Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
1 Schulbusfahrer:in für den Schülertransport: 15 Stunden pro Woche (37,5 %)
Die Aufnahme erfolgt ab 01. September 2025, vorerst ein Jahr auf Probe. Bei entsprechender Eignung erfolgt die Übernahme als Vertragsbedienstete:r Arbeiter:in.
Aufgabenbereiche:
- Transport der SchülerInnen von Wörschachwald, Pürgg, Unterburg, Untergrimming und Trautenfels in die Volksschule Stainach-Pürgg und wieder retour
- Eventuelle Aufteilung der Stunden (Fahrten) auf 2 Personen
Anforderungen:
- EU-Bürger
- Einwandfreies Vorleben (Leumund)
-Führerschein B
- Zuverlässigkeit und soziale Kompetenz
- Flexibles und selbständiges Arbeiten
Bewerbungen schriftlich unter Anschluss sämtlicher Unterlagen (Info im beigefügten PDF-Dokument) an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg, zH Herrn Bürgermeister Roland Raninger, Hauptplatz 27, 8950 Stainach-Pürgg (gde@stainach-puergg.gv.at) bis spätestens 14.05.2025.
Weitere Informationen Diesen Monat
1 Mitarbeiter:in für den Gemeindedienst im Standesamt/Meldeamt (Vertragsbedienstete/r)
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100%)
zum ehest möglichen Eintritt
Aufgabenbereiche:
- Erledigung der anfallenden Tätigkeiten im Standesamt (Beurkundung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen im Zentralen Personenstandsregister)
- Durchführung von Eheschließungen (auch an Samstagen, auch außerhalb des Gemeindeamtes)
- Erledigung der anfallenden Tätigkeiten im Meldeamt mittels Zentralem Melderegister (zB An-, Ab- und Ummeldungen Wohnsitze)
- Führung der Evidenz der Staatsbürgerschaft
- Erstellung von Strafregisterauszügen
- Teilnahme an Gemeinderatssitzungen am Abend inkl. Protokollführung
- Organisation von Wahlen (ua. auch Durchführung von Volksbegehren)
Bewerbungen schriftlich unter Anschluss sämtlicher Unterlagen (nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument) an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg, zH Herrn Bürgermeister Roland Raninger, Hauptplatz 27, 8950 Stainach-Pürgg (gde@stainach-puergg.gv.at) bis spätestens 14.05.2025.
Weitere Informationen Diesen Monat
1 Mitarbeiter:in für den Gemeindedienst im Standesamt/Meldeamt (Vertragsbedienstete/r)
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100%)
zum ehest möglichen Eintritt
Aufgabenbereiche:
- Erledigung der anfallenden Tätigkeiten im Standesamt (Beurkundung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen im Zentralen Personenstandsregister)
- Durchführung von Eheschließungen (auch an Samstagen, auch außerhalb des Gemeindeamtes)
- Erledigung der anfallenden Tätigkeiten im Meldeamt mittels Zentralem Melderegister (zB An-, Ab- und Ummeldungen Wohnsitze)
- Führung der Evidenz der Staatsbürgerschaft
- Erstellung von Strafregisterauszügen
- Teilnahme an Gemeinderatssitzungen am Abend inkl. Protokollführung
- Organisation von Wahlen (ua. auch Durchführung von Volksbegehren)
Bewerbungen schriftlich unter Anschluss sämtlicher Unterlagen (nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument) an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg, zH Herrn Bürgermeister Roland Raninger, Hauptplatz 27, 8950 Stainach-Pürgg (gde@stainach-puergg.gv.at) bis spätestens 14.05.2025.
Weitere Informationen Diesen Monat
darf man sich im Kaffeehaus Stainach auf noch mehr Genuss freuen –
frisch geliefertes Gebäck (Brot, Gebäck und Plunder) von der regionalen Bäckerei Dankelmayr aus Donnersbach.
Ob zum Kaffee, Tee oder einfach für den kleinen süßen Moment zwischendurch.
Auszeit mit neuer Gebäckauswahl –
das Kaffeehaus Stainach freut sich auf deinen Besuch!
