Gemeinde Kitzeck im Sausal

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

Kundmachung Wahlvorschläge für die LWK-Wahl

Die Bezirkswahlbehörde Leibnitz für die Landwirtschaftskammerwahlen 2026 hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Leibnitz eingebrachten Wahlvorschläge überprüft und veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge

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2025-12-23

Kundmachung Grundverkehr

Grundverkehrsbehördliches Verfahren

Kundmachung nach dem Stmk. Grundverkehrsgesetz 1993,

LGBI. Nr. 134/1993 i.d.g.F

 

K U N D M A C H U N G

betreffend Rechtsgeschäfte über landwirtschaftliche Grundstücke nach dem Stmk. GVG 1993, LGBl. Nr. 134/1993 idgF.

Bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde ein Antrag auf Genehmigung des nachstehenden Rechtsgeschäftes eingebracht:

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2025-12-22

regioMOBIL-Betriebszeiten Feiertage

regioMOBIL-Betriebszeiten während der Feiertage

 

24. Dezember 2025: 06-18 Uhr

 

25.-26. Dezember 2025: 07-18 Uhr

Fahrten müssen am Vortag bestellt werden

 

1. Jänner 2026: 07-18 Uhr

Fahrten müssen am Vortrag bestellt werden

 

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2025-12-18

Rechtsberatung / Termine Notar 1. Quartal 2026

in der Anlage finden Sie die nächsten Rechtsberatungstermine von Herrn Mag. Stoff sowie die Amtstage von Herrn Mag. Pendl

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2025-12-17

Gemeindeamt geschlossen

Liebe Gemeindebürger!

 

Unser Büro ist von 24.12.2025-06.01.2026 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und viel Gesundheit und freuen uns auf ein Wiedersehen im kommenden Jahr.

 

Ihr Gemeindeteam

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2025-12-17

Kinderportal Steiermark - wichtige Information

Kinderportal Steiermark - wichtige Information - Vormerkphase 12.01.-08.02.2026

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2025-12-12

Wahl der Gemeindebäuerin und Ihrer Stellvertreterinnen

Gemeinde Kitzeck im Sausal

 

Wahl der Gemeindebäuerin und Ihrer Stellvertreterinnen

 

Termin: Dienstag, 13. Jänner 2026, 19 Uhr

Ort: Gemeindezentrum Großklein, 8452 Großklein 120

 

Zu dieser Wahlveranstaltung sind alle Bäuerinnen der Gemeinde, die nach dem Landwirtschaftskammergesetz wahlberechtigt sind, herzlich eingeladen.

 

Die Wahlberechtigung ist dem § 4 des Landwirtschaftskammergesetzes zu entnehmen - die entsprechende Bestimmungen finden Sie im Anhang.

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2025-12-12

Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen

Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2025

 

Kundmachung

Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen

 

Die Mitglieder entnehmen Sie bitte der Beilage

 

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2025-12-02

Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Kundmachung

über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl


Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird gemäß § 35 Abs. 2 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005 idgF., verlautbart:


Wahllokal und Verbotszone sowie die Wahlzeit finden Sie im beigefügten Dokument.

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2025-12-02

Kindergarten 2026-2027 - Kinderportal Steiermark - Tag der offenen Tür

In der Zeit vom 12.01.-08.02.2026 können Sie ihr Kind für unseren Kindergarten unter https://kinderportal.stmk.gv.at vormerken.

 

Um Einblick in unsere Räumlichkeiten und unsere pädagogische Arbeit zu erhalten. laden wir Sie mit Ihrem Kind am Dienstag, den 13. Jänner 2026 von 15:00-16:30 Uhr in die Räumlichkeiten unseres Kindergartens recht herzlich ein.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie beiliegendem Infoblatt.

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2025-12-01

VERLAUTBARUNG

Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark

 

Bitte beachten Sie die Beilage

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2025-10-22

Heizkostenzuschuss 2025-2026

Der Heizkostenzuschuss 2025-2026 kann ab sofort bis 27.02.2026 im Gemeindeamt beantragt werden - Details entnehmen Sie bitte beiliegenden Richtlinien.

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2025-10-20

BUSINESS PING PONG

Details siehe beiliegendem Infofolder.

