in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.
Geschossbauturbo: Um das Angebot an leistbaren Wohnungen weiter zu erhöhen und die Mieten günstiger zu machen, werden zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen errichtet.
Sanieren für alle: Über die neue Sonderförderung werden für Steirerinnen und Steirer im untersten Einkommensdrittel für thermische Sanierungen eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.
Thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau: Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzliche 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden.
Alle Förderungen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die unter anderem in Gemeindeämtern und Bankfilialen aufliegt. Dieser Leitfaden informiert auch über weitere bestehende Förderangebote und enthält zahlreiche Beispiele.
Alle Infos unter: www.wohnbau.steiermark.at
Fotos © Erwin Scheriau bzw. © Shutterstock
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Aufgrund des Betriebsausfluges ist das
Ab Montag, 26. August 2024 haben wir wieder für Sie geöffnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Liebe Hengsberger*innen!
Aufgrund notwendiger Einsparungsmaßnahmen erscheint im September keine Ausgabe der Gemeindezeitung „Der Hengist“.
Wir informieren Sie daher mit dem Rundschreiben über wichtige Informationen und Termine in unserer Gemeinde!
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Kontaktdaten: Franz Ninaus, 8411 Schrötten 17, 0677/62 52 8885
Um rechtzeitige Voranmeldung wird gebeten!
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Die Nationalratswahl 2024 findet am Sonntag, den 29. September 2024 statt. Als Stichtag wurde der 9. Juli 2024 festgelegt.
Aktiv wahlberechtigt sind Österreicher*innen, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; am Stichtag (9.7.2024) in einer österreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und Auslandsösterreicher*innen, die mit selbst eingebrachtem Antrag bis spätestens 8.8.2024 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde und somit im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Schriftliche Beantragung: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (25. September 2024); wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr möglich ist.
Mündliche Beantragung (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2024), 12:00 Uhr.
Nach persönlicher Ausstellung der Wahlkarte im Gemeindeamt haben Sie die Möglichkeit, dass Sie die Stimmabgabe auch sofort in der Wahlzelle im Gemeindeamt durchführen.
Wenn Sie die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie können die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (am Wahltag bis 17.00 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde) direkt abgeben.
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Mit der Fusion der beiden Raiffeisenbanken Gleinstätten-Leutschach-Groß St. Florian und Wildon-Preding zur Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon wurden neue Kontonummern vergeben.
Die neue Kontonummer unserer Gemeinde lautet: AT48 3810 2000 0870 3753 BIC: RZSTAT2G102
Achtung! Sollten Sie bei der Gemeinde Hengsberg einen Abbuchungsauftrag hinterlegt haben und ebenfalls aufgrund der Bankenfusion eine neue IBAN erhalten haben, brauchen Sie uns Ihre neuen Bankdaten nicht bekanntgeben. Diese Datenübernahme erfolgt mittels Datenträger automatisch von der Bank in unser EDV System!
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Weitere Infos finden Sie unter www.lebenshilfe-leibnitz.at/karriere
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Der Hengsberger Dorfplatz bietet nun eine neue E-Ladestation für Kraftfahrzeuge. Mit einer Ladeleistung von 22 kW und dem gebräuchlichen Steckertyp 2 sind wir somit elektrisch zukunftsfit. Viel Freude beim Laden!
Euer Bürgermeister Manfred Rechberger
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Für Ihre Agenda 2030 Aktivitäten erhielten 15 steirische Gemeinden im feierlichen Rahmen die Auszeichnung „Nachhaltige Gemeinde Steiermark“. Auch die Kleinregion Hengist mit den Gemeinden Hengsberg, Lang, Lebring- St. Margarethen und Wildon wurde für ihr Engagement in Sachen nachhaltiger Gemeindeentwicklung gewürdigt.
