
4. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. März 2026 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr.
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2026 außer Kraft.
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