Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der Beilage
Weitere Informationen Diesen Monat
Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2025
Kundmachung
Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen
Die Mitglieder entnehmen Sie bitte der Beilage
Weitere Informationen Diesen Monat
Näheres finden Sie in der Beilage
Weitere Informationen Diesen Monat
In der Zeit vom 12.01.-08.02.2026 können Sie ihr Kind für unseren Kindergarten unter https://kinderportal.stmk.gv.at vormerken.
Um Einblick in unsere Räumlichkeiten und unsere pädagogische Arbeit zu erhalten. laden wir Sie mit Ihrem Kind am Dienstag, den 13. Jänner 2026 von 15:00-16:30 Uhr in die Räumlichkeiten unseres Kindergartens recht herzlich ein.
Nähere Informationen entnehmen Sie beiliegendem Infoblatt.
Weitere Informationen Diesen Monat
Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Weitere Informationen Diesen Monat
Jetzt Tisch reservieren: +43 664 88 18 33 72 oder chill@boho-house.at
Weitere Informationen Älter
Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
Bitte beachten Sie die Beilage
Weitere Informationen Älter
Der Heizkostenzuschuss 2025-2026 kann ab sofort bis 27.02.2026 im Gemeindeamt beantragt werden - Details entnehmen Sie bitte beiliegenden Richtlinien.
Weitere Informationen Älter
VERORDNUNG
Gemäß § 43/1 in Verbindung mit § 94 d. Zl. 16 d. StVO 1960 i.d.g.F. werden wegen Arbeiten auf und neben sämtlichen Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
vom 20. Oktober 2025 bis voraussichtlich 29. Mai 2026
Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument.
Weitere Informationen Älter
!! Pizza Aktion !!
Jede Pizza im Lokal 12 €
Jede Pizza Zustellung 12,50 €
Wir freuen uns auf eure Bestellung.
Weitere Informationen Älter
Das Eltern-Kind/er-Turnen geht in die 2. Runde
Immer Freitags (ab 26.09.2025) von 15:30-16:30 im Turnsaal in Kitzeck
Kosten € 5,00/Kind
Anmeldungen bis zum jeweiligen Vorabend unter 0664-5002132 oder lisa.zr@gmx.at
Weitere Informationen Älter
Zusammenfassung des interessanten Webinares über Hitzeschutz
Weitere Informationen Älter
in der Anlage finden Sie die nächsten Rechtsberatungstermine von Herrn Mag. Stoff sowie die Amtstage von Herrn Mag. Pendl
Weitere Informationen Älter
Tierarztbesuche sind für viele Haustiere und ihre Besitzerinnen mit Stress verbunden. mobilVET hat sich deshalb auf tierärztliche Hausbesuche spezialisiert und nun einen neuen Stützpunkt in Leibnitz eröffnet. Die in der Region beliebte Tierärztin Barbara Krauser, die den neuen Stützpunkt leitet, freut sich: „Unser Ziel ist es, mit viel Herz und Erfahrung diesen bewährten Service auch in dieser Region anzubieten und Haustiere in ihrer vertrauten Umgebung zuhause optimal zu betreuen.“
Mehr dazu auf https://mobilvet.at/
Terminvereinbarung MO-FR von 8 - 19 Uhr unter der Telefonnummer: 03452 200 10
Weitere Informationen Älter
In der Anlage finden Sie die Beratungstage 2025 der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
Weitere Informationen Älter
Was wird gefördert? (Förderungsgegenstand)
Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.
Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.
Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.
Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen? (Förderungswerber)
Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.
Wie hoch ist die Förderung? (Förderungsausmaß)
Die Landesförderung beträgt bis zu € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben.
Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Förderungsvoraussetzungen)
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2024 des Landes Steiermark.
Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen und innerhalb des Maßnahmengebietes zur Senkung von Verbrauchsspitzen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen. Dieses Maßnahmengebiet wird mit den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz festgelegt.
Die teilnehmenden Gemeinden bestätigen die Förderungsvoraussetzungen und reichen die Förderungsdaten als Sammelliste gemäß Vorgabe der Abteilung 14 bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein.
Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:
Antragsformular in der Anlage
Weitere Informationen Älter
Wir sind ein Tierschutzverein in Wagna und sind zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung über Kastrationspflicht, Ernährung sowie artgerechte Tierhaltung geht.
Weitere Informationen Älter
Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch
Wer kann es nutzen:
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung
- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.
Weitere Informationen Älter
Neues Angebot für die Nachtversorgung in Leibnitz/Wildon:
MedMobil 1450 - Steiermark
Als erste Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitstelefon 1450 den Steirerinnen und Steirern bereits seit 2019 rund um die Uhr zur Verfügung. Nun wird es um ein zusätzliches Angebot für die Versorgung in den Nachtstunden erweitert: MedMobil 1450 -Steiermark läuft als Pilotprojekt seit Anfang Oktober 2024 in drei Großregionen – darunter auch die Regionen Leibnitz und Wildon.
Änderungen der Falltiermeldungen, die ab Jänner 2025 in Kraft treten werden - siehe Beilage
Weitere Informationen Älter
Impressionen vom Festplatz Kitzeck im Sausal
Fotos Copyright by Christiane Langbauer, Heidi Pronegg, Daniela Weixelberger
[zurück]
Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]