Gem. § 33 Abs 6 Stmk. BauG wird hiermit kundgemacht, dass Eigentümer jener Grundstücke, die bis zu 30 m von den Bauplatzgrenzen, Grundstück Nr. 25 KG 66407 Fliessing, entfernt liegen, Gelegenheit haben, innerhalb von zwei Wochen zum Vorhaben Stellung zu nehmen.
Die betroffenen Grundeigentümer, sowie die grundbücherlichen Anrainer haben die Möglichkeit in der Zeit von Mittwoch, 3. April 2024 bis zum 17. April 2024
begründete Einwendungen bzw. eine Stellungnahme (Vorschläge, Wünsche, Anregungen etc..) schriftlich beim Gemeindeamt bekannt zu geben.
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