Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Aufgrund der für die nächsten Tage zu erwartenden Hitzebelastung wird die
Warnstufe
des Steirischen Hitzeschutzplanes aktiviert.
Hitzewelle & Tropentage/-nächte
Nicht nur ältere Menschen, chronisch Kranke, Kinder und Menschen mit körperlichern und geistigen Defiziten sind besonders betroffen. Das Befolgen einiger nützlicher Ratschläge zur Gesundheitsprävention empfiehlt sich für alle Personen!
Allgemeines Verhalten & Sofortmaßnahmen:
Was ist bei der Einnahme von Medikamenten zu beachten?
Medikamente können die Körpertemperatur und den Elektrolythaushalt des Körpers beeinflussen. Besondere Achtsamkeit ist geboten bei:
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre(n) behandelnde(n) Ärztin /Arzt!
Erste Warn-Zeichen bei Hitzestress
Sonnenstich und Hitzestau
Sonnenstich als Folge von zu langer direkter Sonneneinstrahlung kann heftige Kopfschmerzen bis hin zum Bewusstseinsverlust bewirken.
Hitzeschlag und Hitzeschock
Der Hitzeschock ist lebensbedrohlich bei Körpertemperaturen über 40 °C sowie Störungen des Zentralnervensystems – Delirium bis hin zum Koma, ...
Notruf 144 bzw. Ärztin/Arzt verständigen
Hinlegen – Körper kühlen – Flüssigkeit trinken
Für weitere Informationen besuchen sie die Internetseiten
Steirischer Hitzeschutzplan - Verwaltung - Land Steiermark
gesamter Kartenausschnitt - Alle Warnungen - heute, Freitag - GeoSphere Austria Warnungen
Weitere Informationen Diesen Monat
Ein Schlüssel wurde in Mitterfladnitz gefunden und ist zu den Amtszeiten im Gemeindeamt abholbereit.
Mfg euer Gemeindeteam
Weitere Informationen Diesen Monat
Im beigefügten PDF finden Sie alle wichtigen Informationen.
Weitere Informationen Diesen Monat
Alle wichtigen Tipps findest du im beigefügten PDF.
Weitere Informationen Diesen Monat
1.Nachtragsvoranschlag 2026 liegt während der Amtszeiten zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf.
Weitere Informationen Diesen Monat
Liebe Bürger:Innen,
gerne übermitteln wir im beigefügten PDF die Übersicht der Ausbildungen für das Jahr 2026.
Bei Fragen gerne hier melden:
Michaela Gomboc
Verwaltung
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
des Landes Steiermark
Stadtgrabenstraße 17
8490 Bad Radkersburg
Tel.: 03476/40 773-3
Fax: 03476/40 773-4
E-Mail: michaela.gomboc@stmk.gv.at
Website: http://www.gesundheitsausbildungen.at
Information gemäß DSGVO: https://datenschutz.stmk.gv.at
Weitere Informationen Diesen Monat
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge des Larvenmonitorings des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes in der 22. Kalenderwoche wurden Amerikanische Rebzikaden im ersten Larvenstadium gefunden.
Kontrollen in den eigenen Weingärten sind empfehlenswert, um die Situation am eigenen Standort abzuschätzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF.
Weitere Informationen Diesen Monat
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2026 einstimmig beschlossen, die Gemeindejagd der KG Mitterfladnitz im Wege der freihändigen Verpachtung gemäß § 24 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 idgF an die Jagdgesellschaft Mitterfladnitz, zu einem jährlichen Pachtschilling in der Höhe von 2. 700, 00 zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt vom 01. 04. 2028 bis 31. 03. 2038.
Gemäß § 24 Stmk. Jagdgesetzes 1986 idgF steht es jedem Grundeigentümer im Jagdgebiet frei, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung bei der Gemeinde Einwendungen einzubringen.
Weitere Informationen Diesen Monat
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark,
Südsteiermark und Weststeiermark
Alle wichtige Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF.
Weitere Informationen Diesen Monat
Im Zuge der Kurzfilmreihe „Voll Energie im Steirischen Vulkanland“ besuchten wir diesmal das Nahwärme Heizwerk in Kirchberg an der Raab. Wie funktioniert Nahwärme in unserer Region? Im Kurzfilm zeigen wir, wie regionale, erneuerbare Wärme öffentliche Gebäude – unter anderem die Mittelschule Kirchberg – und weitere Abnehmer zuverlässig versorgt. Die Betreiber des Heizwerks geben Einblicke in Technik, Entwicklung und Zukunftspläne. Ein Kurzfilm der Serie voll Energie im Steirischen Vulkanland.
Weitere Informationen Diesen Monat
Im PDF finden Sie das aktuelle Programm für Juni 2026.
Weitere Informationen Diesen Monat
Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen.
GRATIS Verhütung
Karfreitag-Feiertag für Alle
Polizei - kritischer Personalmangel
Transparenz im Parlament
Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026
Nähere Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF.
