
Antragstellung von 16.10.2025 bis 27.02.2026
Einkommensgrenzen*:
Ein-Personen Haushalte € 1.661,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00
Erhöhungsbetrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 498,00
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen , Nachweis über den
Bezug der Familienbeihilfe , Nachweis über die Heizkosten
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen und rechtmäßigen HWS in der Steiermark
Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind: Drittstaatsangehörige, Bezieher der Wohnunterstützung, Bewohner:innen von Heimen.
* Für das anrechenbare Einkommen gelten bestimmte Berechnungsgrundlagen!
Nähere Auskünfte zu den Richtlinien, insbesondere zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens
unter +4335798316211, in der Gemeinde-24-APP oder auf www.poels-oberkurzheim.gv.at
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