Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See hält seine nächste Sitzung am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, ab. Die Sitzung beginnt um 18:30 Uhr und findet im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Gemäß der §§ 18 Bgld Baugesetz 1997 in Verbindung mit den §§ 40 ff AVG wird die Anberaumung einer mündlichen Bauverhandlung kundgemacht.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Wichtig ist es, den Urlaub gut zu planen. Ob Sie nun einen mehrwöchigen Urlaub im Ausland verbringen oder nur einen Tagesausflug in eine Stadt machen.
Tipps um sich zu schützen sowie weitere Informationen, entnehmen Sie bitte der angeführten Datei!
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Anher wird der vorläufige Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008 veröffentlicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang bzw. finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesheeres unter: Stellung | Karriere beim Bundesheer
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Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Rechnungabschlüsse der Jahre 2024 und 2025 des Sanitätskreises Purbach-Breitenbrunn.
Im Zeitraum vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Dezember 2025 liegt der Voranschlag und die Rechnungsabschlüsse, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen die Entwürfe schriftliche Einwendungen einzubringen.
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Sicher online einkaufen – gerade in der Weihnachtszeit!
Die Wochen vor Weihnachten sind Hochsaison für Betrüger im Netz. Fakeshops locken mit unschlagbaren Preisen und angeblich limitierten Angeboten. Schützen Sie sich vor teuren Fehlkäufen: Achten Sie auf sichere Zahlungsmethoden, seriöse Impressumsangaben und realistische Angebote.
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Gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66a Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans der Jahre 2027 bis 2030
Im Zeitraum vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2025 liegt der Mittelfristige Finanzplan 2027 - 2030, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen den Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans schriftliche Einwendungen einzubringen.
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Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026.
Im Zeitraum vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2025 liegt der Voranschlag 2026, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen den Voranschlagsentwurf schriftliche Einwendungen einzubringen.
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Mit Kundmachung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Kosumentenschutz vom 20.11.2025 wurde das Gebiet der Stadtgemeinde Purbach zu einem Gebiet mit stark erhöhtem Risiko erklärt. Aus diesem Grund sind bei der Geflügelhaltung zusätzliche Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Nähre Informationen entnehmen Sie bitte den Anhängen.
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Wenn die Temperaturen sinken, sind die Leitungen der Frostgefahr ausgesetzt.
Wasserleitungen im Garten oder im Keller können bei langanhaltenden Minusgraden einfrieren und schließlich brechen.
Im Anhang finden Sie einige Tipps vom Wasserleitungsverband gegen das Einfrieren der Leitungen.
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Hiermit möchten wir Sie über die Gebührenrichtlinien lt. Gebührengesetz 1957 (Inkrafttreten 1. April 2025) informieren.
Im Anhang finden Sie Informationen zu dieser und erstmaliger Vorlage ausländischer Urkunden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen während der Parteienverkehrszeiten zur Verfügung!
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Sehr häufig könnte der Trickdiebstahl durch mehr Vorsicht und weniger Gutgläubigkeit selbst verhindert werden. Die Täter sind sehr freundlich und hilfsbereit, wirken vertrauenserweckend und nützen ihre Opfer skrupellos aus.
Tipps um sich zu schützen sowie weitere Informationen, entnehmen Sie bitte der angeführten Datei!
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Im Zuge der Neustrukturierung der nicht-stationären Pflege hat das Land Burgenland ein neues Regionenmodell geschaffen.
Ab dem 1. April 2026 wird das Hilfswerk Burgenland die mobile Pflege und Betreuung in mehreren Gemeinden übernehmen. Nach Fertigstellung der Pflegestützpunkte werden zudem auch Leistungen im Rahmen der Seniorentagesbetreuung sowie Wohnen im Alter an den Stützpunkten angeboten.
Pflege mit Herz braucht Menschen mit Herz – am liebsten aus der Region.
Du willst nicht nur einen Job, sondern etwas tun, das Sinn macht?
Im Anhang und auf der Website des Hilfswerk Burgenland sind aktuelle Stellenausschreibungen für den Stützpunkt und weitere Pflegeeinrichtungen ersichtlich.