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2025-10-20

Erlassung einer Verordnung für Arbeiten auf bzw. neben der Gemeindestraße

VERORDNUNG


Gemäß § 43/1 in Verbindung mit § 94 d. Zl. 16 d. StVO 1960 i.d.g.F. werden wegen Arbeiten auf und neben sämtlichen Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal


vom 20. Oktober 2025 bis voraussichtlich 29. Mai 2026

 

Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument.

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2025-10-16

PIZZA AKTION MILANO FRESING

!! Pizza Aktion !!

Jede Pizza im Lokal 12 €

Jede Pizza Zustellung 12,50 €

 

Wir freuen uns auf eure Bestellung.

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2025-10-02

Eltern-Kind/er-Turnen

Das Eltern-Kind/er-Turnen geht in die 2. Runde

 

Immer Freitags (ab 26.09.2025) von 15:30-16:30 im Turnsaal in Kitzeck

 

Kosten € 5,00/Kind

 

Anmeldungen bis zum jeweiligen Vorabend unter 0664-5002132 oder lisa.zr@gmx.at

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2025-09-23

Webinar Hitzeschutz - Wenn es heiß wird

Zusammenfassung des interessanten Webinares über Hitzeschutz

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2025-09-08

mobilVET – Tierärztliche Hausbesuche ab sofort im Bezirk Leibnitz

Tierarztbesuche sind für viele Haustiere und ihre Besitzerinnen mit Stress verbunden. mobilVET hat sich deshalb auf tierärztliche Hausbesuche spezialisiert und nun einen neuen Stützpunkt in Leibnitz eröffnet. Die in der Region beliebte Tierärztin Barbara Krauser, die den neuen Stützpunkt leitet, freut sich: „Unser Ziel ist es, mit viel Herz und Erfahrung diesen bewährten Service auch in dieser Region anzubieten und Haustiere in ihrer vertrauten Umgebung zuhause optimal zu betreuen.“

Mehr dazu auf https://mobilvet.at/


Terminvereinbarung MO-FR von 8 - 19 Uhr unter der Telefonnummer: 03452 200 10

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2025-02-21

Förderung – Regenwasser Zisternen

Was wird gefördert? (Förderungsgegenstand)

Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.

Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.

Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.

Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.

Wer kann eine Förderung beantragen? (Förderungswerber)

Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.

Wie hoch ist die Förderung? (Förderungsausmaß)

Die Landesförderung beträgt bis zu € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben.

Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Förderungsvoraussetzungen)

Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2024 des Landes Steiermark.

Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen und innerhalb des Maßnahmengebietes zur Senkung von Verbrauchsspitzen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen. Dieses Maßnahmengebiet wird mit den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz festgelegt.

Die teilnehmenden Gemeinden bestätigen die Förderungsvoraussetzungen und reichen die Förderungsdaten als Sammelliste gemäß Vorgabe der Abteilung 14 bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein.

Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:

  • Daten des Förderungswerbers (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung)
  • Bestätigung der Gemeinde (ordnungsgemäße Errichtung, Speichervolumen, Rechnungssumme)

Antragsformular in der Anlage

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2024-11-28

Bärli Tierschutzverein

Wir sind ein Tierschutzverein in Wagna und sind zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung über Kastrationspflicht, Ernährung sowie artgerechte Tierhaltung geht.

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2024-11-15

Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch

Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch

Wer kann es nutzen:

Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss

- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung

- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)

- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe 

Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.

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2024-11-06

MedMobil 1450 - Steiermark

Neues Angebot für die Nachtversorgung in Leibnitz/Wildon:

MedMobil 1450 - Steiermark


Als erste Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitstelefon 1450 den Steirerinnen und Steirern bereits seit 2019 rund um die Uhr zur Verfügung. Nun wird es um ein zusätzliches Angebot für die Versorgung in den Nachtstunden erweitert: MedMobil 1450 -Steiermark läuft als Pilotprojekt seit Anfang Oktober 2024 in drei Großregionen – darunter auch die Regionen Leibnitz und Wildon.

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2024-10-17

Änderung Falltiermeldung

Änderungen der Falltiermeldungen, die ab Jänner 2025 in Kraft treten werden - siehe Beilage

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2024-10-08

KITZECKER HERBST

Impressionen vom Festplatz Kitzeck im Sausal
Fotos Copyright by Christiane Langbauer, Heidi Pronegg, Daniela Weixelberger

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2023-10-17

Öffnungszeiten Buschenschänke – Gasthäuser

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2023-10-17

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Kontaktdaten

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Steinriegel 11
8442 Kitzeck im Sausal
P: +4334563700

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