Weitere Informationen Diesen Monat
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 16. April 2025 wurden folgende Gemeindevorstandsmitglieder gewählt... weitere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
Weitere Informationen Diesen Monat
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 16. April 2025 wurden folgende Gemeindevorstandsmitglieder gewählt... weitere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
Weitere Informationen Diesen Monat
Im beigefügten Dokument das Sommerprogramm!
Bei Interesse am beigefügten Link klicken, anmelden und Platz sichern!
Veranstalter: Gesundheitsregion Grimmingland
Weitere Informationen Diesen Monat
Slowakische bzw. ungarische Behörden meldeten in den letzten Wochen mehrere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, einige davon in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich. Die „Überwachungszonen“ erreichen dabei österreichisches Staatsgebiet, aus Sicherheitsgründen wurden „weitere Sperrzonen (Beobachtungszonen)“ in Bezirken Niederösterreichs bzw. des Burgenlandes eingerichtet. Das Gesundheitsministerium hat zur Verhinderung der Einschleppung bzw. Verbreitung dieser hochansteckenden Tierseuche für diese Gebiete entsprechende Schutz- und Überwachungsmaßnahmen (beigefügter Link) erlassen.
ZUR MAUL- UND KLAUENSEUCHE:
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Auch wildlebende Paarhufer, wie Wildschweine, können sich infizieren, für Menschen stellt das Virus keine gesundheitsbedrohliche Gefahr dar. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Staaten verbunden.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z.B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen (Gülle und Mist) sowie über kontaminierte unbelebte Objekte (Stroh, Schuhe, Reifen, etc.) Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km!) möglich. Die Inkubationszeit beträgt zwischen zwei und 14 Tagen. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen ALLE Klauentiere getötet werden!
Die Bezirkshauptmannschaft Liezen appelliert daher an alle Unternehmer, Tierhalter, Tierärzte, Jäger und Transportunternehmen, höchste Hygienestandards einzuhalten und sich im Anlassfall über geltende Vorschriften zu informieren!
Weiters werden die Gemeinden gebeten, auch die Bevölkerung präventiv in Bezug auf die MKS zu sensibilisieren und über nachfolgend angeführte Biosicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung der Verbreitung dieser hochansteckenden Tierseuche aufzuklären.
➢ Kein Zutritt für betriebsfremde Personen in landwirtschaftliche Einrichtungen (z.B. Exkursionen bzw. Ausbildungen, Urlaubsgäste nur mit Schutzausrüstung).
➢ Bei Auffindung toter wild lebender Tiere gelisteter Art (Paarhufer) ist die Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen.
➢ Einhaltung der Hygienestandards bei Besuch von Märkten, Messen, Tierschauen (Hände, Schuhe).
➢ Risikominimierung bei Reisen nach Ungarn oder in die Slowakei sowie in grenznahe Regionen (Nord- und Mittelburgenland / östliches Niederösterreich) in Bezug auf mögliche Ansteckungsquellen (Jagd, tierische Produkte, Hygiene,…)!
Die Einfuhr von lebenden oder toten Tieren sowie von tierischen Produkten1 aus Ungarn und der Slowakei ist bereits untersagt.
Verhalten bei Auftreten eines Verdachtsfalles:
➢ Verständigung des Amtstierarztes/Amtstierärztin (03612/2801-0 bzw. außerhalb der Amtsstunden über die Polizei).
➢ Vorübergehende Sperre des Betriebes durch die Veterinärbehörde (BHLI bzw. PEGB).
➢ Vornahme einer Verdachtsuntersuchung durch den Amtstierarzt/die Amtstierärztin.
Nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
Weitere Informationen Diesen Monat
Auflage der Einreichunterlagen - Umbau der Produktionsanlage
08.04.2025 - 22.04.2025
Weitere Informationen Diesen Monat
Bewerbungen bitte an:
KIB3 Kinderbildungs- und Pfarrkindergärten-Stiftung der Diözese Graz-Seckau
Bischofplatz 4, 8010 Graz
jobs@kib3.at
Nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
Weitere Informationen Diesen Monat
Entdecke die Faszination und Kraft der Kräuter und Pflanzen mit Christina.
