Gemeinde Serfaus

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

Stellenausschreibung Schulverband Prutz, Ried und Umgebung - Raumpfleger(in)

Liebe Einheimische!

Beim Schulverband Prutz, Ried und Umgebung wird die Stelle einer(s) teilzeitbeschäftigten Raumpfleger(in) - 15 Wochenstunden - mit ehesmöglichen Arbeitsbeginn, ausgeschrieben.

 

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-09-04

Zivilschutzprobealarm - Samstag 05. Oktober 2024

Am Samstag, dem 5. Oktober 2024, wird ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt.
Zwischen 12:00 und 12:45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgelöst.

Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.

Die Bedeutung der Signale:

  • Sirenenprobe: Auslösung durch die Bezirkszentralen in den Tiroler Bezirken um 12:00 Uhr (15 Sekunden gleichbleibender Dauerton)
  • WARNUNG: Auslösung durch die Bundeswarnzentrale in Wien um 12:15 Uhr (3 Minuten gleich bleibender Dauerton. Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten. Verhaltensmaßnahmen beachten)
  • ALARM: Auslösung durch die Landeswarnzentrale Tirol um 12:30 Uhr (1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr! Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen. Über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen)
  • ENTWARNUNG: Auslösung durch die Landeswarnzentrale Tirol um 12:45 Uhr (1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr! Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten.)

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2024-09-02

Kanalgebührenverordnung

Verordnungen Müll & Kanal:

Kanalgebührenverordnung

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2024-08-29

Verordnung Erschließungskosten

Verordnungen Gebühren & Abgaben:

Verordnung Erschließungskosten

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-08-29

Ausschreibung Neuverpachtung des Seerestaurants Rieder Badesee

In der Gemeinde Ried i.O. gelangt das Seerestaurant inkl. der Bewirtschaftung der Kioskanlage direkt am See per 01. Dezember 2024 zur Neu- Verpachtung.

Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens Freitag, 13.09.2024 beim Gemeindeamt Ried einzubringen.

Nähere Infos findet ihr im Anhang.

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-08-20

Ausschreibung Neuverpachtung der Jausenstation "Kuhalm" in Fiss

Die Jausenstation "Kuhalm" in Fiss wird ab Herbst 2024 wieder neu verpachtet.

Planunterlagen und nähere Informationen können ab sofort online eingesehen werden.

Nähere Details bzgl. Fristen usw. findet ihr im Anhang.

 

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-08-19

Anpassung? Ja „KLAR!“ - Tiroler Regionen treffen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Das zweitwärmste Jahr der Messgeschichte in Tirol und das niederschlagsreichste Jahr der vergangenen 25 Jahre: Die Wetterbilanz des Jahres 2023 spricht eine eindeutige Sprache im Hinblick auf den Klimawandel. Frühzeitige Anpassungsmaßnahmen sind wichtiger denn je und werden in ganz Tirol unter anderem von den KLAR!-Regionen (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen) getroffen. Drei weitere Regionen, nämlich „Sonnenterrasse“ (Gemeinden Serfaus, Fiss und Ladis), „Oberstes Gericht“ (Gemeinden Pfunds, Nauders, Ried im Oberinntal, Fendels, Tösens und Spiss) und „Paznaun“ (Gemeinden See, Kappl, Ischgl und Galtür) erweitern nun das KLAR!-Netzwerk – damit gibt es insgesamt zwölf KLAR!-Regionen in Tirol. „Die immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse, einschließlich Hitzewellen, Starkregen, Stürmen und Hochwasser, haben schwere Schäden verursacht und die Notwendigkeit der frühzeitigen Anpassung an die Klimafolgen einmal mehr verdeutlicht. Wir müssen jetzt handeln, um uns für die steigende Anzahl an Extremwetterereignissen zu wappnen und uns bestmöglich auf die geänderten Gegebenheiten einzustellen. Wer jetzt in langfristige Anpassungsmaßnahmen investiert, zahlt später weniger für die Folgen“, ist Klimaschutzlandesrat René Zumtobel überzeugt.


Auswirkungen des Klimawandels bereits jetzt spürbar

Die Anpassung an den Klimawandel ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die alle Bereiche der Gesellschaft betrifft. Vom Wohnen und Arbeiten über Verkehr bis hin zu Land- und Forstwirtschaft – alle Sektoren müssen Maßnahmen ergreifen, um sich an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Das Förderprogramm KLAR! des österreichischen Klima- und Energiefonds unterstützt Gemeinden und öffentliche Einrichtungen dabei, eigene Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen. Bisher gab es neun solcher KLAR!-Regionen in Tirol, die bereits eine breite Palette an Maßnahmen ergriffen haben. So wurden etwa Trinkwasserbrunnen errichtet, um bei Hitzeperioden für ausreichend Kühlung zu sorgen, Regenwassertanks installiert, um Gärten ressourcenschonend zu bewässern oder auch spezielle Schulungen für Feuerwehren durchgeführt, um der steigenden Waldbrandgefahr Rechnung zu tragen. 


