Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Aufgrund der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 18.09.2026, GZ wie oben, gem. § 90 Abs. 1 und 3 StVO 1960 straßenpolizeilich bewilligten Arbeiten werden je nach Bedarf
an 2 Arbeitstagen im Zeitraum von 21. bis 25. September 2026
- während der tatsächlichen Arbeitszeit - die im Sinne der RVS 05.05.44, Regelplan Blatt LO2, LF2, GR1, GR2, GR6 ersichtlichen Maßnahmen verordnet:
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Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument
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SEKRETÄR:IN / ASSISTENZ
für den Standort PÖLFING-BRUNN
als Unterstüzung unseres Technischen Projektteams
für den Standort PÖLFING-BRUNN
näheres entnehmen Sie bitte der Beilage
Wonisch Installationen GmbH & Co KG
Ing. Ulrike Wonisch
Geschäftsleitung
Hauptstraße 81
8544 Pölfing-Brunn
Tel.03465 2320-0, Fax 03465 2320-17
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In der Anlage dürfen wir Ihnen die neuen Termine bekannt geben.
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Der Zivilschutzverband Steiermark erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass am
Samstag, den 03. Oktober 2026 zwischen 12:00 und 12:45 Uhr
der Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich abgestrahlt wird. Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst.
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Bewegung schenkt Lebensqualität
Selbst einkaufen gehen, Freunde besuchen, im Garten arbeiten oder einfach sicher vom Sessel aufstehen: Oft sind es die ganz alltäglichen Dinge, die Lebensqualität und Selbstständigkeit ausmachen. Damit sie möglichst lange erhalten bleiben, spielt Bewegung eine entscheidende Rolle.
Unter dem Jahresschwerpunkt „Bewegung schenkt Lebensqualität.“ widmet sich das Hilfswerk heuer der Frage, wie wir mit einem gesunden Lebensstil dazu beitragen können, auch im höheren Alter fit, mobil und selbstständig zu bleiben.
Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Wie das gelingen kann, zeigt der neue Hilfswerk-Ratgeber „Bewegung schenkt Lebensqualität – Ihr Ratgeber für ein bewegtes Älterwerden“. Auf 26 Seiten bietet die Broschüre viele praktische Tipps, leicht umsetzbare Übungen und verständliche Informationen rund um Bewegung und Mobilität im Alter. Themen sind unter anderem starke Muskeln und Knochen, Sturzprävention, Bewegung bei Schmerzen, Gehirntraining, geeignete Hilfsmittel und Möglichkeiten, auch bei körperlichen Einschränkungen aktiv zu bleiben.
Bestellen Sie jetzt Ihre kostenlose Broschüre beim Hilfswerk Steiermark unter marketing@hilfswerk-steiermark.at
Weitere Informationen finden Sie auch unter hilfswerk.at/bewegt-altern
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Es werden von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz für die Ablegung eines Hundekundenachweises
folgende Termine angeboten:
SAMSTAG, den 19.09.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
SAMSTAG, den 31.10.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihre Anmeldung richten Sie ausschließlich schriftlich an bhlb-veterinaerreferat@stmk.gv.at
unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail Adresse und
Telefonnummer sowie das Kursdatum wann Sie teilnehmen möchten.
Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bankdaten zum Begleichen der Gebühren und Abgaben in
der Gesamthöhe von € 83,60 zum gewählten Kurs werden per E-Mail übermittelt.
Bei Verhinderung zur Teilnahme des Kurses wird höflich ersucht um rechtzeitige Absage, da
großes Interesse an den Kursen besteht.
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Ansuchen um Baubewilligung für den Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Errichtung eines Pools sowie Stützwänden
Gst. Nr. 160, EZ 38, KG 66178 Steinriegel
Markus & Cornelia STRAMETZ, 8442 Kitzeck im Sausal
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Im letzten Jahr konnten wir die Streuobstaktion des Naturparks Südsteiermark erfolgreich auf die gesamte Region ausweiten und damit auf einen Schlag über 800 junge Obstbäume in Ihre Gemeinden bringen. Auch in diesem Jahr wird diese Aktion wieder weitergeführt.
Alles Wichtige auf einen Blick:
Bestellungen sind vom 14. August bis 04. Oktober 2026 möglich.
Pro Haushalt sind maximal 5 Bäume erhältlich.
Nur für Haushalte aus den Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz verfügbar.
Die Bäume sind selbst abzuholen (Samstag, 31. Oktober 2026; Baumschule & Kastanienhof Meißel, Gundersdorf 1, 8511 St. Stefan ob Stainz). Kein Versand möglich.
Um eine schnelle und kund*innenfreundliche Ausgabe zu gewährleisten, werden nach Ablauf der Bestellfrist Zeitfenster zur Abholung zugeteilt.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar bei Abholung.
Alle Infos gibt es unter rmsw.at/biotopverbund#streuobst.
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Behindertenberatung von A-Z
Für Menschen mit Behinderungen im berufsfähigen Alter (15 - 65 Jahren) und deren Angehörige.