Folge dem beigefügten Link für mehr Informationen an Tina's Kräuterwanderungen und Workshops.
Tinas KräuterRoas
Christina Marschall-Schranz
Mobil: +43 650 9927272
Weitere Informationen Diesen Monat
Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche Interventionen
für das 2. Quartal 2025 (31.03.2025, 8:00 Uhr - 30.06.2025, 8:00 Uhr) wie folgt bekannt:
Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Montag bis Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr) anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.
Weitere Informationen Diesen Monat
In den beiden beigefügten Dokumenten nähere Informationen.
Weitere Informationen Älter
AT-Alert bekommt man bei jedem drohenden oder bestehenden Ereignis, das Behörden als potenziell lebensbedrohlich einstufen. Einige Beispiele: Naturgefahren, technische Gefahren wie Gasaustritt, freigesetzte Schadstoffe, polizeiliche Situationen mit aktuter Gefährdung.
Weitere Informationen Älter
FachsozialbetreuerIn oder PflegeassistentIn zur Wohnbegleitung und Förderung von Menschen mit Hilfebedarf in unserem Wohnhaus Stainach in der Dr.-Frank-Allee 517, 8950 Stainach-Pürgg zum sofortigen Einstieg gesucht.
Nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
Bewerbung und Infos bei Edith Pfeifer:
+43 3682 22 475 oder unter edith.pfeifer@lebenshilfe-ennstal.at
Bilder von Lisa Suchanek Photography aus Stainach-Pürgg. E-Mail: suchanekphotography@gmail.com
Ansehen Älter
ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt Einhebung von ORF-Beitrag und Landesabgabe ab 01. Jänner 2024. Der ORF-Beitrag wird günstiger mit € 15,30 monatlich. Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Anhang.
Mitteilung bez. Aufhebung Verordnung der Wege im Gefahrenbereich (Steinschlag) Bereich Kirchenweg von Pürgg nach Wörschachwald
Nähere Informationen siehe PDF:
Die Wohnung Nr. 1 im 2. Stock des Wohnhauses Stainach-Pürgg, Bahnhofstraße 106, im Ausmaß von 89,77 m², bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche (eingerichtet), 3 Zimmer, 1 Speisezimmer, 1 Bad, 1 WC und 1 Abstellraum. Miete einschließlich Betriebskosten und MwSt. monatlich € 884,89 für die Wohnung und € 40,63 für die dazugehörige Garage.
Zu vermieten ab 01. September 2023, Kaution 2 Monatsmieten.
Freitag, 19.5.2023
Der Tag beginnt mit einer Führung durch die beeindruckende Europastadt Breisach. Nach dem Mittagessen fuhren wir mit dem "Buckelbus"-Traktor durch die Weinberge am Kaiserstuhl-Tuniberg.
Natürlich durfte hier eine Weinprobe und eine gute Jause nicht fehlen.
Herrlich war der abendliche Ausblick über die Weinberge!
Nach einem herzlichen Empfang durch Ortsvorsteher Frank Greschl und seinem Team stand am ersten Tag die Einweihung des Pürgger- und Stainacher-Weges am Plan.
Mit einer kurzen Stadtbesichtigung und anschließendem Unterhaltungsprogramm im Gemeindesaal Niederrimsingen, köstlichem Buffet und gemütlichem Zusammensitzen klang der Anreisetag aus.
Weitere Informationen Älter
Unsere Schwimmbäder öffnen am 3. Juni 2023.
Hier finden Sie die aktuelle Preisliste für die Schwimmbäder der Marktgemeinde Stainach-Pürgg.
Kontakt Erlebnisbad Stainach:
0664 3949 410
Kontakt Naturbad Pürgg:
0677 626 44042
Die Sektion Stainach des Alpenvereines stellt ab sofort 2 Stück Klimatickets für Vereinsmitglieder zur Verfügung.
Gegen Vorlage der aktuellen Mitgliedskarte können die Tickets ausgeliehen werden.
