Information zu der in der nächsten Woche (KW26) stattfindenden Wildbachbegehungen 2025
Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet begehen zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren. In Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörigen enormen Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung und ihrer Besitztümer.
In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung auch in diesem Jahr von einem Expertenteam der Firma „umwelterkundung.at“ durchführt, welche in der nächsten Woche (KW26) sämtliche Wildbäche auf Missstände überprüfen. Die vorgefundenen Missstände werden dokumentiert und den GrundstückseigentümerInnen anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und GrundstückseigentümerInnen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Ablagerungen zu entfernen und zukünftig keine Ablagerungen mehr vorzunehmen. Im Sinne der Gefahrenprävention bitten wir Sie die Firma „umwelterkundung.at“ bei der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem Sie Ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Missstände ehestmöglich beseitigen. Wir danken sehr herzlich!
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