
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenzaviren verursacht wird und durch eine hohe Ansteckungsfähigkeit gekennzeichnet ist. Besonders empfänglich sind Hühner, Enten, Gänse sowie weitere Vogelarten. Im Jahr 2025 erfolgte in ganz Österreich der Nachweis der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei Wildvögeln. In einzelnen Fällen kam es in der Folge auch zu Ausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen sowie in Zoo-, Hobby- und Kleinhaltungen. Da das Virus auch auf Säugetiere und den Menschen übertragbar ist (Zoonose), kommt der konsequenten Umsetzung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen durch Tierhalterinnen und Tierhalter besondere Bedeutung zu. Die folgenden Schutzmaßnahmen sind weiterhin auch in Hobby- und Kleinhaltungen (unter 50 Tiere) in ganz Burgenland rechtlich verpflichtend umzusetzen: • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen • Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeflächen und Transportmitteln • Bei einer erhöhten Mortalität (=Sterblichkeit) ist die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Zusätzlich gilt in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko für Betriebe ab 50 Stück Geflügel weiterhin die Aufstallungspflicht. Die Einhaltung dieser Maßnahmen dient dem Schutz Ihrer Tiere, anderer Tierbestände sowie der öffentlichen Gesundheit.
PDF-Dokument öffnen
[zurück]
Copyright © 2026, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]