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Betroffene Strecke zwischen Werndorf bzw. Preding-Wieselsdorf und Wies-Eibiswald
Im Abschnitt zwischen Werndorf bzw. Preding-Wieselsdorf und Wies-Eibiswald gelten geänderte, teils vorverlegte Fahrzeiten. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Fahrplanaushänge oder nutzen Sie die BusBahnBim-Auskunft.
Eine Fahrradmitnahme in den Bussen ist nicht möglich. Die Ersatzhaltestellen der Busse entnehmen Sie bitte den Sonderfahrplänen.
https://www.eu-regionalmanagement.at/offene-stellen/
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Seitens des Bundes wurde den Gemeinden zum Zweck der Finanzierung von Gebühren für Gemeindeeinrichtungen und - anlagen ein einmaliger Zuschuss gewährt. Der unserer Gemeinde zugeteilte gegenständliche Zweckzuschuss wird mit der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 jeder mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person in Hengsberg im Bereich der Abfallgebühren gutgeschrieben.
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Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, können Sie die Registrierung der ID Austria im Gemeindeamt Hengsberg durchführen.
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Gemeinsam Elektrizität produzieren, handeln & verbrauchen!
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Mit der Eingabe vom 08.05.2024 hat die Firma Alfred Michael WALTER e.U., 8072 Fernitz-Mellach, namens Frau Haar Iris, 8411 Hengsberg, Kühberg 42, um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Erdwärmepumpenanlage mit Tiefensonden (2 Stk. zu je 90 m) auf Grundstück Nr. 131/2, KG 66425 Schönberg, angesucht.
Aufgrund der Lage im „artesisch bzw. teilweise artesisch gespannten“ Grundwasserkörper wird gemäß dem Strategiepapier Erdwärme der Abteilung 14 des Amtes der Stmk. Landesregierung das ordentliche Verfahren eingeleitet. Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG. 1991, BGBl. Nr. 51, und der §§ 31 c (5), 98, 107 und 114 WRG. 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung BGBl. I/73/2018, die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für Mittwoch, den 03.07.2024 um ca. 09:20 Uhr mit dem Zusammentritt in 8411 Hengsberg, Schönberg 22 angeordnet
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Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz informiert mit einem aktuellen Newsletter.
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Alle Jugendliche, die ab den 1.1. dieses Jahres 18 Jahre alt geworden sind oder noch werden, erhalten ab den 1.7.2024 das Klima Ticket 18 gratis.
Drei Jahre haben die Jugendlichen dann Zeit, diese Karte einmalig zu erwerben.
Wie kommt man nun zu dieser Karte ?
Nur im bedienten Verkauf ( z.b am ÖBB-Schalter in Leibnitz bzw. Graz Hbf. )
Mitzunehmen zur Ausstellung sind folgende wichtige Unterlagen
1. Amtlicher Lichtbildausweis
(z.b Reisepass, Führerschein, Personalausweis, eAusweis der Republik Österreich, Aufenthaltstitel)
2. Im Original: Meldebestätigung ( Hauptwohnsitz) bzw.
Wohnsitzbestätigung in Österreich (nicht älter als 6 Monate) oder eine Bestätigung über den gewöhnlichen Wohnsitz ( zu erhalten
Unter : www.klimaticket.at/de/kontakt/allgemeine-frage)
3. Ein Passbild
4. E-Mail-Adresse (optional)
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Das Große Ehrenzeichen des Landes Steiermark wurde am 16.5.2024 von Landeshauptmann Christopher Drexler an Bürgermeiser a.D. Johann Mayer überreicht.
Herzliche Gratulation zu dieser großen Auszeichnung!
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Aufgrund der aktuell leider gehäuften Anzahl an dokumentierten Brandereignissen in Zusammenhang mit falsch entsorgten Batterien/Li-Ionen-Akkus auch bei uns im Bezirk, hat die Woche Leibnitz einen Themenbeitrag hierzu erstellt
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TOTALSPERRE
der Gemeindestraße Schulweg auf Höhe der Volksschule Hengsberg, 8411 Hengsberg 6,
am Sonntag, 05.05.2024, ab 8 Uhr bis ca. 17 Uhr.
