Neue REGELN Für „E-MOPEDS“

Marktgemeinde Sankt Lambrecht - GEMEINDE24

 

Sogenannte „E-Mopeds“ - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt.

Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds:

Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.

 

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