Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche Interventionen für das 4. Quartal 2023 wie folgt bekannt:
Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Montag bist Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr) anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.
Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 2. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 beantragt werden. Im Anhang das Schreiben samt Richtlinien vom Land Steiermark zur Durchsicht.
Für Fragen zum Thema Heizkostenzuschuss steht
das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel.Nr.: 0800 20 10 10 und
die Marktgemeinde Stainach-Pürgg 03682 24800
zur Verfügung.
Kundmachungen/Ladungen Bauverhandlungen 12.10.2023
Weitere Informationen Diesen Monat
ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt Einhebung von ORF-Beitrag und Landesabgabe ab 01. Jänner 2024. Der ORF-Beitrag wird günstiger mit € 15,30 monatlich. Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Anhang.
Weitere Informationen Diesen Monat
Gemeinde Mitterberg-St.Martin Kndmachung Änderung ÖEK VF 1.04
“Sachbereich technische Infrastruktur - Energie /Standortsuche zur Solarenergienutzung und Energiespeicherung in der Gemeinde / gemiendeeigener Kriterienkatalog gem. §22, Abs. 8, Stmk.ROG2010“
Das Land Steiermark - Abteilung Sicherheitsreferat hat im oben genannten Zeitraum die Bewilligung zur Durchführung einer öffentlichen Sammlung wie folgt erteilt:
Sammlungsform: Haussammlung mit Büchsen
Sammlungszweck: Finanzierung der Tierarztkosten und Futterbeschaffung
Sammlungsbereich: Gemeinden des Bezirkes Liezen
Mitteilung bez. Aufhebung Verordnung der Wege im Gefahrenbereich (Steinschlag) Bereich Kirchenweg von Pürgg nach Wörschachwald
Nähere Informationen siehe PDF:
Die Wohnung Nr. 1 im 2. Stock des Wohnhauses Stainach-Pürgg, Bahnhofstraße 106, im Ausmaß von 89,77 m², bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche (eingerichtet), 3 Zimmer, 1 Speisezimmer, 1 Bad, 1 WC und 1 Abstellraum. Miete einschließlich Betriebskosten und MwSt. monatlich € 884,89 für die Wohnung und € 40,63 für die dazugehörige Garage.
Zu vermieten ab 01. September 2023, Kaution 2 Monatsmieten.
Freitag, 19.5.2023
Der Tag beginnt mit einer Führung durch die beeindruckende Europastadt Breisach. Nach dem Mittagessen fuhren wir mit dem "Buckelbus"-Traktor durch die Weinberge am Kaiserstuhl-Tuniberg.
Natürlich durfte hier eine Weinprobe und eine gute Jause nicht fehlen.
Herrlich war der abendliche Ausblick über die Weinberge!
Nach einem herzlichen Empfang durch Ortsvorsteher Frank Greschl und seinem Team stand am ersten Tag die Einweihung des Pürgger- und Stainacher-Weges am Plan.
Mit einer kurzen Stadtbesichtigung und anschließendem Unterhaltungsprogramm im Gemeindesaal Niederrimsingen, köstlichem Buffet und gemütlichem Zusammensitzen klang der Anreisetag aus.
Weitere Informationen Älter
Unsere Schwimmbäder öffnen am 3. Juni 2023.
Hier finden Sie die aktuelle Preisliste für die Schwimmbäder der Marktgemeinde Stainach-Pürgg.
Kontakt Erlebnisbad Stainach:
0664 3949 410
Kontakt Naturbad Pürgg:
0677 626 44042
Die Sektion Stainach des Alpenvereines stellt ab sofort 2 Stück Klimatickets für Vereinsmitglieder zur Verfügung.
Gegen Vorlage der aktuellen Mitgliedskarte können die Tickets ausgeliehen werden.
Kontakt für den Verleih:
Tabak Trafik Zefferer Harald
Hauptplatz 257
8950 Stainach-Pürgg
Telefon: 03682 222 48
trafik.zefferer@speed.at
GLASFASER LOS
Die Bauarbeiten für die regionale Glasfaser-Offensive in der Gemeinde Stainach-Pürgg sind gestartet. Nun beginnt die Herstellung erster Glasfaser-Hausanschlüsse in Wörschachwald. Einen aktuellen Überblick über die Bautätigkeiten in ihrer Gemeinde finden Sie auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau.