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Gemäß § 43 Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung (StVO), BGBl Nr. 159/1960, idgF werden
am 28. April 2024 von 11.00 bis 12.00 Uhr nachstehende straßenpolizeiliche Maßnahmen verordnet :
Landesstraße L 602 von StrKm 9,2+100 bis 9,4
„gestaffelte Geschwindigkeitsbeschränkung 50/30 km/h“ gem. § 52 a Z 10a StVO 1960
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Verkehrssicherheit ist in Gemeinden ein besonders wichtiges Thema, weil hier alle Verkehrsarten wie
Fahrrad, E-Bikes, E-Scooter, PKW, LKW, Busse und vor allem Fußgänger aufeinandertreffen.
Aus der Unfallstatistik wissen wir, dass sich mehr als die Hälfte aller Unfälle im Ortsgebiet ereignen.
Nutzen Sie die Gelegenheit für mehr Verkehrssicherheit und lesen Sie weitere Informationen!
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Gem. § 33 Abs 6 Stmk. BauG wird hiermit kundgemacht, dass Eigentümer jener Grundstücke, die bis zu 30 m von den Bauplatzgrenzen, Grundstück Nr. 25 KG 66407 Fliessing, entfernt liegen, Gelegenheit haben, innerhalb von zwei Wochen zum Vorhaben Stellung zu nehmen.
Die betroffenen Grundeigentümer, sowie die grundbücherlichen Anrainer haben die Möglichkeit in der Zeit von Mittwoch, 3. April 2024 bis zum 17. April 2024
begründete Einwendungen bzw. eine Stellungnahme (Vorschläge, Wünsche, Anregungen etc..) schriftlich beim Gemeindeamt bekannt zu geben.
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Maßnahmen:
StrKm 6,2+170 - Kreuzungsbereich mit Wolfweg: Errichtung einer Aufstandsfläche im Ausmaß von 1,5 x 15 m an der bestehenden Busbucht – Verkehr und Buslinien werden nicht beeinträchtigt.
StrKm 6,6+140 - Kreuzungsbereich mit Lambauerweg: Errichtung und Aufbau eines befestigten Seitenstreifens/Gehsteiges auf der östlichen Seite – dafür ist während der tatsächlichen Arbeitszeit die Sperre eines Fahrstreifens erforderlich
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Steirische SeniorInnen sollen sich Urlaub mit „Tapetenwechsel" leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Deshalb gibt es in der Steiermark die SeniorInnenurlaubsaktion, je zur Hälfte finanziert vom Land Steiermark und den Sozialhilfeverbänden. Unterkunft und Mahlzeiten während des Aufenthalts sind in ausgewählten steirischen Gasthöfen somit für die TeilnehmerInnen kostenlos.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres, ein Hauptwohnsitz in der Steiermark und ein Nettohaushaltseinkommen unter 1.504,00 EUR für alleine lebende Personen sowie unter 2.257,00 EUR für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften.
Der Turnus findet im Herbst von Dienstag, 24.09.2024 bis Dienstag, 01.10.2024 beim Gasthof Schwaiger in St. Kathrein am Offenegg statt. Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 22.04.2024 im Gemeindeamt!
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Das GEMEINDEAMT ist am KARFREITAG, dem 29. März 2024, GESCHLOSSEN.
Nächste Amtsstunde: Dienstag, 02. April 2024.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wir wünschen ein schönes Osterfest!
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An beiden Konferenztagen bot der “Marktplatz der Ideen“ eine einzigartige Gelegenheit zum Netzwerken und Austausch zwischen Organisationen, Stakeholdern und Best-Practice-Beispielen im Bereich Klimawandelanpassung und Klimaschutz sowie klimafitte Aus- und Weiterbildungen. Hier konnten Besucherinnen und Besucher direkten Kontakt zu Expertinnen und Experten knüpfen und sich über innovative Ansätze und Projekte in der Region informieren. Parallel dazu fand ein Kleidertausch in Kooperation mit der Lebenshilfe Leibnitz, und am Freitag das Repair Café in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Südsteiermark, statt.