Weitere Informationen Älter
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser kostenloses Online-Informationsangebot für Eltern und Bezugspersonen geht in die nächste Runde! Da die Veranstaltungen auf reges Interesse stoßen, freuen wir uns, Ihnen die neuen Termine für die Monate Mai, Juni und Juli übermitteln zu können. Im Anhang finden Sie die entsprechenden Einladungen mit allen Details zu den Inhalten und der Anmeldung:
Die Informationsveranstaltung ist kostenlos und findet online via Zoom statt. Anmeldungen bitte spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung unter veranstaltung@hazissa.at.
Nähere Informationen entnehmen Sie den beigefügten PDF Dokumenten.
Weitere Informationen Älter
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bescheid Kalvariengürtel 67, 8020 Graz Tel. :+43 316 68 02 71 SMS: +43 664 12 63 576 Qfficfi®aetisealos=aim!u3l ZVR-Zahl: 698164075 Graz, im April 2026 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2026 (GZ: ABT03-1. 0-11165/2014-150) wurde dem Gehörlosenverband Steiermark die Bewilligung erteilt, eine öffentliche Haussammlung vom 1. Mai 2026 bis 31. Juli 2026 im Bundesland Steiermark durchzuführen.
Der Erlös dient der Förderung der statutengemäßen Aufgaben des Gehörlosenverbandes im Bereich der Beratung und Betreuung für die gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen in der Steiermark zur Verbesserung ihrer Situation und der Förderung der Kultur- und Sozialarbeit, sowie der Unterstützung der steirischen Gehörlosenvereine.
Wir bitten Sie, die Haussammlung zur Kenntnis zu nehmen. Die Haussammlung findet natürlich nur entsprechend der Rechtsvorschriften statt.
Für etwaige Anfragen steht folgende Nummer zur Verfügung:
Gehörlosenverband Steiermark
Kalvariengürtel 67,
8020 Graz Tel. : (0316) 68 02 71 (Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr)
E-Mail: officefSgehoerlos-stmk.at
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Die Pflegedrehscheiben des Landes Steiermark sind regionale, zentrale Beratungs- und Servicestellen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie für deren Angehörige. Sie bieten Orientierung im vielfältigen Pflege- und Betreuungssystem und unterstützen dabei, passende Lösungen für die jeweilige Lebenssituation zu finden.
Die Beratung erfolgt durch diplomierte Pflegepersonen neutral und trägerunabhängig. Gemeinsam wird die aktuelle Situation besprochen, der individuelle Unterstützungsbedarf eingeschätzt und die Organisation geeigneter Pflege- und Betreuungsleistungen begleitet. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung im richtigen Umfang und zum passenden Zeitpunkt sicherzustellen, sowie pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten.
Die Beratungsangebote umfassen unter anderem:
Seit 1. Jänner 2025 sind die Pflegedrehscheiben gesetzlich im Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetz verankert.
Bei einem geplanten Eintritt in ein Pflegeheim unter Pflegegeldstufe 4 ist eine verpflichtende Beratung durch die zuständige Pflegedrehscheibe vorgesehen.
Telefonische Auskünfte sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr möglich.
Für Persönliche Beratungsgespräche in den Büroräumlichkeiten sowie kostenlose Hausbesuche bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Termine werden flexibel vereinbart.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Ahne
Sachbearbeiterin
Pflegedrehscheiben Land Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Pflegemanagement
Bereich Case- und Caremanagement
+ Friedrichgasse 9, 8010 Graz
* pflegedrehscheibe@stmk.gv.at
ü www.gesundheit.steiermark.at
Information gemäß DSGVO: https://datenschutz.stmk.gv.at
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Du schreibst Musik, die berührt?
Songs, die Hoffnung geben
und Mut machen?
Dann reiche deinen Song ein!
Einreichung Online/Offline
Finale Live-Veranstaltung
Jury- & Publikumswertung
Auftritt auf großer Bühne
am 23. Oktober 2026 ab 18 Uhr
im Explosiv Graz
Bahnhofgürtel 55a | 8020 Graz
Info und Einreichung
www.suizidpraevention-stmk.at/mutmachen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im beigefügten PDF finden Sie die Kundmachung zur Einsicht.
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Im beigefügten PDF finden Sie die Kundmachung zur Einsicht.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 04. November 2025 einstimmig beschlossen, die jährlichen Jagdpachtschillinge der Katastralgemeinde-jagdgebiete Erbersdorf und Mitterfladnitz laut den vom Bürgermeister gemäß § 21 Abs. 2 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 erstellten und zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Aufteilungsentwürfen auf die Grundeigentümer unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes aufzuteilen.
Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann innerhalb von 6 Wochen beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.
Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.
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Es wurde ein Handy mit der Marke HUAWEI bei uns im Gemeindeamt abgegeben.
Kann jederzeit zu den Amtszeiten abgeholt werden.
MFG
Euer Gemeindeteam
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Ebenfalls im Gemeindeamt zu den Amtszeiten abholbereit.