Bezirk Landeck macht weiteren Schritt in Richtung Klimawandelanpassung

Die Regionen Sonnenterrasse, Oberstes Gericht und Paznaun im Bezirk Landeck wurden kürzlich als neue Klimawandelanpassungsregionen (KLAR!) anerkannt. Der Bezirk Landeck ist mit den drei bereits bestehenden KLAR!-Regionen Stanzertal, Landeck und Umgebung und Kaunergrat somit lückenlos mit KLAR!-Regionen abgedeckt, was die Ausarbeitung einer gesamthaften bezirksweiten KLAR!-Strategie ermöglicht und die überregionale Zusammenarbeit fördert. „Landeck ist ein wahrer Vorzeigebezirk beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Viele engagierte Menschen arbeiten in unterschiedlichen Organisationen, auf verschiedenen Ebenen und thematisch vielfältigen Initiativen an zukunftsweisenden Konzepten, um den Bezirk Landeck klimafit zu machen“, freut sich LR Zumtobel. 


Nähere Informationen zu den neuen KLAR!-Regionen 

Die geplanten Maßnahmen in den drei neuen KLAR!-Regionen sind vielfältig und reichen von der Bewusstseinsbildung über klimafitten Schutzwald bis hin zur nachhaltigen Tourismusentwicklung. 
Die KLAR!-Region Paznaun, mit den Gemeinden See, Kappl, Ischgl und Galtür hat die Schwerpunkte unter anderem auf den Wasserkreislauf und die Forst- und Landwirtschaft gesetzt. Es soll beispielsweise ein klimafitter Spielplatz zum Thema Wasserkreislauf in Zeiten des Klimawandels gebaut werden, bei dem größtenteils Materialien aus der Region insbesondere Schadholz und recycelte Baumaterialien verwendet werden sollen. Zusätzlich ist eine Analyse des veränderten Wasserhaushalts in der Region und der Einfluss der Bodenversiegelung geplant. Der für die Prävention von Naturkatastrophen so bedeutende Schutzwald in der Region soll mit klimafitten Bäumen aufgeforstet werden. 

Die KLAR! Sonnenterrasse mit den drei Gemeinden Serfaus, Fiss und Ladis, wird im Rahmen des KLAR! – Programms ein besonderes Augenmerk auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene legen. Dafür wurde bereits seit einigen Monaten ein „Weltklima-Spiel“ entwickelt, das in Schulen durchgeführt werden soll, wie kürzlich bereits in der Mittelschule Fiss. Bei diesem interaktiven Spiel geht es darum, dass die Jugendlichen in verschiedene Rollen (Politik, Industrie, Zivilgesellschaft) schlüpfen und ökologische, ökonomische und soziale Entscheidungen treffen. Auf spielerische Weise wird so ein weitreichendes Bewusstsein zum Klimawandel und zu globalen Zusammenhängen geschaffen. 

Die KLAR!-Region Oberstes Gericht mit den sechs Gemeinden Pfunds, Nauders, Ried im Oberinntal, Fendels, Tösens und Spiss legt ebenfalls einen besonderen Schwerpunkt auf die Zielgruppe Jugend. Neben Waldtagen und einem Kreativ-Wettbewerb zum Thema zukunftsfitter Wald soll ein Next Generation KLAR! Event stattfinden, das den Dialog zwischen Jugend, Wirtschaft und Politik anstoßen soll. In Zusammenarbeit mit der KLAR! Landeck und Umgebung soll ein digitales Klima-Dashboard zur Visualisierung und Analyse klimarelevanter Daten entwickelt werden. Um das Thema Hitzeschutz in der Region voranzubringen, sind Trinkbrunnen, Verschattungsmaßnahmen, Gemeinschaftsgärten und die Erstellung von ressourcenschonenden Wasserkonzepten an Spielplätzen und Begegnungszonen geplant. Bei allen Maßnahmen wird die Bevölkerung aktiv miteingebunden und für den Klimawandel und dessen Folgen, sowie für den Erhalt der Artenvielfalt vor der Haustür sensibilisiert. 

„Die vielfältigen Maßnahmen und Strategien aller KLAR!-Regionen in Tirol tragen wesentlich dazu bei, den Herausforderungen des Klimawandels besser zu begegnen und unseren Lebensraum zu erhalten. Ich gratuliere den drei neuen Regionen und freue mich schon auf viele erfolgreich umgesetzte Projekte“, so LR Zumtobel.