Am zweiten Tag der Konferenz standen klimafitte Jobs und Bildungsangebote im Fokus. Eine Podiumsdiskussion mit Kerstin Slamanig vom Bildungsnetzwerk Steiermark, Clara Hainzl vom ZAM Steiermark – Regionalstelle Leibnitz, Daniela List von Ecoversum und Wolfgang Waltl von der Nahwärme Gleinstätten GmbH bot spannende Einblicke in die Herausforderungen und Chancen im Bereich der beruflichen Bildung und Beschäftigung im Kontext des Klimawandels. Moderiert wurde die Veranstaltung von Nina-Niké Velander, kulinarisch wurden die Gäste vom Gasthaus Herg verwöhnt.
Ein besonderes Highlight der Klimakonferenz war der “Climate Slam“ – ein Poetry Slam in Kooperation mit dem Jugendzentrum WAVE Leibnitz. Hier brachten junge Poetinnen ihre Gedanken und Visionen zum Klima auf kreative und inspirierende Weise zum Ausdruck.
Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher zeigten ein großes Interesse an den Themen der Konferenz und unterstrichen damit die Bedeutung des Engagements für den Klimaschutz in der Südweststeiermark. Die 2. Klimakonferenz war somit ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer klimafitten und nachhaltigen Zukunft für die Region.
Ein zusammenfassendes Video sowie die Eröffnung mit den Keynote-Vorträgen, die Podiumsdiskussion sowie der Climate Slam können am YouTube Channel des Regionalmanagements nachgeschaut werden: https://www.youtube.com/@rm-suedweststeiermark
Veranstaltungswebsite: https://www.eu-regionalmanagement.at/klimakonferenz-2024/
Die 2. Klimakonferenz Südweststeiermark wurde im Zuge der Projekte „Klimawandelanpassung Südweststeiermark (2023)“ und „ReBiEn 23 – Regionale Bildung Entwickeln“ aus Mitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes (StLREG) unterstützt.
Fotobeschreibung:
v.l.n.r.:
LTabg. Bgm.in Maria Skazel (St. Peter i.S.), Bgm. Manfred Rechberger (Hengsberg), Vizebgm.in Helga Sams (Leibnitz), Bgm. Josef Niggas (Lannach), LTabg. Bernadette Kerschler (Regionsvorsitzende-Stv.), NRAbg. Bgm. Joachim Schnabel (Regionsvorsitzender, Lang), Vizebgm.in Elisabeth Zenz (Ragnitz), Bgm. Alois Trummer (Schwarzautal), LTabg. Claudia Klimt-Weithaler, Vizebgm. Sonja Marko (Tillmitsch), Verena Schöpfer, Helga Lindinger, Bgm. Franz Hirzer (Gabersdorf)
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat der Gemeinde Hengsberg hat in der Sitzung vom 19.3.2024 den Rechnungsabschluss 2023 genehmigt.
Weitere Informationen ÄlterDer Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 liegt zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt auf.
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Die Gemeinde Hengsberg hat im Jahr 2023 das gesammelte Altspeisefett der Firma Münzer Bioindustrie GmbH zur Entsorgung übergeben.
Diese hat das Altspeisefett zu nachhaltigem BioDiesel verarbeitet, wodurch der Verbrauch von fossilem Diesel reduziert und die Umwelt geschont wurde.
Deshalb haben wir für das Jahr 2023 eine CO2 Urkunde ausgestellt bekommen.
Veranstaltungen haben einen hohen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wert – aber aufgrund des Ressourcenverbrauchs auch einen großen ökologischen Fußabdruck.
