
Der Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung an zwei Wochen hindurch, während der Amtsstunden, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Nachtragsvoranschlag innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
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