Entwidmungsverordnung nach § 64 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung

Stadtgemeinde Purbach - GEMEINDE24

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 eine Verordnung erlassen, mit der die, in der Verordnung angeführten Fläche, als öffentliches Gut entwidmet wird.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.

 

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