Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
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Beschlussprotokoll öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde St. Marien vom 01.12.2022.
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Bauverhandlung EREMA Group
Erweiterung Wareneingang - Warenausgabe St. Marien
Für das Finanzjahr 2023
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Liebe Gemeindebürger/innen!
Wir haben alle Jugendlichen zur Teilnahme an einer Online-Jugendbefragung (organisiert mit dem Land OÖ) eingeladen. Mit einer herausragenden Beteiligung von 63 % ist St. Marien Spitzenreiter unter den teilnehmenden oö. Gemeinden. Ich bedanke mich bei unseren Jugendlichen für diese herausragende Beteiligung!
So viel vorab: Ganze 93 % der Jugendlichen gaben an sich in St. Marien wohl (28 %) oder gar sehr wohl (65 %) zu fühlen. Dieses außergewöhnlich positive Stimmungsbild ist für uns jedenfalls Bestätigung, aber noch viel mehr Ansporn unsere Arbeit stets weiterzuentwickeln.
Die wichtigsten Anliegen der Jugendlichen: ein Mehr an Freizeitangeboten, bessere Mobilität und die Schaffung von Kommunikationsräumen. Damit ist klar, wo die Schwerpunkte der künftigen Jugendarbeit liegen sollen.
Da mir Offenheit und Bürgerinformation wichtig sind, darf ich allen interessierten Bürger/innen und vor allem unseren Jugendlichen im Anhang die Auswertung im Detail zur Verfügung stellen.
Viel Freude beim Durchstöbern!
Ihr Bürgermeister
Walter Lazelsberger
Anbei die wichtigsten Infos zu den Flurreinigungsaktionen am Samstag, 25. März 2023.
Weitere Informationen Diesen MonatIn der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung St. Marien/Nöstlbach wir eine*n Krabbelstubenpädagog*in und ein*n Kindergartenhelfer gesucht.
Weitere Informationen Diesen MonatVerlautbarung über das Eintragungsverfahren für Volksbegehren
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Für die Beheizung einer Wohnung wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 200,00 gewährt. Dieser kann im Zeitraum von 2. Jänner bis zum 28. April 2023 am Gemeindeamt beantragt werden:
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/in der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:
* Alleinstehende € 1200,00
* Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1800,00
* für jedes minderjährige Kind € 390,00
* für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 535,00
* für jede weitere erwachsene Person im Haushalt € 360,00
* Freibetrag Lehrlingsentschädigung € 232,49
Es muss sich bei der Wohnung, für die der Heizkostenzuschuss beantragt wird, um den Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss sich im Bundesland Oberösterreich befinden und ständig bewohnt sein. Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für die Heizkosten aufzukommen haben. Es gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Erforderliche Unterlagen:
* Einkommensnachweise für den Berechnungszeitraum von Juli bis Dezember 2022. Nicht zum Einkommen zählen z.B.: Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenpension), Pflegegeld, Wohnbeihilfe
* PensionsbezieherInnen benötigen den Pensionsbescheid von 2022.
Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben Personen im laufenden Asylverfahren, deren Aufenthalt in OÖ im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt ist.
Information zum Datenschutz:
Der Antrag muss von allen Haushaltsmitgliedern mit eigenem Einkommen unterschrieben werden.
Link für nähere Informationen und Antrag:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm
AK Oberösterreich entlastet Familien mit 100 Euro AK-Schulbonus
Die Teuerung macht den Familien zu schaffen und die hohen Kosten während eines Schuljahres sind oft nur schwer zu bewältigen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt nun ihre Mitglieder mit dem AK-Schulbonus. 100 Euro gibt es für Kinder in Vor-, Volks-, und Sonderschulen.
Im Oktober startet österreichweit die Erhebung über Erwachsenenbildung (AES). AES steht für Adult Education Survey.
Weitere Informationen ÄlterStatistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft zeichnen. Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen dazu, wieviel Zeit Menschen in Österreich mit Arbeit oder Schule, Sport, Freunde und Kultur verbringen. Wer übernimmt in Österreichs Haushalten die Kinderbetreuung, unbezahlte Pflegearbeit oder Haushaltstätigkeiten? Wie lange sind Menschen in Österreich jeden Tag unterwegs? Wie lange schlafen sie?
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Ortstaxenbefreiung nach § 50 Z 5 Oö. Tourismusgesetz 2018; russisch-ukrainischer Krieg
Im Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, ist eine Ausnahme normiert, nach welcher Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen, von der Pflicht zur Entrichtung der Ortstaxe befreit sind.
Die aktuell in der Ukraine stattfindenden Ereignisse (russisch-ukrainischer Krieg) werden als Katastrophenfall im Sinne des § 50 Z. 5 Oö. Tourismusgesetz 2018 eingestuft.
Für Nächtigungen von Flüchtlingen aufgrund dieses Katastrophenfalls sind von den Unterkunftgeberinnen bzw. Unterkunftgebern somit keine Ortstaxen einzuheben.
Voranschlag für das Finanzjahr 2022
Weitere Informationen ÄlterMittelfristige Finanzplanung für das Finanzjahr 2022
Weitere Informationen ÄlterVerkehrsordnung Gemeinde St. Marien
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Die Gemeinden Niederneukirchen, St. Florian und St. Marien bemühen sich kooperativ um die Errichtung einer regional-breitflächigen Breitband-Infrastruktur mit GIasfaser für eine stabile, sichere und vor allem schnelle Internetverbindung.
Im Interesse einer zukunftsorientierten Infrastruktur und im Hinblick auf eine weitere Qualitätssteigerung unseres gemeinsamen Lebens-, Wohn- und Arbeitsraumes freuen wir uns das Projekt „Breitband-Glasfaser-Anschluss' in unserer Gemeinde St. Marien nun zu starten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner Ihres Vertrauens:
• GV Karl Pühringer – 0676/821 28 18 74
• Philip Dickinger, BA – 0664/164 52 09
• GR DI (FH) Thomas Einwaller – 0664/969 11 11
Die Interessensbekundung finden Sie im nachfolgenden Pdf Dokument!
Bei der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten verständigen Sie bitte sofort die Polizei unter 133.
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