PV-Anlagen mit farbigen Modulen (in Bereichen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes sowie in Altstadtschutzzonen von Graz),
Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT),
PV-Anlagen auf befestigten Betriebsflächen bzw. PV-Parkplatzüberdachungen,
PV-Anlagen an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern,
Agri-Photovoltaikanlagen und
Floating-PV.
Details zur Förderung:
Gefördert wird ab einschließlich 20 kWp bis max. 1.000 kWp.
Der Förderbetrag ergibt sich aus einem Leistungs- und einem Investitionskriterium.
Eingereichte Projekte können einen Zuschlag von 125 €/kWp erhalten, sofern sie zumindest mit zwei weiteren neu installierten Komponenten (z. B. Ladestation, Stromspeicher,...) kombiniert werden oder Teil einer Energiegemeinschaft sein werden.
Zusätzlich ist ein Made-in-Europe-Bonus in der Höhe von 50 €/kWp möglich, wenn der Wechselrichter bzw. die PV-Module in Europa gefertigt wurde/n.
Insgesamt steht ein Förderbudget von 1,5 Mio. € zur Verfügung.
Die Kombinationsmöglichkeit mit Bundesförderungen ist vorab projektspezifisch zu prüfen.
Förderanträge können sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen im Zeitraum von 01.10.2025 bis längstens 31.05.2026 (je nach Verfügbarkeit von Budgetmitteln) online eingereicht werden.