Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Beschlussprotokoll öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde St. Marien vom 28.04.2023.
Weitere Informationen Diesen Monat
Schienenersatzverkehr Strecke 140
Sonderplan Linz-Kirchdorf/K.-Selzthal
22.05.2023-01.06.2023
Aktion “Für unser Trinkwasser unterwegs“ Probenahme und Trinkwasserprüfung
Ende September 2023 findet wieder eine Trinkwasseruntersuchung statt. Derzeit haben wir noch freie Plätze.
Für Anmeldungen oder nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Sponner Sabrina (Bauamt) unter 07227 8155-20 oder per E-Mail unter bauamt@st-marien.at.
In Oberösterreich gibt es mehr als 90.000 Hausbrunnen und Quellen, die für die Trinkwasserversorgung herangezogen werden. Aus diesem Grund ist der OÖ WASSER Laborbus bereits seit mehr als 10 Jahren in ganz Oberösterreich unterwegs, um vor Ort Begutachtungen durchzuführen, Wasserproben zu entnehmen und zu analysieren.
Darüber hinaus beraten die MitarbeiterInnen des Laborbusses die Brunnenbesitzer/innen über die Beseitigung bestehender Mängel und Möglichkeiten zur Verbesserung der Trinkwasserqualität. Mit der Aktion “Für unser Trinkwasser unterwegs“ des Landes Oberösterreich soll für Hausbrunnenbesitzer/innen eine Hilfestellung und Unterstützung angeboten werden.
Nur für Gemeindebürger, die nicht an der Ortswasserleitung angeschlossen sind!
Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2023
Teilnahmebedingungen und weitere Infos unter dem Link.
Immer wieder gibt es im Sommer Beschwerden über Lärmbelästigung am Wochenende. Wir appellieren an alle GemeindebürgerInnen bei lärmerzeugenden Tätigkeiten (Rasenmähen, Kreissägen, Hochdruckreiniger etc.) sich an folgende Grundregel zu halten:
Verzicht auf lärmerzeugende Arbeiten an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!
Oö. Wohn und Energiekostenbonus
bis 30. Juni online beantragen
Um private Haushalte bei der Bewältigung der steigenden Wohn- und Energiekosten zu unterstützen, gibt es – ergänzend zum bestehenden Oö. Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022/23 – den neuen Oö. Wohn- und Energiekosten-Bonus für das Jahr 2023. Dieser kann einmalig von 3. April bis 30. Juni online beantragt werden. Insgesamt sind rund 45 Prozent aller Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher anspruchsberechtigt – das sind etwa 290.000 Haushalte.
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Jahreshaushaltseinkommen bis 27.000 Euro (Einpersonenhaushalte) bzw. bis 65.000 Euro (Mehrpersonenhaushalte)
Weitere Informationen und Beantragung (ab 3. April 2023) unter ooe.gv.at/energiekostenbonus
Sollte kein Online-Zugang möglich sein und/oder nicht auf die Unterstützung von Verwandten oder Vereinen zurückgegriffen werden können, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice der Gemeinde.
Da die Anzahl der privaten Pools in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, kann das gleichzeitige Befüllen aller Schwimmbecken zu Versorgungsengpässen führen. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig, das Befüllen von Schwimmbecken aufgeteilt nach Gebieten und bestimmten Zeiten zu organisieren. Die Wasserentnahme darf ausschließlich über den Hausanschluss des gegenständlichen Objektes erfolgen. Bei Nichteinhaltung kann die Gemeinde Verwaltungsstrafen verhängen. Bei spürbarem Druckabfall in der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ersuchen wir Sie, das Befüllen der Schwimmbecken sofort zu unterbrechen, damit die Versorgung der Haushalte sowie die Sicherung des Löschwasserbedarfes aufrechterhalten werden kann.
Schwimmbecken und Schwimmteiche dürfen keinesfalls über Hydranten befüllt werden!
Bitte beachten Sie die Wasserleitungsordnung der Gemeinde St. Marien vom 14.12.2006, zuletzt abgeändert am 4.12.2014, die Ihnen von der Gemeinde St. Marien oder vom Wasserverband Großraum Ansfelden gerne zur Verfügung gestellt wird (im Internet unter www.wvb.at).
Der mit der Durchführung Bodenschutzbeauftragte Bedienstete Manfred Mair hält am 04.04.2023 um 19:30 Im GH Luger einen erläuternden Vortrag dazu.
Weitere Informationen Älter
Was ist SILC?
In diesem Jahr nehmen 37 europäische Länder an der internationalen SILC-Studie teil. Auch Österreich ist wieder mit dabei, und es geht schon im Februar los. SILC ist die Abkürzung für „Community Statistics on Income and Living Conditions“. Auf Deutsch bedeutet das „Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“.