Voranmeldung für Sprechtagstermine unter 0664/1474706 oder 0664/1474704.
Bezirk Leibnitz:
BH Leibnitz, Kada-Gasse 12, 8430 Leibnitz, 2. Stock Zimmer 50
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
von 11:00 – 13:00 Uhr
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Bitter fahrt noch vorsichtiger & gebt auf unsere Natur acht (siehe beiliegenden Artikel).
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Aufgrund des Bescheides der Gemeinde Kitzeck im Sausal vom 11.05.2026 und 23.07.2026, GZ: 612/2026-RömSt-1 werden gemäß § 43/1 in Verbindung mit § 94d Z 16 der StVO 1960 i.d.g.F. wegen Arbeiten auf und neben der Gemeindestraße
Römerstraße Nr. 29 im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
dieselben Maßnahmen – wie in der Verordnung vom 11.05.2026, GZ: 612/2026-RömSt-2, verordnet – bis 30. September 2026 verlängert.
Die Verordnung tritt ab sofort in Kraft und wird mit der Entfernung der Verkehrszeichen, spätestens jedoch am 30.09.2026 außer Kraft gesetzt.
Die Aufstellung, Erhaltung und Entfernung der Straßenverkehrszeichen obliegt dem Antragsteller bzw. dem verantwortlichen Bauleiter.
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Bauverhandlung zur Erteilung der Baubewilligung für die Projektänderung zur Baubewilligung, GZ: 131-021/2018-Ho-1
GST 94, EZ 276, KG 66112 Fresing und GST 188/7, EZ 276, KG 66105 Brudersegg
Helga und Walter HORVATH, 8441 Kitzeck im Sausal
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In der Anlage finden Sie den Amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst für das 3. Quartal 2026
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Anbei die Liste der Öffnungszeiten der Betriebe.
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In der Beilage finden Sie den Voranschlag 2026 sowie den MFP 2026-2030.
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VERORDNUNG
Gemäß § 43/1 in Verbindung mit § 94 d. Zl. 16 d. StVO 1960 i.d.g.F. werden wegen Arbeiten auf und neben sämtlichen Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
vom 20. Oktober 2025 bis voraussichtlich 29. Mai 2026
Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument.
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Das Eltern-Kind/er-Turnen geht in die 2. Runde
Immer Freitags (ab 26.09.2025) von 15:30-16:30 im Turnsaal in Kitzeck
Kosten € 5,00/Kind
Anmeldungen bis zum jeweiligen Vorabend unter 0664-5002132 oder lisa.zr@gmx.at
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Tierarztbesuche sind für viele Haustiere und ihre Besitzerinnen mit Stress verbunden. mobilVET hat sich deshalb auf tierärztliche Hausbesuche spezialisiert und nun einen neuen Stützpunkt in Leibnitz eröffnet. Die in der Region beliebte Tierärztin Barbara Krauser, die den neuen Stützpunkt leitet, freut sich: „Unser Ziel ist es, mit viel Herz und Erfahrung diesen bewährten Service auch in dieser Region anzubieten und Haustiere in ihrer vertrauten Umgebung zuhause optimal zu betreuen.“
Mehr dazu auf https://mobilvet.at/
Terminvereinbarung MO-FR von 8 - 19 Uhr unter der Telefonnummer: 03452 200 10
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Was wird gefördert? (Förderungsgegenstand)
Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.
Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.
Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.
Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen? (Förderungswerber)
Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.
Wie hoch ist die Förderung? (Förderungsausmaß)
Die Landesförderung beträgt bis zu € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben.
Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Förderungsvoraussetzungen)
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2024 des Landes Steiermark.
Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen und innerhalb des Maßnahmengebietes zur Senkung von Verbrauchsspitzen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen. Dieses Maßnahmengebiet wird mit den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz festgelegt.
Die teilnehmenden Gemeinden bestätigen die Förderungsvoraussetzungen und reichen die Förderungsdaten als Sammelliste gemäß Vorgabe der Abteilung 14 bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein.
Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:
Antragsformular in der Anlage
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Wir sind ein Tierschutzverein in Wagna und sind zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung über Kastrationspflicht, Ernährung sowie artgerechte Tierhaltung geht.
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Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch
Wer kann es nutzen:
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung
- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.
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Neues Angebot für die Nachtversorgung in Leibnitz/Wildon:
MedMobil 1450 - Steiermark
Als erste Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitstelefon 1450 den Steirerinnen und Steirern bereits seit 2019 rund um die Uhr zur Verfügung. Nun wird es um ein zusätzliches Angebot für die Versorgung in den Nachtstunden erweitert: MedMobil 1450 -Steiermark läuft als Pilotprojekt seit Anfang Oktober 2024 in drei Großregionen – darunter auch die Regionen Leibnitz und Wildon.
Änderungen der Falltiermeldungen, die ab Jänner 2025 in Kraft treten werden - siehe Beilage
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Impressionen vom Festplatz Kitzeck im Sausal
Fotos Copyright by Christiane Langbauer, Heidi Pronegg, Daniela Weixelberger
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