LG euer Gemeindeteam
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Der Schal wurde am Wochenende im fidelium nach der letzten Veranstaltung (Preisknaxen) vergessen und ist bei uns im Gemeindeamt hinterlegt
Er kann jederzeit zu den Amtszeiten abgeholt werden.
Mfg euer Gemeindeteam
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Liebe BürgerInnen und Bürger!
In einem Waldstück nähe Mitterfladnitz 79, 8311 Eichkögl wurde am Montag 16.03.2026 ein Elektroscooter gefunden.
Der Scooter ist in der Gemeinde Markt Hartmannsdorf abholbereit.
Melden Sie sich gerne direkt in der Gemeinde Markt Hartmannsdorf 03114/2201 wenn er Ihnen gehört.
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Der nächste Termin zur Absolvierung des Hundekundeseminars ist am
Freitag, den 17. April 2026, in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr
Kursort: Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Standort 8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13
Kurskosten: € 83,60 pro Teilnehmer
Informationen und Anmeldung:
Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Telefon: 03152/2511-261 oder 03152/2511-263
Eine Absolvierung des Kurses ohne vorherige Anmeldung bzw. Einzahlung ist nicht möglich! Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen!
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Liebe BürgerInnen,
im fidelium wurden nach den Faschingsfeierlichkeiten Kinderhandschuhe gefunden.
Sie sind im Gemeindeamt abholbereit.
LG euer Gemeindeteam
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Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF.
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Behindertenberatung von A bis Z
Wielandgasse 14-16
3. Stock
8010 Graz
B i t t e t e l e f o n i s c h v e r e i n b a r e n !
0 6 64 / 14 7 4 7 0 4
w w w . b e h i n d e r t e n b e r a t u n g . a t
NÄCHSTER SPRECHTAG IN IHRER NÄHE: Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach
27. Jänner 2026 10. Februar 2026 17. März 2026 von 11:00 -12:30 Uhr
Weitere Informationen Älter
KOLLEG FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK MURECK 3-jährig - berufsbegleitend
START: September 2026
Sofortige Anmeldung: office-bafep@bsc-mureck.at
Telefon: 05 0248 081
Eignungsprüfungstermin: 06. Juli 2026 ab 9:00 Uhr
Anmeldung und Info siehe Homepage: www.bafep-mureck.at
Feiern auch Sie nach 3 Jahren Ihren Abschluss zur Elementarpädagogin, zum Elementarpädagogen!
Nutzen Sie das Bildungsangebot in ihrer Nähe.
Es erwarten Sie ein vielfältiges Lehr- und Lernfeld, wo sowohl Wissen und Können vermittelt, erarbeitet und praktiziert werden, als auch die Persönlichkeit jedes Einzelnen gefordert und gestärkt wird.
Nach 3 Jahren sind Sie qualifizierte Elementarpädagogin, qualifizierter Elementarpädagoge, umfassend ausgebildet für das elementarpädagogische Berufsfeld.
Weitere Informationen Älter
Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;
INFORMATION
Gemeinde Eichkögl 02.09.2026
Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Weitere Informationen Älter
Im fidelium wurde ein Pullover gefunden. Er ist im Gemeindeamt abholbereit.
LG
Euer Gemeindeteam
Weitere Informationen Älter
Animation für SeniorInnen mit Christine Zeiringer
Neuanmeldungen nach telefonischer Anfrage möglich unter: 0699/18 05 19 64
WO?:
Im Feuerwehrhaus, 14-tagig, Vormittag 9 bis 11 Uhr
Weitere Informationen Älter
Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Weitere Informationen Älter
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20.05.2025 um 19:00 Uhr im fidelium - Kultur- u. Begegnungszentrum Eichkögl, 8322 Eichkögl 2.
Im beigefügten Dokument finden Sie die Einladung.
Weitere Informationen Älter
Ab sofort gibt es auch bei uns in der Gemeinde für alle Eichköglerinnen und Eichkögler zwei übertragbare KlimaTicket zum Ausleihen.
Dieses Klimaticket können Sie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark nutzen (Züge, S-Bahn, Fernverkehr, Busse u. Straßenbahnen).
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne bei weiteren Fragen.
Details zum Verleih finden Sie auf unserer Homepage und im Anhang dieser Beitrages.
Weitere Informationen ÄlterDie aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.
Weitere Informationen Älter
Die Straßenverkehrsordnung § 93 (Pflichten der Anrainer) verpflichtet jeden Liegenschaftseigentümer, dessen Grundstück an die Straße grenzt, den Gehsteig von 6:00 – 22:00 Uhr auf einer Breite von drei Meter geräumt zu halten. Befindet sich dort kein Gehsteig, ist auf einer Breite von einem Meter geräumt zu halten.
Nach Maßgabe der freien Kapazitäten erfolgt der Winterdienst auf Gehsteigen durch die Gemeinde freiwillig, daher bleibt die Verpflichtung des jeweiligen Anrainers nach § 93 StVO nach wie vor aufrecht.
Eindrücke vom heurigen Laternenfest der Kindergartenkinder.
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