Mit einer nachhaltigen Veranstaltungsplanung lassen sich Abfälle vermeiden – mehr noch: mit qualitätsvollen Maßnahmen und regionalen Produkten kann das Wohlbefinden von Gästen gesteigert, ein klimafreundlicher Lebensstil genussvoll vermittelt sowie die regionale Wertschöpfung gesteigert werden.
Im Rahmen des LEADER-Projektes „Regional Feiern in der Südsteiermark“ hat der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz mit regionalen Produzenten und Dienstleistern in der Südsteiermark Angebote entwickelt, die es Festveranstaltern erleichtert, Abfälle zu vermeiden und verstärkt regionale Speisen und Getränke anzubieten.
Informationen finden Sie auf unserem Folder und auf unserer Homepage unter https://www.awv.steiermark.at/cms/ziel/171971389/DE/
Mit einer neuen Containerinfrastruktur für Altkleider und Schuhe startet der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz ins neue Jahr 2024! Unter dem Motto „Gib mir richtig Stoff“ wurden im Bezirk flächendeckend neue Container in optisch ansprechenden Design installiert, die die Bürger:innen zur ordnungsgemäßen Sammlung animieren sollen.
Im Bezirk Leibnitz werden jährlich rund 350 Tonnen Altkleider und Schuhe an nunmehr 46 Standorten gesammelt. Bei entsprechender Qualität können diese wieder als Second-Hand-Ware im In- und Ausland wiederverwendet oder andernfalls umweltgerecht verwertet werden. Eingeworfen werden sollten nur saubere und tragbare Kleidung, unbeschädigte Schuhe (paarweise gebündelt), Taschen, Gürtel, Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche (aber keine Bettdecken oder Polster) – idealerweise gut verpackt in einem Sack. Einige Bürger:innen verwechseln die Altkleidercontainer leider auch immer wieder mit Sachspendesammelstellen (Kinderspielzeug, Bücher) – einige wiederum werfen Lebensmittel, Rest- und Sperrmüll, bis hin zu Grünschnitt in die Container ein. All das muss dann mühsam von Mitarbeiter:innen händisch aussortiert werden. Übrigens Altkleidersammelsäcke sind in den Ressourcenparks zu den Öffnungszeiten kostenlos erhältlich!
Um gut ausgebildetes Pflegepersonal in die Praxis auszusenden, benötigt es fundiertes Wissen, das wir in der Krankenpflegeschule in Bad Radkersburg unseren Auszubildenden vermitteln.
Ab Herbst 2024 bietet die Schule wieder Ausbildungen zur Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz an.
Der Flyer informiert über neue Nachrichten des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz!
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Die Volkshilfe-kids wird ab April 2024 eine Ausbildung zur Kinderbetreuer:in bzw. Tagesmutter/-vater anbieten im Retzhof in Leibnitz.
Sie finden im Anhang die genaue Beschreibung des Lehrganges mit Anmeldebogen und den Abrissflugzettel zu unserem Informationsabend zur Ausbildung, der am 28.02.2024 um 18h im „Wohnzimmer“ (Grazergasse 2, 8430 Leibnitz) stattfinden wird.
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=930
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Groß war die Freude bei Frau Maria Korosec aus Komberg als Bgm. Manfred Rechberger und Abg. z. NR Joachim Schnabel sie heute zum 101. Geburtstag gratulierten.
“Es war sehr interessant, ihren Erzählungen von damals zuzuhören und dass sie trotz ihres hohen Alters noch immer so mobil und aktiv ist, finde ich sensationell. Alles Gute und viel Gesundheit“, wünscht Bürgermeister Manfred Rechberger
Laut Gemeinderatsbeschluss v. 21.12.2023 entfällt die Förderung für die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen ab 1.4.2024. Anträge können noch mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis, Prüfbericht über die erfolgte ordnungsgemäße Errichtung, Fotodokumentation) für fertig gestellte Anlagen bis 30.3.2024 im Gemeindeamt abgegeben werden.