Erfasst wird, wie Menschen in Österreich leben und arbeiten und wie sich ihre Lebenssituation verändert. Themen sind Wohnen und Familie, Beruf und Ausbildung, aber auch Gesundheit. In den Haushalten, die an SILC teilnehmen, werden alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren befragt. Nur wenn möglichst viele Haushalte mitmachen kann es gelingen, die Lebenssituation in Österreich wirklichkeitsnah zu zeigen. Nach der vollständigen Teilnahme erhält jeder Haushalt ein finanzielles Dankeschön.
Warum ist SILC für Österreich so wichtig?
Wenn wir in den Nachrichten hören oder in der Zeitung lesen, wie hoch das durchschnittliche Einkommen der Österreicher:innen ist, wie viele Menschen arbeitslos sind oder welche Ausbildung sie haben, so sind das oft Zahlen von Statistik Austria. Die Medien nutzen diese Statistiken und informieren so über die Situation der Menschen in Österreich. Auch Entscheidungsträger:innen und Interessensverbände greifen auf diese Daten zurück.
Wer kann teilnehmen?
Statistik Austria wählt die SILC-Haushalte zufällig aus dem zentralen Melderegister (ZMR) aus. Jedes Jahr lädt Statistik Austria rund 9000 Haushalte ein, bei dieser wichtigen Studie mitzumachen. Diese Haushalte bekommen per Post einen Einladungsbrief zugeschickt. Ein Teil der Haushalte wird dann persönlich befragt, ein Teil kann telefonisch und ein Teil kann online teilnehmen.
Wo gibt es weitere Informationen?
www.statistik.at/silcinfo
silc@statistik.gv.at
+43 1 711 28-8338 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 15:00 Uhr)
Planperiode 2023-2027
(24. Fassung per 31. Jänner 2023)
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter.
Der Hund gilt als der treueste Begleiter des Menschen. Leider nehmen manche Hundehalter die damit verbundenen Pflichten nicht ganz so ernst.
Die unangenehmen Auswirkungen dessen sind Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen, Sportplätzen, Gehwegen, Hauseinfahrten etc. sowie verängstigte Menschen/Kinder durch freilaufende Hunde.
§ 6 des oö. Hundehaltegesetzes 2002
• Abs. 1: Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
• Abs. 3: Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
§ 2 des oö. Hundehaltegesetzes 2002
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen zu melden.
Ein Verstoß gegen das Hundehaltegesetz ist eine Verwaltungsübertretung und kann sehr wohl geahndet werden.
Wer den Hundekot aufsammelt und ordnungsgemäß entsorgt (Restmülltonne!), verhält sich rücksichtsvoll gegenüber seinen Mitmenschen.
Gerade in Zeiten von Giftködern sollte jedem Hundeliebhaber bewusst sein, dass ein verantwortungsloses Verhalten dazu beiträgt den Unmut über die Hundehaltung zu vergrößern.
Wir ersuchen um Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein gutes Miteinander von Mensch und Hund ist nur dann gewährleistet, wenn sich ALLE an die Regeln halten.
Hundesackerl bekommen Sie kostenlos im Bürgerservice der Gemeinde St. Marien, bei der Raiffeisenbank Weichstetten, bei der Sparkasse Nöstlbach und beim SPAR Zitterl in Nöstlbach.
NEU - Oö. Schulkostenbeihilfe – Familienzuschuss beantragen!
Alle Informationen dazu entnehmen Sie bitte beigefügtem Schreiben.
AK Oberösterreich entlastet Familien mit 100 Euro AK-Schulbonus
Die Teuerung macht den Familien zu schaffen und die hohen Kosten während eines Schuljahres sind oft nur schwer zu bewältigen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt nun ihre Mitglieder mit dem AK-Schulbonus. 100 Euro gibt es für Kinder in Vor-, Volks-, und Sonderschulen.
Die Gemeinden Niederneukirchen, St. Florian und St. Marien bemühen sich kooperativ um die Errichtung einer regional-breitflächigen Breitband-Infrastruktur mit GIasfaser für eine stabile, sichere und vor allem schnelle Internetverbindung.
Im Interesse einer zukunftsorientierten Infrastruktur und im Hinblick auf eine weitere Qualitätssteigerung unseres gemeinsamen Lebens-, Wohn- und Arbeitsraumes freuen wir uns das Projekt „Breitband-Glasfaser-Anschluss' in unserer Gemeinde St. Marien nun zu starten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner Ihres Vertrauens:
• GV Karl Pühringer – 0676/821 28 18 74
• Philip Dickinger, BA – 0664/164 52 09
• GR DI (FH) Thomas Einwaller – 0664/969 11 11
Die Interessensbekundung finden Sie im nachfolgenden Pdf Dokument!
Bei der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten verständigen Sie bitte sofort die Polizei unter 133.
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