Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst ist ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tiersuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig. Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt/die eingeteilte Amtstierärztin unter der angeführten Nummer nicht erreicht werden kann, ist die Landeswarnzentrale - Tel. 0316 877-77 - zu verständigen.
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