Weitere Informationen ÄlterDer Heizkostenzuschuss kann bis zum 29. 2. 2024 im Gemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2022/2023 gewährt. Näheres über die Voraussetzungen zur Gewährung des Zuschusses erfahren Sie unter www.hengsberg.at oder persönlich sowie telefonisch im Gemeindeamt 03185/2203.
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Energieberatung
Telefonisch, bei einem Termin in der Energieberatungsstelle oder bei Ihnen zuhause.
Ich tu´s Energieberater
Stefan Werschitz Telefon: 03182/2531
Achtung! Es erfolgt keine Getrenntsammlung von Getränkeverbundkartons und PET-Flaschen mehr im Altstoffsammelzentrum Matzelsdorf mit 01.01.2024
(Weiterführung sortenreine PET-Flaschen in Ressourcenparks bis 31.12.2024, mit 01.01.2025 PET-Flaschen-Bepfandung)
Der Jahreswechsel steht unmittelbar bevor. Wie jedes Jahr erfreuen sich vielerorts Silvesterraketen großer Beliebtheit. Was es dabei zu beachten gilt, hat die Landesstelle für Brandverhütung in der Steiermark daher für Sie kurz und bündig zusammengefasst.
Quelle:
BV STEIERMARK. Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark. Verein zur Prävention von Brand- und Elementarschäden.
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Kursdauer: 9x 50min, 2x 100min
Gruppengröße: 8 bis 10 Personen
Ort: Foyer, Hengistzentrum Hengsberg
Anmeldung unter der Telefonnummer: 0664/1874060
Eine vielfältige Marke Südsteiermark Qualität
Die Südsteiermark ist als Erholungs-, Lebens und Wirtschaftsregion weit über ihre Grenzen hinaus bekannt. Gemeinsam mit den Gemeinden, Vereinen und besonders den regionalen Betrieben wird durch die Nutzung der Marke Südsteiermark die Wiedererkennbarkeit der Region erhöht.
Von der Kernölproduzentin über den Käsereibetrieb, vom Weingut zum Bierbrauer, vom ausgezeichneten Buschenschank zum Spitzenrestaurant, vom Malermeister zur Hutmacherin, von den Seifen zum E-Bike, vom Bau- und Elektrotechniker bis zur IT-Dienstleisterin – so vielfältig wie die Markenpartner*innen und ihr Angebot sind auch die Menschen hinter der Marke Südsteiermark Qualität. Mit dem LEADER-Projekt #wirsindsüdsteiermark werden sie nun vor den Vorhang geholt, denn unter diesem Schlagwort wurde eine umfangreiche Marketing-Kampagne gestartet.
Der gemeinsame Kurzfilm mit allen teilnehmenden Betrieben wurde offiziell beim 3. Netzwerktreffen am 13.11. beim Markenpartner Schloss Seggau vorgestellt. Die Kurzversion davon läuft demnächst als Kinowerbung, ebenso starten die Plakat- und Zeitungskampagnen. Die einzelnen Betriebe bekommen ihren persönlichen Foto- und Videocontent zur Verfügung gestellt. Unter dem #wirsindsüdsteiermark sind diese in den sozialen Medien zu finden.
Markenfamilie Südsteiermark
Die (Regional)Marke Südsteiermark und der Marke Südsteiermark Qualität sind das gemeinsame Produkt der Bereiche Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft & Gemeinden. Dahinter steht der eigens gegründete Markenverein, dessen Mitglieder sich aus allen Gemeinden des Bezirkes Leibnitz sowie Vertreter*innen des Tourismusverbandes, der regionalen Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer, dem Verein Marke Schilcherland und dem Regionalmanagement Südweststeiermark zusammensetzen.
Die Marke Südsteiermark Qualität zeichnet Betriebe aus, die qualitative und regional hergestellte Produkte, Dienstleistungen, Handwerk und Gewerbeleistungen anbieten.