Über das KLAR!-Programm

Österreichs Regionen und Gemeinden sind bereits heute massiv durch die Folgen des Klimawandels betroffen. Vor diesem Hintergrund wurde vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Herbst 2016 das Förderprogramm Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!) initiiert. Ziel des Programmes ist es, Regionen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich auf den Klimawandel vorzubereiten, mittels Anpassungsmaßnahmen die negativen Folgen des Klimawandels zu minimieren und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Der Klima- und Energiefonds unterstützt mit dem KLAR! Programm aktuell 89 österreichische Regionen genau dabei, Schäden durch Klimafolgen zu vermindern und sich ergebende Chance zu nutzen. Im ersten Jahr erarbeiten jene Regionen, die für die Förderung nominiert werden, die Konzepte zur Klimawandelanpassung für ihre Gemeinden und Regionen. In den darauffolgenden zwei Jahren erhalten die Regionen Unterstützung bei der Umsetzung der konkreten Anpassungsmaßnahmen ihrer Konzepte. Im Zuge der Weiterführungsphase werden die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen erhoben sowie weitere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.

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2024-08-06

Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde - Wahllokale, Wahlzeiten, Verbotszone

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2024-07-31

Kundmachung - Mitglieder der Wahlbehörde

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2024-07-31

Beantragung Wahlkarten - Nationalratswahl 2024

Am 29.09.2024 finden die Nationalratswahlen statt. Bei Ortsabwesenheit, gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer anderen Verhinderung können ab sofort Wahlenkarten unter folgendem Link: https://www.wahlkartenantrag.at/ benatragt werden.

Wahlkarten können vom 17. Juli 2024 bis zum 27. September 2024 online oder direkt bei der Gemeinde beantragt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

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2024-07-30

Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat

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2024-07-02

Verordnung Halte- und Parkverbot ausgenommen für VVT Linienbusse zur Ladung

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Halte- und Parkverbot ausgenommen für VVT Linienbusse zur Ladung

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2024-06-27

Verordnung Halte- & Parkverbot im Bereich der Feuerwehr & Bergrettung

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Halte- & Parkverbot im Bereich der Feuerwehr & Bergrettung

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2024-06-27

004-1-3/2024

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-3/2024

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2024-06-26

Energieberatungsstelle Landeck / Termine

Termine von Juni bis Dezember 2024 der Energieberatungsstelle Landeck für Private

(kostenlos)

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2024-06-04

Information Grün- & Strauchschnitt

Liebe Einheimische!

Bitte gebt den Grün- & Strauchschnitt nur mehr beim Recyclinghof ab.

Liebe Grüße!

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2024-05-16

Rechnungsabschluss 2023

Rechnungsabschluss und Voranschlag:

Rechnungsabschluss 2023

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2024-04-15

Kanalgebührenordnung

Verordnungen Müll & Kanal:

Kanalgebührenordnung

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2024-04-12

004-1-2/2024

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-2/2024

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2024-03-27

004-1-1/2024

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-1/2024

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2024-03-22

004-1-8/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-8/2023

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2024-03-22

004-1-7/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-7/2023

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2024-03-22

Tirol-Zuschuss 2024 – Beantragung vom 1. März bis 30. September 2024

Liebe Einheimische!

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. In der Anlage findet ihr die Richtlinien und das Antragsformular für Neuanträge, für diese ist weiterhin die Vorlage der aktuellen Einkommensunterlagen erforderlich.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

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2024-03-04

Sachkundennachweis für Ersthundehalter

Liebe Einheimische!

Der Verein SVÖ Landeck-Zams-Schönwies bietet an folgenden Terminen 2024 Kurse für den Sachkundenachweis für Ersthundehalter an.
Die Kurse finden bei der Hundeschule Landeck, 6491 Schönwies Lasalt statt.

Termine: jeweils Samstag

  • 24.02.2024 17 Uhr
  • 27.04.2024 17 Uhr
  • 22.06.2024 17 Uhr
  • 31.08.2024 17 Uhr
  • 02.11.2024 17 Uhr

Sachkundenachweis inkl. Nachweis beträgt € 30,-
Dauer: 3h
Die Schulung wird laut Verordnung ausschließlich in Zusammenarbeit mit tierschutzqualifizierten Hundetrainern durchgeführt.

Der Sachkundenachweis soll Hundeliebhabern/innen vor Anschaffung eines Hundes wichtige Informationen geben, um bei der Entscheidung zu unterstützen, welcher Hund zu Ihren Lebensgewohnheiten, Ihrem Umfeld und Ihrer Familie passt, sowie Sie auf Ihre neue Aufgabe und Verantwortung als zukünftiger Hundehalter vorbereiten.

