Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Liebe Kitzecker*innen,
aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit bitten wir Sie um erhöhte Achtsamkeit.
🚫 Offenes Feuer im Freien – zB Lagerfeuer – ist unbedingt zu vermeiden.
🚭 Zigaretten dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.
🔥 Schon kleine Funken können große Brände verursachen!
Bitte helfen Sie mit, unsere Natur und unsere Gemeinde zu schützen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
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Die anhaltende Trockenheit und die weiteren Wetterprognosen stellen uns alle vor Herausforderungen. Wasser ist unser kostbarstes Gut – lebensnotwendig, begrenzt und nicht selbstverständlich.
Die Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH bittet daher um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser in dieser angespannten Versorgungssituation.
Jeder Beitrag zählt – ob im Alltag, im Garten oder im Betrieb.
So können wir gemeinsam Wasser sparen:
• Rasen muss nicht immer grün sein: Bitte vermeiden Sie das Bewässern von Rasenflächen und Sträuchern.
• Blumen und Gemüse gezielt gießen: Lieber morgens oder abends und direkt an den Wurzeln statt flächendeckend. Regenwasser nutzen, wenn möglich.
• Bitte sehen Sie bei Pools nach Möglichkeit von Neufüllungen oder häufigem Wasserwechsel ab.
• Wasser im Haushalt bewusst einsetzen: Spül- und Waschmaschinen nur voll beladen verwenden, Duschen statt Baden, Wasser beim Zähneputzen nicht unnötig laufen lassen.
• Überprüfen der Hauswasserinstallation auf mögliche Undichtheiten wie z.B. rinnende WC-Spülungen, defekte Boilerventile, tropfende Wasserhähne.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Mithilfe und ihr Verständnis. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Region auch in Zukunft zuverlässig mit bestem Trinkwasser versorgt wird – für uns und die Generationen nach uns.
Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH
e.h. GF Dir. Dipl.-Ing. Franz Krainer
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In der Beilage wird die getroffene Bereitschaftsdiensteinteilung für das I. Quartal 2025 für allgemeine amtstierärztliche Interventionen (jeweils von Montag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr der darauf folgenden Woche) übermittelt.
Der Amtstierärztliche Bereitschaftsdienst wurde eingerichtet, um einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit auch außerhalb der normalen Dienstzeiten zur Verfügung zu haben. Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei im Zuge von Tiertransporten oder Nutztier-bzw. Haustierhaltungen gegeben.
Da die Amtstierärzte in ihrem Bereitschaftsdienst immer wieder von Tierbesitzern kontaktiert werden, die tierärztliche Auskünfte und die Versorgung ihrer Tiere begehren, wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, dient.
Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zurVerfügung.Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt unter der angeführten Telefonnummer nicht erreicht werden kann, so ist die Landeswarnzentrale, Tel. 0316 / 877-77 zu verständigen.
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Der Sommer steht vor der Tür – und somit auch die Hitze.
Gemeinsam mit dem Klimabündnis Steiermark haben wir praktische Tipps zusammengestellt, wie Sie sich selbst und andere bei hohen Temperaturen am besten schützen können.
Im Anhang finden Sie ein Infoblatt zum Thema Hitzeschutz sowie erfrischende Rezepte für heiße Tage
📞Wichtige Telefonnummern:
Rettung: 144
Gesundheitstelefon: 1450
Hitzetelefon: 0800 880 800
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Es werden von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz für die Ablegung des Hundekundenachweises folgende Termine angeboten:
Samstag, den 04.10.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, den 25.10.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, den 22.11.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Ihre Anmeldungen richten Sie bitte an: bhlb-veterinaerreferat@stmk.gv.at
Geben Sie dabei den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, Adresse, E-Mail und die Telefonnummer sowie das gewüschte Kursdatum an.
Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bankdaten zum begleichen der Verwaltungsabgabe in der Höhe von € 41,60 werden per E-Mail übermittelt.
Bei Verhinderung zur Teilnahme des Kurses wird höflich ersucht um rechtzeitige Absage, da großes Interesse an den Kursen besteht.
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Yogilates verbindet die Flexibilität des Yoga mit der Stabilität des Pilates. Für eine kräftige und trotzdem entspannte Muskulatur! – Probier‘s einfach mal aus!
