Immer wieder gibt es Beschwerden über Lärmbelästigung am Wochenende. Wir appellieren an alle GemeindebürgerInnen bei lärmerzeugenden Tätigkeiten (Rasenmähen, Kreissägen, Hochdruckreiniger etc.) sich an folgende Grundregel zu halten:
Verzicht auf lärmerzeugende Arbeiten an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!
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