Inhalte:

  1. Anschaffung eines Hundes: Rasseauswahl, Zucht oder Tierschutz, Qualzuchtmerkmale, Züchterauswahl, Vorbereitung und Grundausstattung
  2. Basis Wissen Hund: Sozialstruktur und Kommunikation Mensch-Hund, Entwicklungsphasen und Ausdrucksverhalten des Hundes, Gesundheit und Bedürfnisse eines Hundes, artgerechte Ernährung, altersgerechte Auslastung, Pflege und 1.Hilfe, Verwahrung des Hundes im Auto und Zuhause, Freilaufflächen,
  3. Gesetzliche Grundlagen: Tierschutzgesetz, Tierhaltungsverordnung, Verordnung über tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, Chippflicht, Meldepflicht
  4. Kosten: Anschaffung, Futter, Tierarzt, Ausstattung, Versicherungen, Haftpflicht, Hundesteuer
  5. Verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund im Alltag: Kinder und Menschen mit Hund, der Hund im Alltag, Erziehung des Hundes, verbotene und geeignete Hilfsmittel, Urlaub mit dem Hund, die richtige Hundeschule finden.

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2024-02-23

Sprechtage der Tiroler Patientenvertretung

Liebe Einheimische,

an folgenden Terminen findet ein Sprechtag der Tiroler Patientenvertretung in der BH Landeck statt. Es wird jeweils um telefonische Anmeldung: 0512/508-7702 gebeten.

  • Dienstag, 12.03.2024 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag, 25.06.2024 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag, 17.09.2024 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag, 19.11.2024 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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2024-02-20

Kundmachung über Umlaufbeschlüsse gemäß § 21 Tiroler Waldordnung 2005

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2024-01-26

Psychosozialer Krisendienst Tirol

Der Psychosoziale Krisendienst Tirol (PKT) ist eine vom Land Tirol und den Sozialversicherungsträgern geförderte telefonische Anlaufstelle, die täglich von 08:00 – 20:00 Uhr besetzt ist. Wir beraten Menschen, die sich akut in einer Krise oder psychischen Ausnahmesituation befinden, sowie Angehörige, Bekannte oder professionelle Helfer*innen, die in ihrem Umfeld mit Krisen zu tun haben.

Tel-Nr. 0800 400 120

Telefon:
Das telefonische Angebot bietet sofortige, vertrauliche und professionelle Unterstützung für Menschen in akuten Krisen und in psychischen Belastungssituationen. Ihnen stehen Psychotherapeut*innen zur Verfügung, die versuchen, Ihr Anliegen zu verstehen, emotionale Unterstützung zu bieten und im gemeinsamen Gespräch Möglichkeiten zu entwickeln, damit sie mit dem krisenhaften Geschehen angemessen umgehen können. Ziel ist es, Ihnen Stabilität zu vermitteln und zur Deeskalation beizutragen. Zugleich dient das Gespräch einer Erstabklärung, Gefährdungseinschätzung sowie der Koordination der von ihnen gewünschten oder benötigten weiteren Begleitung.

Mobil:
Wenn sich bei der telefonischen Beratung herausstellt, dass ein persönlicher Kontakt notwendig und sinnvoll ist, kann der mobile Krisendienst zum Einsatz kommen und Sie vor Ort unterstützen. Durch den persönlichen Besuch in Ihrer gewohnten Umgebung gibt es einen sicheren Rahmen in dem eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann, um eine effektive Krisenintervention zu ermöglichen. Der mobile Krisendienst hat zum Ziel, Ihnen zu helfen die erschütterte Sicherheit und Stabilität wiederzuerlangen.

Ambulant:
Die ambulante psychotherapeutische Krisenintervention findet in den Räumlichkeiten des PKT statt, ist zeitlich begrenzt und zielt darauf ab, die akute Belastung in einem persönlichen Gespräch zu lindern. Mit den Therapeut*innen werden Bewältigungsstrategien entwickelt – um kurzfristig zu entlasten und weiteren Unterstützungsbedarf abzuklären. Wenn Sie Kontakt aufnehmen und die telefonische Krisenintervention nicht ausreichend erscheint, soll die unmittelbare, zeitnahe Bearbeitung der Krise durch das ambulante Angebot ermöglicht werden, um eine Chronifizierung zu verhindern und die aktive Handlungsfähigkeit sowie Selbstermächtigung wieder zu erlangen.