ERSTE HAUSANSCHLÜSSE
Im Ausbaugebiet erhält jedes Einfamilienhaus, jeder Unternehmensstandort an die Grundstücksgrenze einen Glasfaser-Anschluss verlegt. Ob Sie im Ausbaugebiet sind, können Sie unter: www.DeineGlasfaser.at/adressabfrage abfragen. Von der Grundstücksgrenze bis in ihr Gebäude sind Sie selbst für die Verlegung bzw. Installation verantwortlich. Nach einer Anmeldung bei einem der Internetservice-Anbieter erhalten Sie die dazu notwendigen Materialien mit dem Hausanschluss-Paket zugeschickt.
Sie können aus drei Möglichkeiten wählen:
1. Sie verlegen auf Ihrem Grundstück die Glasfaser-Internetleitung selbst.
2. Sie nehmen ein Installationsangebot eines Internetservice-Anbieters an.
3. Sie beauftragen damit ein Fachunternehmen.
Bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern wird nach der Bestellung bei einem der Internetservice-Anbieter die Glasfaser-Internetleitung direkt in die Wohnung verlegt.
Eine Übersicht der Internetservice-Anbieter finden Sie unter: www.DeineGlasfaser.at/bestellen.
SIE HABEN EINE LEERVERROHRUNG?
Sie haben auf Ihrem Grundstück eine vorhandene Leerverrohrung. Diese können Sie mit unserer „Glasfaserübergabe hier!“-Tafel kennzeichnen. Bitte machen Sie dies erst unmittelbar bevor die Arbeiten in ihrer näheren Umgebung beginnen. Den Zeitplan finden Sie in der Bauvorschau auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau. Die „Glasfaserübergabe hier!“-Tafel erhalten Sie am Gemeindeamt.
BESTELLEN WÄHREND DER BAUPHASE
Ein Glasfaser-Internetanschluss der RML Infrastruktur ist während der Bauphase, längstens bis zum 31.12.2023 kostenlos. Danach ist der Anschluss an das regionale Glasfasernetz der Region kostenpflichtig.
Im Anhang finden Sie die 21. Verordnung der BH Liezen vom 20. März 2023 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr - Waldbrandverordung 2023
Weitere Informationen Älter
Im Schuljahr 2022/23 nahmen SchülerInnen der 3. und 4. Klassen an einem Projekt – initiiert von der Bibliothek Stainach-Pürgg und ausgeführt mit den Zeichenlehrerinnen Nada Huber, Elke Lendorfer und Melanie Schiefer – teil.
Zum Thema „Bücher“ wurden unterschiedliche Collagen angefertigt, von der Bibliothek Stainach wurden hierfür aussortierte Lektüren zur Verfügung gestellt und von den SchülerInnen in deren Werke integriert.
Die Collage ist eine Technik der bildenden Kunst, in welcher verschiedene Elemente auf eine Unterlage aufgeklebt werden. Die experimentelle Arbeit mit verschiedenen Klebemotiven hat den SchülerInnen viel Spaß gemacht, die Ergebnisse können sich sehen lassen!
Seit 24. Januar 2023 dürfen sich die LeserInnen und MitarbeiterInnen der Bibliothek Stainach an den wirklich gelungenen Kunstwerken erfreuen.
Schau mal wieder rein in die Bibliothek - zu unseren Öffnungszeiten Dienstag und Freitag von 16-18Uhr
- Entdecke neuen Lesestoff und lass deine Fantasie aufblühen! -
Weiter Neuigkeiten unter https://www.stainach-puergg.gv.at/neuigkeiten.html
Die Steiermark-Card bietet in der Saison 2023 die Möglichkeit bei
172 Ausflugszielen Auszeiten zu schaffen – nicht nur im Urlaub, sondern hier vor der Tür.
Einmal gekauft bekommt man von 1. April bis 31. Oktober freien Eintritt bei allen 172 Ausflugszielen in der gesamten Steiermark.
Das Steiermark-Card Team:
STEIERMARK-CARD GMBH
Business Park 4/1, 8200 Gleisdorf
Tel.: 03112/22330-0; Fax: DW 4
info@steiermark-card.net
Reifen ohne Felge von € 1,50 erhöht auf € 4,00
Reifen mit Felge von € 2,50 erhöht auf € 5,00
Reifen von Traktoren oder anderen Großmaschinen mit oder ohne Felgen werden nicht angenommen. Die Entsorgung kann über das AWV Liezen erfolgen.