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Liebe Purbacherinnen und Purbacher,
da immer wieder an einigen Orten Gartenabfälle, Schutt und Unrat abgeladen wird,
möchten wir nun dezidiert darauf hinweisen, dass dies gesetzlich verboten ist!
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht!
Diverse Ablagerungen von Schutt führen zum Verlegen der Gräben und in weiterer Folge auch zu Überschwemmungen.
Ebenfalls locken Garten- und Hausabfälle Ratten und andere Ungeziefer an.
Wir bitten um Ihre Hilfe, den/die Verursacher:in der auf den Bildern gezeigten Verschmutzungen zu eruieren und Ihre Wahrnehmungen im Gemeindeamt zu melden.
Vielen Dank!
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Im beigefügten Informationsplakat finden Sie die Kontaktdaten der Volkanwaltschaft.
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Nähere Informationen, wie Sie sich im Internet schützen können, finden Sie in der angefügten Datei!
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Schulstartgeld für Taferlklassler ab 1. September beantragen: Für einen guten Schulstart in PURBACH!
Liebe Eltern!
Liebe Erziehungsberechtigte!
Der erste Schultag ist für Ihr Kind – und auch für Sie – ein ganz besonderer Moment. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, der viele schöne, aber auch herausfordernde Veränderungen mit sich bringt. Gerade beim Schuleintritt entstehen oft zusätzliche Kosten, die das Familienbudget belasten können.
Um hier gezielt zu unterstützen, bietet das Land Burgenland auf Initiative der SPÖ seit vielen Jahren das Schulstartgeld für Taferlklassler an. Bereits im Jahr 2022 wurde das Schulstartgeld aufgrund der Teuerung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrätin Daniela Winkler auf 120 Euro erhöht.
Gerade in Zeiten anhaltend hoher Preise ist es unsere Verantwortung, Familien spürbar zu entlasten und allen Kindern die besten Chancen auf ihrem Bildungsweg zu ermöglichen – unabhängig vom Geldbörsel der Eltern. Auf Maßnahmen wie das Schulstartgeld oder den Gratis-Kindergarten sind wir im Burgenland stolz!
Wer kann das Schulstartgeld beantragen?
Wie und bis wann?
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Schulstartgeld - Land Burgenland
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen und unbeschwerten Start in das erste Schuljahr!
Ihr Bürgermeister
Ing. Harald Neumayer
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Phishing ist ein Versuch persönliche Daten über das Internet zu erlangen.
Nähere Informationen, wie Sie sich schützen können, finden Sie in der angefügten Datei!
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Seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wurde mitgeteilt, dass anlässlich einer Novelle des Bgld. Raumplanungsgesetzes, die Baulandmobilisierungsabgabe erstmalig ab dem Jahr 2024 eingehoben wird.
Um betroffenen Personen die Möglichkeit zur geben, sich in einem persönlichen Beratungsgespräch zu informieren, werden Bezirkssprechtage an folgenden Terminen angeboten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Online-Terminbuchung unter nachfolgenden Link angeboten: Online-Terminbuchung
Telefonisch Auskünfte erhalten Sie von der Baulandmobilisierungs-Hotline unter: 057 600 1025
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GmoaBus Fahrzeiten ab 01.02.2025
Montag 07:30h - 12:30h
Dienstag 07:30h - 12:30h
Mittwoch 07:30h - 12:30h
Donnerstag keine Fahrten
Freitag 07:30h - 12:30h
Einzelfahrschein 2,50 € Tagesfahrschein (lt. Fahrzeitenplan) 3,50 € Fahrscheine sind im Bus und Stadtamt erhältlich.
Wochen, Halb-/Jahreskarten sind nicht mehr erhältlich.
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Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie in der angefügten Datei.
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Anlässlich der Wahl des Burgenländischen Landtages wird dessen Ausschreibung kundgemacht.
Wahltag ist der 19. Jänner 2025
Stichtag ist der 29. Oktober 2024
Weitere Informationen über das Wahlrecht und Wählbarkeit sowie die Wahlsprengel und Wahlbehörden entnehmen Sie bitte den Anhängen.
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Die nachfolgende Kundmachung regelt den Verkehr zwischen Beteiligten und dem Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See. Bitte beachten Sie hierzu das angehängte Dokument.
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