Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Gemeinde Kitzeck im Sausal - GEMEINDE24

 

Kundmachung

über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl


Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird gemäß § 35 Abs. 2 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005 idgF., verlautbart:


Wahllokal und Verbotszone sowie die Wahlzeit finden Sie im beigefügten Dokument.

 

PDF-Dokument öffnen

[zurück]

Kontaktdaten

Gemeinde Kitzeck im Sausal
Steinriegel 11
8442 Kitzeck im Sausal
P: +4334563700

Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]