Datum: immer dienstags
Uhrzeit: 17:30 – 18:30 Uhr
Ort: Turnsaal Volksschule Kitzeck im Sausal
(Steinriegel 67, 8442 Kitzeck im Sausal)
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in der Anlage finden Sie die nächsten Rechtsberatungstermine von Herrn Mag. Stoff sowie die Amtstage von Herrn Mag. Pendl
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Mit der Bewegungsrevolution wollen wir mehr Bewegung in den Alltag der Kitzecker:innen bringen. Wir sorgen dafür, dass Alltagsbewegung für die Bewohner:innen einfacher wird.
Acht ausgewählten Gemeinden in der Steiermark werden von Jänner 2025 bis 31.08.2025 vom Team der Bewegungsrevolution begleitet und jeweils finanziell mit 5.000 Euro unterstützt. Die Gemeinde finanziert im Voraus und bekommt die Kosten bis 5.000 Euro refundiert.
Finanzierbare Kosten: Trainerkosten, Werbungskosten, Vorbereitungskosten, Materialkosten (keine Verpflegungskosten!) Bis Ende August kämpfen die acht Gemeinden um den Titel "Revolutionärste Gemeinde 2025" und damit um zusätzlich 10.000 Euro zur weiteren Umsetzung bewegungsrevolutionären Maßnahmen.
Anbei finden Sie den Revolutionskalender für Ihre Teilnahme
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Tierarztbesuche sind für viele Haustiere und ihre Besitzerinnen mit Stress verbunden. mobilVET hat sich deshalb auf tierärztliche Hausbesuche spezialisiert und nun einen neuen Stützpunkt in Leibnitz eröffnet. Die in der Region beliebte Tierärztin Barbara Krauser, die den neuen Stützpunkt leitet, freut sich: „Unser Ziel ist es, mit viel Herz und Erfahrung diesen bewährten Service auch in dieser Region anzubieten und Haustiere in ihrer vertrauten Umgebung zuhause optimal zu betreuen.“
Mehr dazu auf https://mobilvet.at/
Terminvereinbarung MO-FR von 8 - 19 Uhr unter der Telefonnummer: 03452 200 10
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Wenns fachgerecht sein soll, dann:
BAUMDIENST
Abtragung, Baumkontrolle-Pflege, Obstbaumschnitt uvm.
Ihre Profis zum Thema Baum.
Gerne vereinbaren wir einen kostenlosen Beratungstermin
Tel.: 0680 2108 135 oder baumdienst@gmx.at
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Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark
Geburtsjahr 2007
Ihr Weg zur Stellung...
Bezirk Leibnitz - 04. September 2025 - Gemeinde Kitzeck im Sausal
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In der Anlage finden Sie die Beratungstage 2025 der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
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Was wird gefördert? (Förderungsgegenstand)
Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.
Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.
Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.
Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen? (Förderungswerber)
Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.
Wie hoch ist die Förderung? (Förderungsausmaß)
Die Landesförderung beträgt bis zu € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben.
Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Förderungsvoraussetzungen)
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2024 des Landes Steiermark.
Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen und innerhalb des Maßnahmengebietes zur Senkung von Verbrauchsspitzen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen. Dieses Maßnahmengebiet wird mit den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz festgelegt.
Die teilnehmenden Gemeinden bestätigen die Förderungsvoraussetzungen und reichen die Förderungsdaten als Sammelliste gemäß Vorgabe der Abteilung 14 bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein.
Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:
Antragsformular in der Anlage
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Wir sind ein Tierschutzverein in Wagna und sind zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung über Kastrationspflicht, Ernährung sowie artgerechte Tierhaltung geht.
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Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch
Wer kann es nutzen:
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung
- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.
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Neues Angebot für die Nachtversorgung in Leibnitz/Wildon:
MedMobil 1450 - Steiermark
Als erste Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitstelefon 1450 den Steirerinnen und Steirern bereits seit 2019 rund um die Uhr zur Verfügung. Nun wird es um ein zusätzliches Angebot für die Versorgung in den Nachtstunden erweitert: MedMobil 1450 -Steiermark läuft als Pilotprojekt seit Anfang Oktober 2024 in drei Großregionen – darunter auch die Regionen Leibnitz und Wildon.
Änderungen der Falltiermeldungen, die ab Jänner 2025 in Kraft treten werden - siehe Beilage
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Impressionen vom Festplatz Kitzeck im Sausal
Fotos Copyright by Christiane Langbauer, Heidi Pronegg, Daniela Weixelberger
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