Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) betragen:
für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie.
Bei Fragen: 0800/201010
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