
Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt Scheifling zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt Scheifling schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung sowie Auflageentwürfe VA 2026 und MFP 2026 s. PDF
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