Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder
Hagel entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.
Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigung:
physische Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen, es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein. Der Schaden muss innerhalb der Steiermark aufgetreten sein.
Fristen
Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag mit Hilfe des Online-Formulars Privatschadensausweis von zu Hause aus einbringen oder den Schaden beim Gemeindeamt melden.
Der Privatschadensausweis wird an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Diese wiederum leitet die Anträge abhängig von der Schadensursache an die zuständigen Sachverständigen bei der Baubezirksleitung, Bezirksforstinspektion, Abteilung 7 oder Abteilung 14 bzw. an allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige weiter, die eine Schadensschätzung durchführen.
Erforderliche Unterlagen
Fotos des Katastrophenschadens
bei Bestehen einer Versicherung: eine Versicherungsbestätigung
Rechnungen oder Angebote auf Grund des Schadens (sofern bereits vorhanden)
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
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