Kontakt für den Verleih:
Tabak Trafik Zefferer Harald
Hauptplatz 257
8950 Stainach-Pürgg
Telefon: 03682 222 48
trafik.zefferer@speed.at
GLASFASER LOS
Die Bauarbeiten für die regionale Glasfaser-Offensive in der Gemeinde Stainach-Pürgg sind gestartet. Nun beginnt die Herstellung erster Glasfaser-Hausanschlüsse in Wörschachwald. Einen aktuellen Überblick über die Bautätigkeiten in ihrer Gemeinde finden Sie auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau.
ERSTE HAUSANSCHLÜSSE
Im Ausbaugebiet erhält jedes Einfamilienhaus, jeder Unternehmensstandort an die Grundstücksgrenze einen Glasfaser-Anschluss verlegt. Ob Sie im Ausbaugebiet sind, können Sie unter: www.DeineGlasfaser.at/adressabfrage abfragen. Von der Grundstücksgrenze bis in ihr Gebäude sind Sie selbst für die Verlegung bzw. Installation verantwortlich. Nach einer Anmeldung bei einem der Internetservice-Anbieter erhalten Sie die dazu notwendigen Materialien mit dem Hausanschluss-Paket zugeschickt.
Sie können aus drei Möglichkeiten wählen:
1. Sie verlegen auf Ihrem Grundstück die Glasfaser-Internetleitung selbst.
2. Sie nehmen ein Installationsangebot eines Internetservice-Anbieters an.
3. Sie beauftragen damit ein Fachunternehmen.
Bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern wird nach der Bestellung bei einem der Internetservice-Anbieter die Glasfaser-Internetleitung direkt in die Wohnung verlegt.
Eine Übersicht der Internetservice-Anbieter finden Sie unter: www.DeineGlasfaser.at/bestellen.
SIE HABEN EINE LEERVERROHRUNG?
Sie haben auf Ihrem Grundstück eine vorhandene Leerverrohrung. Diese können Sie mit unserer „Glasfaserübergabe hier!“-Tafel kennzeichnen. Bitte machen Sie dies erst unmittelbar bevor die Arbeiten in ihrer näheren Umgebung beginnen. Den Zeitplan finden Sie in der Bauvorschau auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau. Die „Glasfaserübergabe hier!“-Tafel erhalten Sie am Gemeindeamt.
BESTELLEN WÄHREND DER BAUPHASE
Ein Glasfaser-Internetanschluss der RML Infrastruktur ist während der Bauphase, längstens bis zum 31.12.2023 kostenlos. Danach ist der Anschluss an das regionale Glasfasernetz der Region kostenpflichtig.
Im Schuljahr 2022/23 nahmen SchülerInnen der 3. und 4. Klassen an einem Projekt – initiiert von der Bibliothek Stainach-Pürgg und ausgeführt mit den Zeichenlehrerinnen Nada Huber, Elke Lendorfer und Melanie Schiefer – teil.
Zum Thema „Bücher“ wurden unterschiedliche Collagen angefertigt, von der Bibliothek Stainach wurden hierfür aussortierte Lektüren zur Verfügung gestellt und von den SchülerInnen in deren Werke integriert.
Die Collage ist eine Technik der bildenden Kunst, in welcher verschiedene Elemente auf eine Unterlage aufgeklebt werden. Die experimentelle Arbeit mit verschiedenen Klebemotiven hat den SchülerInnen viel Spaß gemacht, die Ergebnisse können sich sehen lassen!
Seit 24. Januar 2023 dürfen sich die LeserInnen und MitarbeiterInnen der Bibliothek Stainach an den wirklich gelungenen Kunstwerken erfreuen.
Schau mal wieder rein in die Bibliothek - zu unseren Öffnungszeiten Dienstag und Freitag von 16-18Uhr
- Entdecke neuen Lesestoff und lass deine Fantasie aufblühen! -
Weiter Neuigkeiten unter https://www.stainach-puergg.gv.at/neuigkeiten.html
Die Steiermark-Card bietet in der Saison 2023 die Möglichkeit bei
172 Ausflugszielen Auszeiten zu schaffen – nicht nur im Urlaub, sondern hier vor der Tür.
Einmal gekauft bekommt man von 1. April bis 31. Oktober freien Eintritt bei allen 172 Ausflugszielen in der gesamten Steiermark.