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2024-01-23

Bekämpfung der Brucella ovis Infektionen in den Tiroler Schafzuchtbetrieben; Weide- und Versteigerungsbestimmungen 2024;

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2024-01-16

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

Verordnungen Wasser:

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

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2024-01-09

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

Verordnungen Müll & Kanal:

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

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2024-01-09

Voranschlag 2024

Rechnungsabschluss und Voranschlag:

Voranschlag 2024

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2024-01-09

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

Verordnungen Gebühren & Abgaben:

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

Weitere Informationen Älter
2023-10-24

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

Verordnungen Gebühren & Abgaben:

Steuern, Abgaben und Gebühren 2023/24

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2023-10-18

Änderung Abfallgebührenverordnung

Verordnungen Müll & Kanal:

Änderung Abfallgebührenverordnung

Weitere Informationen Älter
2023-10-18

Verordnung Erschließungskosten 01.01.2024

Verordnungen Gebühren & Abgaben:

Verordnung Erschließungskosten 01.01.2024

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2023-10-17

Verordnung Festsetzung Waldumlage 2024

Verordnungen Wald:

Verordnung Festsetzung Waldumlage 2024

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2023-10-17

Änderung Friedhofsgebührenordnung

Verordnungen Friedhof:

Änderung Friedhofsgebührenordnung

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2023-10-17

004-1-6/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-6/2023

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2023-10-16

Verordnungsänderung der Gemeinde Serfaus

Weitere Informationen Älter
2023-10-12

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Serfaus vom 09.10.2023 über die Festsetzung einer Waldumlage

Weitere Informationen Älter
2023-10-12

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Serfaus vom 09.10.2023 über die Erhebung des Erschließungsbeitrages

Weitere Informationen Älter
2023-10-12

004-1-5/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-5/2023

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2023-09-29

004-1-3/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-3/2023

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2023-07-19

Rechnungsabschluss 2021

Rechnungsabschluss und Voranschlag:

Rechnungsabschluss 2021

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2023-07-19

Rechnungsabschluss 2020

Rechnungsabschluss und Voranschlag:

Rechnungsabschluss 2020

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2023-07-19

Fußgängerzone wird zur Galerie Begegnung

Die Gemeinde Serfaus lud zum Start der temporäre Fußgängerzone, am 9. Juli, Einheimische und Gäste ein, an der offiziellen Eröffnung in der Unteren Dorfstraße teilzunehmen. Das Highlight des Events war zweifellos die Eröffnung der Kunststraße “Galerie Begegnung“, die mit der Anwesenheit des renommierten Künstlers Georg Loewit und des Landeshauptmanns Anton Mattle einen Hauch von Prestige verlieh.

Die temporäre Fußgängerzone ist ein ambitioniertes Projekt, das darauf abzielt, das Gefühl im Ort zu stärken und den Charme von Serfaus zu betonen. Die Untere Dorfstraße wird so immer von Sonntag bis Freitag für den Verkehr gesperrt, um Platz für Fußgänger zu schaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Atmosphäre der Gemeinde in vollen Zügen zu genießen. Musikalisch umrahmt wurden die Feierlichkeiten von der “Abordnung der Wiltener“.

Eine einladende Oase für Fußgänger
Das Highlight des Eröffnungsevents war zweifellos die “Galerie Begegnung“, eine faszinierende Kunstausstellung, die von Georg Loewit, einem Innsbrucker Künstler, konzipiert und bestückt wurde. Bei der “Galerie Begegnung“ handelt es sich um eine Skulpturenausstellung, die es den Fußgängern erlaubt auf außergewöhnliche Kunstwerke, welche im gesamten Ort verteilt sind, zu stoßen. Das besondere an den Figuren ist, dass immer nur die Rückseite abgebildet wird, die Vorderseite wird dabei der Fantasie des Betrachters überlassen.

Kunst auch digital erleben
Georg Loewit ist international für seine einzigartigen Werke bekannt und hat bereits an renommierten Veranstaltungen teilgenommen. Seine Teilnahme an der Eröffnung der Galerie Begegnung unterstreicht die Bedeutung dieses Projekts und seine Wertschätzung für die Gemeinschaft von Serfaus. So sind insgesamt 12 Arbeiten im Ort verteilt und können digital per App erfahren und erlebt werden. Verantwortlich für die Umsetzung dieser App sind GR Eva Patscheider und GV Florian Lechleitner.

Text+Bild: Daniel Schwarz

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2023-07-12

Verordnung Halte- & Parkverbot ausgenommen Fahrzeuge des Taxi-Gewerbes

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Halte- & Parkverbot ausgenommen Fahrzeuge des Taxi-Gewerbes

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2023-07-11

Verordnung Sommerfahrverbot

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Sommerfahrverbot

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2023-07-11

Verordnung Winterfahrverbot

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Winterfahrverbot

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2023-07-11

Verodnung Parkverbote im Gemeindegebiet

Verordnungen Verkehr:

Verodnung Parkverbote im Gemeindegebiet

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2023-07-10

Verordnung Wohnstraße Lourdes

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Wohnstraße Lourdes

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2023-07-10

Verordnung ganzjährige Begegnungszone

Verordnungen Verkehr:

Verordnung ganzjährige Begegnungszone

Weitere Informationen Älter
2023-07-10

Stellplatzverordnung der Gemeinde Serfaus

Verordnungen Verkehr:

Stellplatzverordnung der Gemeinde Serfaus

Weitere Informationen Älter
2023-07-10

Verordnung Verkehrszeichen im Gemeindegebiet Serfaus

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Verkehrszeichen im Gemeindegebiet Serfaus

Weitere Informationen Älter
2023-07-10

Verordnung Wasserleitungsgebühren

Verordnungen Wasser:

Verordnung Wasserleitungsgebühren

Weitere Informationen Älter
2023-07-06

Verordnung Wasserleitungsordnung

Verordnungen Wasser:

Verordnung Wasserleitungsordnung

Weitere Informationen Älter
2023-07-06

Verordnung Friedhofsordnung

Verordnungen Friedhof:

Verordnung Friedhofsordnung

Weitere Informationen Älter
2023-07-06

Verordnung Friedhofbenützung

Verordnungen Friedhof:

Verordnung Friedhofbenützung

Weitere Informationen Älter
2023-07-06

Geschäftsordnung Gemeindeeinsatzleitung

Verordnungen Gemeindeeinsatzleitung:

Geschäftsordnung Gemeindeeinsatzleitung

Weitere Informationen Älter
2023-07-06

Hundesteuerverordnung

Verordnungen Hunde:

Hundesteuerverordnung

Weitere Informationen Älter
2023-07-05

Verordnung schulische Tagesbetreuung

Verordnungen Kinderbetreuung:

Verordnung schulische Tagesbetreuung

Weitere Informationen Älter
2023-07-05

Änderung Abfallgebührenverordnung

Verordnungen Müll & Kanal:

Änderung Abfallgebührenverordnung

Weitere Informationen Älter
2023-07-05

Verordnung Kanalanschluss

Verordnungen Müll & Kanal:

Verordnung Kanalanschluss

Weitere Informationen Älter
2023-07-05

Informationen bezüglich Miet- & Wohnbauhilfen

Liebe Einheimische!

Anbei das Informationsblatt der Beratungsstelle Delogierungsprävention Tirol, welche schnelle und unbürokratische Hilfe für Miet- und Betriebskostenrückstände schafft.

Unter folgendem Link gelangt ihr zu weiteren Informationen: https://wohnschirm.at/

Außerdem findet ihr anbei das Informationsblatt mit den genauen Informationen sowie das Ansuchen für die Wohnbeihilfe. Unter diesem Link könnt ihr den Anspruch auf Wohnbeihilfe berechnen: https://portal.tirol.gv.at/FitWeb/beihilfenrechner.show

 

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2023-07-04

Verordnung Freizeitwohnsitz- & Leerstandsabgabe

Verordnungen Gebühren & Abgaben:

Verordnung Freizeitwohnsitz- & Leerstandsabgabe

Weitere Informationen Älter
2023-07-03

Müllabfuhrverordnung

Verordnungen Müll & Kanal:

Müllabfuhrverordnung

Weitere Informationen Älter
2023-07-03

Verordnung Halte- und Parkverbot E-Ladestation Ortseingang

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Halte- und Parkverbot E-Ladestation Ortseingang

Weitere Informationen Älter
2023-07-03

Verordnung Einbahnstraßenregelung & Ampelanlage Zeitraum: 15.06. -15.10

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Einbahnstraßenregelung & Ampelanlage Zeitraum: 15.06. -15.10

Weitere Informationen Älter
2023-07-03

Verordnung Fußgängerzone

Verordnungen Verkehr:

Verordnung Fußgängerzone

Weitere Informationen Älter
2023-07-03

004-1-03/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-03/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-01/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-01/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-02/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-02/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-05/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-05/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-06/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-06/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-07/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-07/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-08/2022

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-08/2022

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-1/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-1/2023

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

004-1-2/2023

Kundmachungen GR-Sitzungen:

004-1-2/2023

Weitere Informationen Älter
2023-05-25

Verbinden Sie sich mit uns! - People Connect

People Connect ist DAS neue Service-Portal für personenbezogene Dienste Ihrer Behörde

Wir stehen für eine transparente Verwaltung! Daher haben wir uns dazu entschieden, eine neue Service-Plattform “People Connect“ für Bürger:innen anzubieten. Damit werden Sie aktiv in die Verwaltung eingebunden und erhalten neben der Einsicht auf Daten und Dokumente auch die Möglichkeit, Anliegen (Anbringen) schnell und unkompliziert über diese Plattform einzubringen.

Und das sicher, rund um die Uhr und von überall. Die Nutzung der Plattform ist dabei für Sie vollkommen kostenlos.

Um auf People Connect zugreifen zu können, benötigen Sie lediglich die ID Austria (vormals Handysignatur) als Authentifizierung im Internet. Nähere Informationen dazu unter www.oesterreich.gv.at/id-austria. Sollten Sie diese noch nicht haben - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Anmeldung: https://awp.peopleconnect.at/portal/

Smartphone aus der Tasche nehmen – mit ID Austria anmelden – und schon sind Sie verbunden!

