Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Mit Wirksamkeit vom 3. November 2025 wurde das gesamte Bundesgebiet durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Gebiet mit erhöhtem Risiko für Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) gemäß § 8 Abs. 3 VGV ausgewiesen.
Diese Einstufung bringt umfassende sicherheitsrelevante Maßnahmen für Geflügelhalter mit sich, welche Sie in der angehängten Kundmachung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden.
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Sehr häufig könnte der Trickdiebstahl durch mehr Vorsicht und weniger Gutgläubigkeit selbst verhindert werden. Die Täter sind sehr freundlich und hilfsbereit, wirken vertrauenserweckend und nützen ihre Opfer skrupellos aus.
Tipps um sich zu schützen sowie weitere Informationen, entnehmen Sie bitte der angeführten Datei!
Weitere Informationen Heute
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 06. November 2025, statt. Die Sitzung beginnt um 18.30 Uhr und wird im Sitzungssaal des Stadtamtes abgehalten.
Wir weisen darauf hin, dass die Abhandlung der nicht öffentlichen Tagesordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
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Gemäß der §§ 18, 30 Burgenländisches Baugesetz 1997 in Verbindung mit §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 wird die Anberaumung einer mündlichen Bauverhandlung öffentlich kundgemacht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Im Zuge der Neustrukturierung der nicht-stationären Pflege hat das Land Burgenland ein neues Regionenmodell geschaffen.
Ab dem 1. April 2026 wird das Hilfswerk Burgenland die mobile Pflege und Betreuung in mehreren Gemeinden übernehmen. Nach Fertigstellung der Pflegestützpunkte werden zudem auch Leistungen im Rahmen der Seniorentagesbetreuung sowie Wohnen im Alter an den Stützpunkten angeboten.
Pflege mit Herz braucht Menschen mit Herz – am liebsten aus der Region.
Du willst nicht nur einen Job, sondern etwas tun, das Sinn macht?
Im Anhang und auf der Website des Hilfswerk Burgenland sind aktuelle Stellenausschreibungen für den Stützpunkt und weitere Pflegeeinrichtungen ersichtlich.
Weitere Informationen Diesen Monat
Gemäß der §§ 18, 30 Burgenländisches Baugesetz 1997 in Verbindung mit §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 wird die Anberaumung einer mündlichen Bauverhandlung öffentlich kundgemacht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Liebe Purbacherinnen und Purbacher,
da immer wieder an einigen Orten Gartenabfälle, Schutt und Unrat abgeladen wird,
möchten wir nun dezidiert darauf hinweisen, dass dies gesetzlich verboten ist!
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht!
Diverse Ablagerungen von Schutt führen zum Verlegen der Gräben und in weiterer Folge auch zu Überschwemmungen.
Ebenfalls locken Garten- und Hausabfälle Ratten und andere Ungeziefer an.
Wir bitten um Ihre Hilfe, den/die Verursacher:in der auf den Bildern gezeigten Verschmutzungen zu eruieren und Ihre Wahrnehmungen im Gemeindeamt zu melden.
Vielen Dank!
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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kostenloser Workshop zum Thema: Sucht/Suchtprävention
JUZ Mattersburg, Hauptstraße 15, 7210 Mattersburg - am 27.11.2025 - 16:30 bis 19:00 Uhr
Veranstalter: Landesjugendreferat Burgenland
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Datei.
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Im beigefügten Informationsplakat finden Sie die Kontaktdaten der Volkanwaltschaft.
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Nähere Informationen, wie Sie sich im Internet schützen können, finden Sie in der angefügten Datei!
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Schulstartgeld für Taferlklassler ab 1. September beantragen: Für einen guten Schulstart in PURBACH!
Liebe Eltern!
Liebe Erziehungsberechtigte!
Der erste Schultag ist für Ihr Kind – und auch für Sie – ein ganz besonderer Moment. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, der viele schöne, aber auch herausfordernde Veränderungen mit sich bringt. Gerade beim Schuleintritt entstehen oft zusätzliche Kosten, die das Familienbudget belasten können.
Um hier gezielt zu unterstützen, bietet das Land Burgenland auf Initiative der SPÖ seit vielen Jahren das Schulstartgeld für Taferlklassler an. Bereits im Jahr 2022 wurde das Schulstartgeld aufgrund der Teuerung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrätin Daniela Winkler auf 120 Euro erhöht.
Gerade in Zeiten anhaltend hoher Preise ist es unsere Verantwortung, Familien spürbar zu entlasten und allen Kindern die besten Chancen auf ihrem Bildungsweg zu ermöglichen – unabhängig vom Geldbörsel der Eltern. Auf Maßnahmen wie das Schulstartgeld oder den Gratis-Kindergarten sind wir im Burgenland stolz!
Wer kann das Schulstartgeld beantragen?
Wie und bis wann?
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Schulstartgeld - Land Burgenland
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen und unbeschwerten Start in das erste Schuljahr!
Ihr Bürgermeister
Ing. Harald Neumayer
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Phishing ist ein Versuch persönliche Daten über das Internet zu erlangen.
Nähere Informationen, wie Sie sich schützen können, finden Sie in der angefügten Datei!
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Seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wurde mitgeteilt, dass anlässlich einer Novelle des Bgld. Raumplanungsgesetzes, die Baulandmobilisierungsabgabe erstmalig ab dem Jahr 2024 eingehoben wird.
Um betroffenen Personen die Möglichkeit zur geben, sich in einem persönlichen Beratungsgespräch zu informieren, werden Bezirkssprechtage an folgenden Terminen angeboten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Online-Terminbuchung unter nachfolgenden Link angeboten: Online-Terminbuchung
Telefonisch Auskünfte erhalten Sie von der Baulandmobilisierungs-Hotline unter: 057 600 1025
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GmoaBus Fahrzeiten ab 01.02.2025
Montag 07:30h - 12:30h
Dienstag 07:30h - 12:30h
Mittwoch 07:30h - 12:30h
Donnerstag keine Fahrten
Freitag 07:30h - 12:30h
Einzelfahrschein 2,50 € Tagesfahrschein (lt. Fahrzeitenplan) 3,50 € Fahrscheine sind im Bus und Stadtamt erhältlich.
Wochen, Halb-/Jahreskarten sind nicht mehr erhältlich.
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Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie in der angefügten Datei.
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Anlässlich der Wahl des Burgenländischen Landtages wird dessen Ausschreibung kundgemacht.
Wahltag ist der 19. Jänner 2025
Stichtag ist der 29. Oktober 2024
Weitere Informationen über das Wahlrecht und Wählbarkeit sowie die Wahlsprengel und Wahlbehörden entnehmen Sie bitte den Anhängen.
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Die nachfolgende Kundmachung regelt den Verkehr zwischen Beteiligten und dem Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See. Bitte beachten Sie hierzu das angehängte Dokument.
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