Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
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Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob der Reisepass noch gültig ist. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Wenn Sie den Hauptwohnsitz in St. Marien haben, ist die Antragstellung bei der Gemeinde St. Marien ohne Terminvereinbarung möglich. Bitte bedenken Sie, dass die weitere Bearbeitung auf der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land erfolgt und diese mitteilte, dass die Bearbeitungsdauer aktuell nicht absehbar ist.
Wenn Sie Ihren Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen bei jeder Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) beantragen. Viele Passbehörden bieten die Möglichkeit einer online-Terminvereinbarung an. Für weitere Auskünfte (notwendige Unterlagen, Kosten) stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen vom Bürgerservice unter Tel. 07227/8155-14 und -15 gerne zur Verfügung. Infos unter: www.oesterreich.gv.at/reisepass
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So sehr uns vierbeinige Gefährten auch Freude bereiten, müssen doch die familiären, beruflichen/zeitlichen und finanziellen Gegebenheiten passen. Das Leben mit Hund ist eine bereichernde Erfahrung und geht mit einer tierlebenslangen Verantwortung einher (10-15 Jahre).
Vor der Anschaffung muss der zukünftige Hundehalter eine mindestens sechsstündige theoretische Sachkundeausbildung (Entwicklung, Haltung, Pflege etc.) absolvieren. Der erhaltene Sachkundenachweis ist gut aufzubewahren, da er bei jeder Hundean- und -ummeldung wieder vorgelegt werden muss.
Seriöse Züchter und Tierschutzorganisationen sind um einen guten Platz für ihre Tiere bemüht. Sie geben den Interessenten nähere Auskünfte und ausreichend Bedenkzeit. Ein Hund muss bereits vor der Abgabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Hundehalter hat für die Registrierung in der Heimtierdatenbank zu sorgen. Diese kann mittels ID-Austria selbst vorgenommen werden, ist aber auch am Gemeindeamt möglich. Durch die Registrierung kann ein Hund notfalls rasch mit seinem Besitzer wiedervereint werden.
Für jeden Hund muss eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro abgeschlossen werden. Dies erfolgt meistens im Rahmen einer Haushaltsversicherung.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung eines Hundes am Gemeindeamt erforderlich: Hundepass, Sachkundenachweis, Bestätigung einer aktuellen Haftpflichtversicherung (z.B. Polizze). Wenn Ihr vierbeiniger Freund bei der Anmeldung bereits das zwölfte Lebensmonat vollendet hat, ist auch eine tierärztliche Bestätigung über die Größe und das Gewicht vorzulegen. Anhand dieser wird festgestellt, ob es sich um einen sogenannten großen Hund handelt, mit dem eine Alltagstauglichkeitsprüfung zu absolvieren ist. Hunde spezieller Rassen (z.B. Bullterrrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino) haben diese unabhängig von Größe und Gewicht abzulegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter https://hundehaltung-ooe.at/ . Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice unter Tel. 07227/8155-10.
HINWEIS: Machen Sie Gebrauch von den kostenlosen Hundesackerln. Diese bekommen Sie im Bürgerservice der Gemeinde St. Marien, bei der Raiffeisenbank Weichstetten und bei der Sparkasse Nöstlbach. Die Hundekotbeutel bitte in den Restmüll geben!
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Auch heuer wird die Gemeinde wieder einen Ferienpass für die Kinder unserer Gemeinde herausgeben.
Wir ersuchen alle Organisatoren ihre Veranstaltungen bis spätestens 16. Mai 2025 im Bürgerservice unter Tel. 81 55-10 oder gemeinde@st-marien.at bekannt zu geben.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Güterwegen und Straßen ein sogenannter „Lichtraum“, der größer ist als der Verkehrsraum, freigehalten werden muss. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs liegt dann vor, wenn sich Gegenstände im Lichtraum oberhalb der Straße nicht mindestens 4,5 m über der Fahrbahn befinden (§ 83 StVO) und beidseitig nicht mindestens 50 bis 75 cm Abstand vom Straßenrand frei bleiben.
BÄUME UND STRÄUCHER SCHNEIDEN
Da die Grundgrenze häufig knapp hinter den Banketten beginnt, ragen oft Äste von Bäumen und Sträuchern von Privatgrundstücken in den Lichtraum des Güterweges bzw. der Straßen und Gehsteige. Um den Lichtraum zu wahren, werden Grundbesitzer dazu aufgefordert, die Äste ihrer Bäume und Sträucher, die für die Verkehrsteilnehmer mögliche Gefahrenquellen darstellen, zu entfernen.
PFLANZABSTÄNDE ZUR STRASSE EINHALTEN
Einzelne Bäume, Baumreihen und Sträucher dürfen neben öffentlichen Straßen mit Ausnahme von Verkehrsflächen nach § 8 Abs. 2 Z 3 im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z15 Straßenverkehrsordnung 1960) nur in einem Abstand von einem Meter, außerhalb des Ortsgebietes nur in einem Abstand von drei Metern zum Straßenrand gepflanzt werden. Eine Unterschreitung dieser Abstände ist mit Zustimmung der Straßenverwaltung zulässig, wenn dadurch die gefahrlose Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird. Die Behörde kann mit Bescheid über Antrag der Straßenverwaltung dem Eigentümer die Beseitigung von entgegen dieser Vorschrift vorgenommenen Neupflanzungen auftragen.
LICHTRAUMPROFILE MÜSSEN UNBEDINGT FREIGEHALTEN WERDEN!
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Wir ersuchen alle Gemeindebürger, sich an folgende Grundregeln zu halten:
Rasenmähen an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig ist zu unterlassen!
