Diese sollen es Ihnen auf Grundlage der für die politischen Bezirke bzw. Gemeinden sowie ggf. auch Schulen vorerst getroffenen Einteilungen ermöglichen, Ihren voraussichtlichen Stellungstermin einzusehen und Ihre persönliche Lebensplanung entsprechend daran auszurichten.
Die vorläufigen Stellungspläne werden laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden Sie im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, jedenfalls individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Zur Sicherstellung einer möglichst langfristig verfügbaren Information bzgl. Ihres Stellungstermines werden auch weiterhin die den aktuellen Planungsgrundlagen angepassten vorläufigen Stellungspläne digital veröffentlicht.
Diese sollen es Ihnen auf Grundlage der für die politischen Bezirke bzw. Gemeinden sowie ggf. auch Schulen vorerst getroffenen Einteilungen ermöglichen, Ihren voraussichtlichen Stellungstermin einzusehen und Ihre persönliche Lebensplanung entsprechend daran auszurichten.
Die vorläufigen Stellungspläne werden laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden Sie im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, jedenfalls individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
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