Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch
Wer kann es nutzen:
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung
- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.
PDF-Dokument öffnen
[zurück]
Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]