Nachdem diese Plattform gemäß Zustellgesetz auch als Kommunikationssystem der Behörde dient, haben Sie mit der Anmeldung zu People Connect auch Zugang zu Ihren Sendungen.
Diese werden nach erfolgter Zustimmung auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Auf diese Sendungen können Sie dann über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungspflicht Einsicht nehmen. Es ist daher nicht länger notwendig, dass Sie diese Dokumente zusätzlich archivieren. Damit haben Sie weniger Aufwand und helfen uns dabei, Ressourcen zu sparen (Erzeugung der Sendungen, Papier- und Zustellungskosten).

Und was können Sie noch auf dieser Plattform machen?

Anbringen: Diverse Anbringen und Anfragen auf einfachstem Weg qualifiziert und nachvollziehbar einbringen.

Akteneinsicht: Freigegebene Dokumente in einem elektronischen Akt für einen gewissen Zeitraum einsehen.

Sendungen: Einsicht in alle bereitgestellten Sendungen und sämtliche in den Sendungen enthaltenen Dokumente nehmen.

Verbrauchsstatistik: Verbrauchsdaten zu versorgten Objekten über alle Perioden abrufen.

Kontoinformation: Sämtliche Belege zu einem Steuer- oder Abgabenakt strukturiert und rund um die Uhr abfragen.

Alle Vorteile von People Connect auf einen Blick:
• Zeitersparnis – keine Wartezeiten oder lange Amtswege
• Rund um die Uhr – Ihre “Digitale Behörde“ ist 24/7 für Sie erreichbar
• Alles aus einer Hand – eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger
• Datenschutz – sichere Verwaltung der persönlichen Daten und gesicherte elektronische Identität für alle Personen.

Sie benötigen noch weitere Informationen rund um das neue Service-Portal People Connect?
Die Gemeinde Serfaus steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie am Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr gerne für weitere Fragen zur Verfügung!

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2023-05-25

Rechnungsabschluss 2022

Rechnungsabschluss und Voranschlag:

Rechnungsabschluss 2022

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2023-05-23

Kundmachung gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allg. Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und § 86b Bundesabgaenordnung BAO

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2023-04-17

Abschlusspräsentation - Masterplan Mobilität & Freiraum

Liebe Serfauserinnen, liebe Serfauser,

seit Mitte des Jahres 2021 arbeiten die Planungsbüros freilich landschaftsarchitektur und con.sens mobilitätsdesign an einem Masterplan Mobilität & Freiraum für Serfaus. In enger Abstimmung mit Vertreter:innen der Gemeinde wurde nun der Masterplan fertiggestellt.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Master­­planes sind die Verkehrsberuhigung im Ort, Verbesserungen der Logistik und eine attraktive Gestaltung des Ortszentrums.

In den unten stehenden Dokumente könnt ihr euch nun einen Überblick über die Ergebnisse des Masterplans verschaffen.

Gerne könnt ihr euch die Plakate auch auf der Gemeinde zu den gewohnten Öffnungszeiten anschauen.

 

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2023-01-27

Standesamtliche Trauungen im Kulturzentrum

Im Kulturzentrum Serfaus können standesamtliche Trauungen stattfinden. Der Saal Via Claudia ist ideal für Hochzeitsfeiern.

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2022-08-19

Tag der Dorfgemeinschaft 2022

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2022-07-11

Bürger:innenveranstaltung Masterplan Mobilität & Freiraum

Am Dienstag, den 26.04.2022 wurde das Zwischnergebnis des Masterplans Mobilität & Freiraum für Serfaus im Rahmen einer Bürger:innenversammlung vorgestellt und präsentiert. Anschließend wurden die Ideen in Kleingruppen diskutiert.

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2022-04-29

WIE WERDE ICH UNABHÄNGIG? MEIN AUSSTIEG AUS ÖL UND GAS

Der Ausstieg aus Heizöl, Kohle und Flüssiggas bzw. Erdgas ist bis zum Jahr 2035 bzw. 2040 fixiert. Mit dem Ziel-Szenario „TIROL 2050 energieautonom“ gibt es dazu einen klaren Fahrplan, wie es gelingen kann, den Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren heimischen Energieträgern zu decken. Gerade im Gebäudebereich wird der größte Anteil unserer Energie verbraucht, daher sollen die Gebäude in Tirol um 31 % effizienter werden, dazu werden Wärmepumpen, Fernwärme und Pellets in der Raumwärme zu Anwendung kommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse macht dies doppelt Sinn. In der Raumwärme haben wir bereits jetzt in 9 von 10 Fällen alltagstaugliche und kostengünstige Lösungen abseits von Öl und Gas

