Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Allgemein:
Volksbegehren „GRATIS Verhütung“ 005/2024
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Volksbegehren „GRATIS Verhütung“ 005/2024
Am Samstag, 25.04.2026, ist die Weichstettner Straße von 14:00 bis 19:00 Uhr wegen einer Feuerwehrübung gesperrt.
Sperre ab Ortseinfahrt Heizwerk. Innerorts wird der Verkehr durch Lotsen umgeleitet.
Bitte Fahrzeit entsprechend einplanen.
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Wir suchen Sie als Mitarbeiter/in für die Frühaufsicht in der Volksschule St. Marien.
Eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem verlässlichen Umfeld.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF.
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Allgemein:
Waldbrandschutz-Verordnung 2026
Allgemein:
Geflügelpest (Hühnergrippe) - Erhöhtes Risiko - Stallhaltungspflicht
Allgemein:
Erhebung Mikrozensus (Kleine Volkszählung)
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Ziel dieser Haushaltsbefragung ist es, kontinuierlich aktuelle und international vergleichbare Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Bildung und Wohnsituation zu erheben.
Alle Details finden Sie im beigefügten PDF.
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Die Gemeinde gibt wieder einen Ferienpass für die Kinder unserer Gemeinde heraus. Auch in diesem Jahr gibt es dank der Gesunden Gemeinde Angebote für Jugendliche. Wir ersuchen alle Organisatoren ihre Veranstaltungen bis spätestens 15. Mai 2026 im Bürgerservice unter Tel. 8155-10 oder gemeinde@st-marien.at bekannt zu geben.
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Statistik Austria startet im Mai die Erhebung „Finanzielle Situation & Konsum“. Ziel ist es, ein realistisches Bild über Einkommen, Ausgaben und finanzielle Belastungen der Haushalte in Österreich zu gewinnen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt per Einladung.
Alle Details finden Sie im beigefügten PDF.
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Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Eine zeitgemäße und moderne Infrastruktur ist wichtige Grundlage für eine hohe Lebensqualität in der Gemeinde. Aus diesem Grund setzen wir in den Jahren 2026 und 2027 ein großes Straßenbau- und Sanierungsprojekt um.
Alle Details zu Bauablauf, Zeitplan und Verkehrsführung finden Sie im beigefügten PDF.
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Dieser Aufruf ergeht an alle Wasserbezieher/innen, die ihr Schwimmbad aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage befüllen!
Pichlwang: Fülltermine bitte im Poolkalender unter nachfolgendem Link eintragen:
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Kollektivunfallversicherung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag!
Sie bietet gezielten Schutz bei Freizeit-, Schul- und später auch Berufsunfällen – genau dort, wo die gesetzliche Sozialversicherung nicht ausreicht.
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Allgemein:
Beschlussprotokolle Gemeinderat Periode 2021 - 2027
Liebe Samareinerinnen und Samareiner!
St. Marien steht für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Lebensqualität – genau des, wo ma gern dahoam san.
Beim Sympathicus 2026 können wir das gemeinsam sichtbar machen.
Ich bitte euch: Klickt direkt unten auf den Link und stimmt für St. Marien ab:
Gemeinsam pack ma des!
Euer Bürgermeister
Walter Lazelsberger
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Allgemein:
Topografische Luftaufnahmen 2026 - Informationen
Allgemein:
Künstliche Intelligenz - kommunale Anwendung
Bauamt:
RIS-Authentisch für Gemeinden - 2026 Verordnungsblätter und Veröffentlichung
Die Oö. Landesregierung gewährt an sozial bedürftige Personen einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 200. Die Antragstellung ist von 16. März bis 15. Mai 2026 online möglich. Personen mit eigenem Haushalt und ständig bewohntem Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026 können einen Antrag stellen. Im Antrag sind die Namen aller im Haushalt gemeldeten Personen laut Zentralem Melderegister anzuführen.
Der Heizkostenzuschuss wird für die Beheizung des Wohnraumes unabhängig vom Energieträger gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert darf nachfolgende Werte nicht überschreiten:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913 Euro
Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Der Heizkostenzuschuss wird einmalig pro Haushalt ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf ein im Antrag bekanntzugebendes Konto.
Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice. Bitte bringen Sie Ihre Einkommensnachweise für das Jahr 2025, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre Bankdaten mit. PensionsbezieherInnen nehmen bitte den Pensionsbescheid 2025 mit.
