Heizkostenzuschuss 2025/2026

St. Marien - GEMEINDE24

 

Die Oö. Landesregierung gewährt an sozial bedürftige Personen einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 200. Die Antragstellung ist von 16. März bis 15. Mai 2026 online möglich. Personen mit eigenem Haushalt und ständig bewohntem Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026 können einen Antrag stellen. Im Antrag sind die Namen aller im Haushalt gemeldeten Personen laut Zentralem Melderegister anzuführen.

Der Heizkostenzuschuss wird für die Beheizung des Wohnraumes unabhängig vom Energieträger gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert darf nachfolgende Werte nicht überschreiten:


Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883 Euro

Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913 Euro


Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.

Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Der Heizkostenzuschuss wird einmalig pro Haushalt ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf ein im Antrag bekanntzugebendes Konto.


Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice. Bitte bringen Sie Ihre Einkommensnachweise für das Jahr 2025, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre Bankdaten mit. PensionsbezieherInnen nehmen bitte den Pensionsbescheid 2025 mit.

 

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