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2022-04-05

Sommer-Broschüre 2022

Die Online-Broschüre des InfoEck umfasst rund 70 Angebote für Feriencamps, Lerncamps sowie Familienurlaube und unterstützt Familien in der Organisation der Sommerbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aufgrund des vielfältigen Angebots von Tiroler AnbieterInnen ist beinahe für jeden Geschmack etwas dabei: Camps für NaturliebhaberInnen und Sportbegeisterte, für kreative, wissbegierige und musikalische Kinder oder für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Enthalten ist auch ein praktischer Leitfaden, der bei der Auswahl und Planung unterstützt. Die Plätze sind meist sehr begehrt, eine frühzeitige Buchung ist deshalb empfehlenswert.

Herausgegeben wird die Sommer-Broschüre vom „InfoEck der Generationen“ – der Informationsstelle des Landes für Jugendliche, Familien und SeniorInnen. Das InfoEck der Generationen fungiert als erste Anlaufstelle und hilft bei allen Fragen von A bis Z weiter. Das InfoEck ist aus ganz Tirol über die kostenlose Info-Hotline 0800 800 508 oder per E-Mail an info@infoeck.at oder persönlich am Bozner Platz 5 in Innsbruck erreichbar.

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2022-03-22

Klimafreundliches Heizen

KLIMAFREUNDLICHES HEIZEN – DEIN WEG ZUM EINFACHEN UND LEISTBAREN UMSTIEG

Ob Pellets-, Wärmepumpenheizung oder Fernwärmeanschluss, der Heizungstausch zu einem zukunftstauglichen Heizsystem war noch nie so günstig. Damit sich klimafreundliches Heizen wirklich jeder leisten kann, werden satte Förderbeiträge sowohl von Land als auch Bund ausgeschüttet. So wird Tirol bis 2050 energieautonom.

Heizungstausch war noch nie so günstig
Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Tirol gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der förderbaren Kosten sowie einen Einmal-Bonus von 3.000 €, obendrauf fördert der Bund mit 50 Prozent bzw. maximal 7.500 €.

Ein Rechenbeispiel:
Der Tausch hin zu einer Luftwärmepumpe kostet ca. 22.000 €.
Das Land Tirol fördert 25 % der Kosten plus einen Einmal-Bonus in Höhe von 3.000 €:
5.500 € + 3.000 € = 8.500 €
Der Bund fördert noch einmal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten mit einem Maximalbetrag von 7.500 €:
8.500 € + 7.500 € = 16.000 €
Damit wird eine Förderquote von 73 % erreicht. Die Gesamtkosten für den Tausch hin zu einer Wärmepumpe abzüglich der kombinierten Förderungen belaufen sich damit auf 6.000 €
Grundlage für die Inanspruchnahme der Förderung in Tirol ist ein gültiger Energieausweis oder eine Energieberatung bei Energie Tirol.

Die wesentlichen Schritte im Überblick:

1. Online bei der Förderstelle registrieren
2. Den gültigen Energieausweis oder das Protokoll der Energieberatung vorlegen
3. Angebot für die Errichtung der Anlage einholen
4. Anlage von einem Fachbetrieb in Umsetzung bringen
5. Rechnung bei der Förderstelle einreichen
6. Förderbeitrag kassieren und nachhaltige Wärme genießen

Heizkesseltausch und thermische Sanierung steuermindernd geltend machen
Dank der ökologischen Steuerreform 2022 können sowohl der Heizkesseltausch von fossilen auf erneuerbare Energieträger als auch thermische Sanierungen seit diesem Jahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht bzw. abgeschrieben werden.

Einkommensschwache Haushalte werden mit bis zu 100 % unterstützt
Mit „Sauber Heizen für Alle“ gibt es seit Anfang des Jahres 2022 eine Förderung vom Bund für einkommensschwache Haushalte. Die Förderhöhe kann bis zu 100 % der Kosten für den Heizungstausch betragen.
EigentümerInnen von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern, welche in einem einkommensschwachen Haushalt leben, können die Unterstützung beantragen. Als einkommensschwach gelten jene Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einen bestimmten Wert liegt. Im Einpersonenhaushalt sind das 1.454,- Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenem um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3.

Alle weiteren Details finden Sie unter:
www.energie-tirol.at/raus-aus-fossil/

www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2022/navigator/waerme-3/sauber-heizen-fuer-alle-2022-ein-und-zweifamilienhaus

https://www.klimaaktiv.at/erneuerbare/erneuerbarewaerme/steuerreform.html

RÜCKFRAGEN BEI:
Energie Tirol
0512-589913
E-Mail: office@energie-tirol.at

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2022-02-17

Tag der Dorfgemeinschaft 2021

Ansehen Älter
2021-09-12

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