
Im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 22.06.2026 können Eintragungen für die folgenden Volksbegehren am Gemeindeamt innerhalb der kundgemachten Zeiten getätigt werden:
Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Achtung: Alle Personen die bereits eine Unterstützungserklärung geleistet haben, können für das jeweilige Volksbegehren keine Eintragung abgeben, da die Unterstützungserklärung bereits als Eintragung gilt.
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