Das Steiermark-Card Team:
STEIERMARK-CARD GMBH
Business Park 4/1, 8200 Gleisdorf
Tel.: 03112/22330-0; Fax: DW 4
info@steiermark-card.net
Reifen ohne Felge von € 1,50 erhöht auf € 4,00
Reifen mit Felge von € 2,50 erhöht auf € 5,00
Reifen von Traktoren oder anderen Großmaschinen mit oder ohne Felgen werden nicht angenommen. Die Entsorgung kann über das AWV Liezen erfolgen.
(Im Altstoffsammelzentrum Tauplitz, Klachau 77 können keine Reifen abgebeben werden.)
*Wenn die bereitgestellten Tonnen gefüllt sind:
... besteht wie immer die Möglichkeit, den gesammelten Müll zu den gewohnten Öffnungszeiten selbst in den Altstoffsammelzentren abzugeben
DI 14 - 16 Uhr
FR 13 - 16 Uhr
Wir sind auch zwischen den Feiertagen zu den gewohnten Zeiten für Sie da!
ACHTUNG: DIE GELBEN SÄCKE kommen erst NACH DER ENTFERNUNG der gelben Tonnen in VERWENDUNG!
Möchten Sie als Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer im kirchlichen Umfeld mit Kindern unterwegs sein und sie in ihrer Entwicklung begleiten?
Eine christlich-soziale Grundhaltung ist für Sie selbstverständlich?
Sie feiern mit uns die Feste des Kirchenjahres, Erntedank, St. Martin, Weihnachten und Ostern sowie die persönlichen Feste wie Geburtstag!? – Dann sind Sie bei uns richtig!
Die KiB³ sucht eine/n Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer im Pfarrkindergarten Stainach für eine Anstellung im Ausmaß von 29,5 bezahlten und 30 gearbeiteten Wochenstunden ab sofort befristet bis 31.8.2023 mit der Option auf Verlängerung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und Zeugnis sowie einem kurzen Motivationsschreiben richten Sie bitte an:
KIB3 Kinderbildungs- und Pfarrkindergärten-Stiftung der Diözese Graz-Seckau
Bischofplatz 4, 8010 Graz
jobs@kib3.at
Ein weiterer Schritt in Richtung einheitliche Vorgehensweisen:
Mit Jahreswechsel wird es in allen Ortsteilen erforderlich, Kunststoff- und Verbundverpackungen
- in den gelben Säcken sammeln.
- alle 6 Wochen (siehe Abholplan) werden die zur Abholung vor den Wohnhäusern (im selben Bereich wie bisher die Restmülltonnen) bereitgestellten Säcke abgeholt
- weiters besteht die Möglichkeit, gelbe Säcke selbst in den Altstoffsammelzentren zu den gewohnten Öffnungszeiten abzugeben
Zukünftig werden ausschließlich die gelben Säcke bei der Hausabfuhr bzw. beim Altstoffsammelzentrum angenommen, andere Säcke als der zugelassene gelbe Sack können nicht entsorgt werden.
Die gelben Säcke können ab Anfang Dezember im Gemeindeamt zu den Amtsstunden abgeholt werden. Wir informieren Sie gesondert über die genauen Termine mittels Aushang auf der Amtstafel, Homepage bzw. Gemeinde-App. Entsprechende Informationen werden auch an den Sammelplätzen aushängen.
Bitte unterstützen Sie den Schutz unserer wertvollen Umwelt und trennen Sie weiterhin den Müll so gewissenhaft!
In der Marktgemeinde Stainach liegen ab 1. Mai 2022 zwei KlimaTickets Steiermark zum Verleih bereit:
Alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Stainach-Pürgg haben die Möglichkeit, sich das KlimaTicket auszuborgen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
Melden Sie sich rechtzeitig im Gemeindeamt an!
Erwerben Sie sich Anstecknadeln und Mund-Nasenmasken mit dem Wappen der Marktgemeinde Stainach-Pürgg - zu erhalten im Gemeindeamt:
Verkausfspreise:
Anstecknadel € 1,50
Mund-Nasenmaske € 7,00
Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
Weitere Informationen Älter
Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
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