Heizkostenzuschuss Land Steiermark, Heizperiode 2025/2026

Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim - GEMEINDE24

 

Antragstellung von 16.10.2025 bis 27.02.2026

 

Einkommensgrenzen*:

Ein-Personen Haushalte € 1.661,00

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00

Erhöhungsbetrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 498,00

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen , Nachweis über den

Bezug der Familienbeihilfe , Nachweis über die Heizkosten

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:

Mindestens 5 Jahre ununterbrochen und rechtmäßigen HWS in der Steiermark

 

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind: Drittstaatsangehörige, Bezieher der Wohnunterstützung, Bewohner:innen von Heimen.

 

* Für das anrechenbare Einkommen gelten bestimmte Berechnungsgrundlagen!

Nähere Auskünfte zu den Richtlinien, insbesondere zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens

unter +4335798316211, in der Gemeinde-24-APP oder auf www.poels-oberkurzheim.gv.at

 

 

 

PDF-Dokument öffnen Link öffnen

[zurück]

Kontaktdaten

Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim
Hauptplatz 7
8761 Pöls-Oberkurzheim
P: 03579/8316

Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]