(Im Altstoffsammelzentrum Tauplitz, Klachau 77 können keine Reifen abgebeben werden.)
*Wenn die bereitgestellten Tonnen gefüllt sind:
... besteht wie immer die Möglichkeit, den gesammelten Müll zu den gewohnten Öffnungszeiten selbst in den Altstoffsammelzentren abzugeben
DI 14 - 16 Uhr
FR 13 - 16 Uhr
Wir sind auch zwischen den Feiertagen zu den gewohnten Zeiten für Sie da!
ACHTUNG: DIE GELBEN SÄCKE kommen erst NACH DER ENTFERNUNG der gelben Tonnen in VERWENDUNG!
Hinweise für Stellungspflichtige!
Auch unter Berücksichtigung der aufgrund der jeweils aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt. Die bereits versandten Ladungen zur Stellungen behalten daher bis auf weiteres ihre Gültigkeit, die Anreise zu bzw. Abreise von den Stellungshäusern ist, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, gestattet. Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.
Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests noch vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.
Vorläufige Stellungspläne
Die vorläufigen Stellungspläne werden aufgrund der durch die Entwicklung der COVID-Lage gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Möchten Sie als Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer im kirchlichen Umfeld mit Kindern unterwegs sein und sie in ihrer Entwicklung begleiten?
Eine christlich-soziale Grundhaltung ist für Sie selbstverständlich?
Sie feiern mit uns die Feste des Kirchenjahres, Erntedank, St. Martin, Weihnachten und Ostern sowie die persönlichen Feste wie Geburtstag!? – Dann sind Sie bei uns richtig!
Die KiB³ sucht eine/n Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer im Pfarrkindergarten Stainach für eine Anstellung im Ausmaß von 29,5 bezahlten und 30 gearbeiteten Wochenstunden ab sofort befristet bis 31.8.2023 mit der Option auf Verlängerung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und Zeugnis sowie einem kurzen Motivationsschreiben richten Sie bitte an:
KIB3 Kinderbildungs- und Pfarrkindergärten-Stiftung der Diözese Graz-Seckau
Bischofplatz 4, 8010 Graz
jobs@kib3.at
Ein weiterer Schritt in Richtung einheitliche Vorgehensweisen:
Mit Jahreswechsel wird es in allen Ortsteilen erforderlich, Kunststoff- und Verbundverpackungen
- in den gelben Säcken sammeln.
- alle 6 Wochen (siehe Abholplan) werden die zur Abholung vor den Wohnhäusern (im selben Bereich wie bisher die Restmülltonnen) bereitgestellten Säcke abgeholt
- weiters besteht die Möglichkeit, gelbe Säcke selbst in den Altstoffsammelzentren zu den gewohnten Öffnungszeiten abzugeben
Zukünftig werden ausschließlich die gelben Säcke bei der Hausabfuhr bzw. beim Altstoffsammelzentrum angenommen, andere Säcke als der zugelassene gelbe Sack können nicht entsorgt werden.
Die gelben Säcke können ab Anfang Dezember im Gemeindeamt zu den Amtsstunden abgeholt werden. Wir informieren Sie gesondert über die genauen Termine mittels Aushang auf der Amtstafel, Homepage bzw. Gemeinde-App. Entsprechende Informationen werden auch an den Sammelplätzen aushängen.
Bitte unterstützen Sie den Schutz unserer wertvollen Umwelt und trennen Sie weiterhin den Müll so gewissenhaft!
In der Marktgemeinde Stainach liegen ab 1. Mai 2022 zwei KlimaTickets Steiermark zum Verleih bereit:
Alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stainach-Pürgg haben die Möglichkeit, sich das KlimaTicket auszuborgen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
Melden Sie sich rechtzeitig im Gemeindeamt an!
Festsetzung des Einheitssatzes zur Bauabgabe gem. §15 Stmk. BauG
Weitere Informationen Älter
Erwerben Sie sich Anstecknadeln und Mund-Nasenmasken mit dem Wappen der Marktgemeinde Stainach-Pürgg - zu erhalten im Gemeindeamt:
Verkausfspreise:
Anstecknadel € 1,50
Mund-Nasenmaske € 7,00
Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
Weitere Informationen Älter
Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
[zurück]
Bereitgestellt von Gemeinde24, dem Kommunikationstool für Gemeinden!
Copyright © 2023 Fa. Gemeinde24