
Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Rechnungsabschlüsse der Jahre 2024 und 2025 des Sanitätskreises Purbach-Breitenbrunn.
Im Zeitraum vom 15. Jänner bis einschließlich 29. Jänner 2026 liegen der Voranschlag und die Rechnungsabschlüsse, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen die Entwürfe schriftliche Einwendungen einzubringen.
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