
Mit 20.11.2025 gilt in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ Stallpflicht für Geflügel:
Im Bezirk Murau betrifft die Stallhaltungspflicht für Geflügel folgende Gemeinden: (Kundmachung vom 19.11.2025 des BMASGPK, GZ: 2025-0.943.697)
Neben der Einhaltung von allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen ist das Geflügel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, der Kontakt zu wildlebenden Vögeln ist bestmöglich hintanzuhalten, der Kontakt zu lebenden Wasservögeln ist auszuschließen.
Ausnahmen von der Stallhaltung sind möglich wenn:
oder
in Gebieten mit „erhöhtem Risiko“: sind neben der Einhaltung allgemeiner Biosicherheitsmaßnahmen
Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden.
Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Behörde gemeldet werden.
Aus gegebenem Anlass wird auch darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist!
Kundmachung s. PDF
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