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HOCHWASSERSCHUTZ: Baggerarbeiten
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
In den Uferbereichen bzw. an den Inselflächen der Krems ist über die Zeit derart viel Material angelandet, das dieses nun – zur Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes – wieder entfernt werden muss. Im kommenden Sommer werden daher, wie auch schon im vergangenen Jahr, Baggerarbeiten zum Abtrag dieser Anlandungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang finden bereits in den nächsten Tagen erste Vorbereitungsarbeiten an der Krems statt. Der Hochwasserschutz wird dadurch natürlich nicht beeinträchtigt.
Beste Grüße
Ihr Bürgermeister
Walter Lazelsberger
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Erkundungsarbeiten 2026:
Im Zuge der Planungen werden Auftragnehmer der ÖBB im Zeitraum von März 2026 bis voraussichtlich Ende 2026 Erkundungsarbeiten vornehmen. Dazu werden Mitarbeiter:innen entlang der Bahntrasse sowie in einem definierten Umkreis Begehungen durchführen und Daten zur Planungsgrundlage wie z.B. Flora und Fauna erfassen.
Diese Arbeiten haben keine Auswirkungen auf den Fahrplan.
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Was ist SILC?
Es ist soweit: Schon im Februar beginnt die jährliche SILC-Studie, und Österreich ist, wie viele andere europäische Länder auch, heuer wieder mit dabei. SILC steht für „Community Statistics on Income and Living Conditions“ (Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“).
Diese Studie beschäftigt sich mit dem Leben und Arbeiten der Menschen in Österreich. Es geht um Veränderungen der Lebenssituation im Bereich Wohnen und Familie, Beruf und Ausbildung, sowie Gesundheit. Die Studie hilft zum Beispiel dabei, Armut sichtbar zu machen oder einen Überblick über die Entwicklung von Haushaltseinkommen zu erhalten. Nur wenn möglichst viele Haushalte mitmachen, gelingt ein wirklichkeitsnahes Bild des Lebens in Österreich.
Nach der vollständigen Teilnahme erhält jeder Haushalt ein finanzielles Dankeschön.
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Allgemein:
Stellungskundmachungen (Stellungsstraße, Ergänzungskommando)
Allgemein:
Geflügelpest (Hühnergrippe) - Erhöhtes Risiko - Stallhaltungspflicht
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen gewisse Regeln beachten, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Ein Hund ist so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet oder über ein unzumutbares Maß hinaus belästigt werden. Weiters ist dafür zu sorgen, dass ein Hund an einem öffentlichen Ort oder auf einem fremden Grundstück nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann. Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist.
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Das Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ sowie Siedlungsgebiete mit mindestens 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen wie beispielweise in Einkaufszentren und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein; sie darf höchstens 1,5 Meter lang sein. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen kann, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann. Für große Hunde, Hunde spezieller Rassen und auffällige Hunde gelten strengere Bestimmungen. Diese Vorschriften dienen dazu, den Schutz anderer zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu verhindern und Verängstigungen bei Erwachsenen und Kindern vorzubeugen.
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Hundehalterinnen und Hundehalter, die den Kot ihres vierbeinigen Begleiters aufsammeln und über den Restmüllbehälter und nicht in der Natur entsorgen, tragen zu einem guten Miteinander bei, denn alle freuen sich über saubere Spielplätze und Gehwege. Hundesackerl erhalten Sie kostenlos im Bürgerservice der Gemeinde St. Marien, bei der Sparkasse in Nöstlbach und bei der Raiffeisenbank in Weichstetten.
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Anbei entnehmen Sie bitte Informationen zur Anmeldung Ihres 4-Beiners.
Fotos: Freepik
Weitere Informationen ÄlterDer mit der Durchführung Bodenschutzbeauftragte Bedienstete Manfred Mair hält am 04.04.2023 um 19:30 Im GH Luger einen erläuternden Vortrag dazu.
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Die Gemeinden Niederneukirchen, St. Florian und St. Marien bemühen sich kooperativ um die Errichtung einer regional-breitflächigen Breitband-Infrastruktur mit GIasfaser für eine stabile, sichere und vor allem schnelle Internetverbindung.
Im Interesse einer zukunftsorientierten Infrastruktur und im Hinblick auf eine weitere Qualitätssteigerung unseres gemeinsamen Lebens-, Wohn- und Arbeitsraumes freuen wir uns das Projekt „Breitband-Glasfaser-Anschluss' in unserer Gemeinde St. Marien nun zu starten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner Ihres Vertrauens:
• GV Karl Pühringer – 0676/821 28 18 74
• Philip Dickinger, BA – 0664/164 52 09
• GR DI (FH) Thomas Einwaller – 0664/969 11 11
Die Interessensbekundung finden Sie im nachfolgenden Pdf Dokument!
Bei der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten verständigen Sie bitte sofort die Polizei unter 133.
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