Unsere Bitte geht auch an alle Heimwerker und Bauherren: Bitte bedenken Sie, dass sich Ihre Nachbarn nach einer anstrengenden Arbeitswoche auf die Ruhe am Wochenende freuen. Mit ein wenig Rücksichtnahme wird das Zusammenleben für ALLE angenehmer.
Unbebaute Grundstücke im Bauland sind so zu gestalten und zu benützen, dass keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes, keine Verunstaltung und keine schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten! Aber auch bei bebauten Grundstücken sind überhängende Äste von Sträuchern und Bäumen – egal ob auf öffentliches Gut oder Privatgrundstücke – regelmäßig zu schneiden
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Ab sofort steht Ihnen die Bäckerei Zitterl auch als GLS PaketShop-Partner zur Verfügung. Sie haben nun die Möglichkeit, Pakete innerhalb Österreichs aber auch nach Europa via GLS direkt zu versenden. Haben Sie auch den GLS Paketdienst verpasst, dann wird Ihr Paket hinterlegt und Sie können es auch am Wochenende abholen.
Adresse:
Bäckerei Alfred Zitterl
Stein 10a
4502 St. Marien
Öffnungszeiten:
Di-Fr 06:00-17:00 Uhr
Sa 06:00-12:00 Uhr
So 07:30-11:00 Uhr
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Dieser Aufruf ergeht an alle Wasserbezieherinnen, die ihre Schwimmbad aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage befüllen!
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Oberösterreich radelt und unsere Gemeinde radelt mit
Von 20. März bis 30. September 2025
Radeln ist klimafreundlich, hält fit und macht unsere Gemeinde lebenswerter: kein Stau, keine Abgase, weniger Lärm. Fast ein Viertel der Autofahrten ist kürzer als 2,5 km – hier ist das Rad die bessere Alternative! Mit Frühlingsbeginn zählt wieder jede Radfahrt bei der Mitmach-Aktion „Oberösterreich radelt“. Wer einen Ansporn braucht, um im neuen Jahr auf das Fahrrad zu steigen ist bei „Oberösterreich radelt“ genau richtig. Die Aktion, die von 20. März bis 30. September 2025 läuft, spornt an Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen und verspricht tolle Preise. St. Marien unterstützt die Aktion und startet aktiv in den Frühling!
Radel kräftig mit für unsere Gemeinde!
Auch St. Marien startet wieder aktiv in den Frühling und radelt von Anfang an mit. Im letzten Jahr wurden oberösterreichweit von 5.716 Teilnehmer:innen rund 4,7 Millionen erradelt – diesen Rekord wollen wir heuer überbieten. Also treten wir gemeinsam fleißig in die Pedale und sammeln Radkilometer für Oberösterreich und unsere Gemeinde!
Jede:r kann kostenlos teilnehmen und gewinnen! Es werden wieder großartige Preise verlost, wie brandneue e-Bikes, Falträder oder praktisches Radzubehör.
Neugierig geworden?
Dann mach mit bei „Oberösterreich radelt“, der Kilometer-Sammel-Aktion für Alltagsradler:innen und die, die es noch werden möchten! Jede Radfahrt zählt, egal ob zur Arbeit, zum Einkaufen im Ort oder zum Sportplatz.
Und so einfach geht´s:
#anradeln Gewinnspiel
Gleich zum Start der Aktion werden unter dem Motto #anradeln zahlreiche Radzubehör Preise verlost. Radle bis zum 30. April mindestens 50 Kilometer und trage diese in dein Profil ein, dann nimmst du automatisch an der Verlosung teil.
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Foto: Freepik
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Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Wir starten wieder mit einem großen Infrastrukturprojekt in dieses Jahr (Neubau Brücke Stein, Sanierung Brücke Bergern, Volumen: ca. EUR 600.000).
Vor diesem Hintergrund ist, wie mehrfach angekündigt, ab nun die Brücke Stein für mehrere Monate (voraussichtlich bis inkl. Mai) gesperrt. Bitte wählen Sie entsprechende Ausweichrouten.
Der Schulbus fährt in dieser Zeit jedoch auch in Stein ungehindert seine übliche Route.
Danke insbesondere allen Anrainern für ihr Verständnis und die gute Kooperation.
Wir freuen uns bereits jetzt auf erfolgreich umgesetzte Projekte!
Beste Grüße
Walter Lazelsberger
Bürgermeister
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Information:
Die Haltestelle „Nöstlbach St. Marien Bahnhst“ wird während der Bauarbeiten auf die Nöstlbachstraße verlegt (siehe Anhang).
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GIVE St. Marien & Co KG - Jahresabschluss 2023 - Bericht
Weitere Informationen ÄlterDer mit der Durchführung Bodenschutzbeauftragte Bedienstete Manfred Mair hält am 04.04.2023 um 19:30 Im GH Luger einen erläuternden Vortrag dazu.
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Die Gemeinden Niederneukirchen, St. Florian und St. Marien bemühen sich kooperativ um die Errichtung einer regional-breitflächigen Breitband-Infrastruktur mit GIasfaser für eine stabile, sichere und vor allem schnelle Internetverbindung.
Im Interesse einer zukunftsorientierten Infrastruktur und im Hinblick auf eine weitere Qualitätssteigerung unseres gemeinsamen Lebens-, Wohn- und Arbeitsraumes freuen wir uns das Projekt „Breitband-Glasfaser-Anschluss' in unserer Gemeinde St. Marien nun zu starten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner Ihres Vertrauens:
• GV Karl Pühringer – 0676/821 28 18 74
• Philip Dickinger, BA – 0664/164 52 09
• GR DI (FH) Thomas Einwaller – 0664/969 11 11
Die Interessensbekundung finden Sie im nachfolgenden Pdf Dokument!
Bei der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten verständigen Sie bitte sofort die Polizei unter 133.
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