Die Beitragsgrundlage ist im ORF Beitrags-Gesetz 2024 und die Beitragshöhe in § 31 verankert. Laut aktuellem Stand beträgt ein Beitrag für die Jahre 2024, 2025 und 2026 15,30 € monatlich. Hauptkriterien für die Beitragspflicht und Beitragshöhe sind die jeweilige Adresse und der Hauptwohnsitz.
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Der “Genussbezirk Leibnitz“ feiert Jubiläum, bereits 20 Jahre ist man existent.
Als Zeichen der Wertschätzung werden Hoftafeln an zahlreiche ausgezeichnete Betriebe verliehen.
Darunter befindet sich der fünfjährige Blumenschmuck Landessieger, Familie Johann und Maria Kölb, wie am Foto ersichtlich.
©Stefan Kowald
©Michaela Lorber
Wie bereits in der Dezemberausgabe des Hengists im Vorjahr beschrieben, wird ab 2024 rückwirkend auf das Jahr 2023 eine Abgabe für Zweitwohnsitze und eine Abgabe für Wohnungen ohne Wohnsitz eingehoben. Die Abgaben sind nach der Nutzfläche der jeweiligen Wohnung bemessen. Die Ermittlung der Nutzfläche erfolgt nach den Bauakten bzw. allenfalls in den Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters.
Selbstberechnung und Entrichtung:
Die Abgabe ist vom Abgabepflichtigen jedes Jahr selbst zu berechnen. Ein Formular wird von der Gemeinde rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Darin muss der selbst berechnete Abgabenbetrag, die Nutzfläche der Wohnung und die Anzahl der Kalenderwochen ohne Wohnsitzmeldung erklärt werden. Die Frist für die jährliche Abgabenerklärung ist der 31. März des Folgejahres. Die Entrichtung des Abgabenbetrages hat 4 Wochen nach Bekanntgabe der Selbstberechnung zu erfolgen.
Informiert sein. Nichts verpassen. Kontakte finden. Mitgestalten - die neue App
Weitere Informationen ÄlterWeitere Informationen Älter
Link für die Ausschreibungen: https://bund.jobboerse.gv.at/sap/bc/jobs/.
Bundesheer - Blackout und dann? - Ratgeber für die Eigenvorsorge (bmlv.gv.at)
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Vermehrte Betrugsversuche und Betrugshandlungen mit beträchtlichen Schadenshöhen durch «Falsche Polizisten.
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Neobiota Land Steiermark - Neobiota - Land Steiermark
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Der Hengist-Gulden - Kulturpark Hengist
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Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder
Hagel entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.
Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigung:
physische Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen, es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein. Der Schaden muss innerhalb der Steiermark aufgetreten sein.
Fristen
Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag mit Hilfe des Online-Formulars Privatschadensausweis von zu Hause aus einbringen oder den Schaden beim Gemeindeamt melden.
Der Privatschadensausweis wird an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Diese wiederum leitet die Anträge abhängig von der Schadensursache an die zuständigen Sachverständigen bei der Baubezirksleitung, Bezirksforstinspektion, Abteilung 7 oder Abteilung 14 bzw. an allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige weiter, die eine Schadensschätzung durchführen.
Erforderliche Unterlagen
Fotos des Katastrophenschadens
bei Bestehen einer Versicherung: eine Versicherungsbestätigung
Rechnungen oder Angebote auf Grund des Schadens (sofern bereits vorhanden)
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Der Gemeinderat hat die Empfehlung ausgesprochen, aufgrund der hohen Energiekosten, die Dauer der Straßenbeleuchtung ab sofort zu reduzieren: Die Straßenlaternen werden künftig in der Sommerzeit um 22:00 Uhr ausgeschaltet. In den Wintermonaten wird die ursprüngliche Beleuchtungszeit bis 21:00 Uhr reduziert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden die Kreuzungspunkte von dieser Regelung ausgenommen.
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