Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Jetzt Tisch reservieren: +43 664 88 18 33 72 oder chill@boho-house.at
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Der Nikolaus geht von Haus zu Haus - am 05.+06.12. ab 15:00 Uhr
Anmeldungen unter 0664-155 48 84 Christian Anderhuber
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Wenn die Tage kürzer werden und es früher dunkel wird, kommt es vermehrt zu Einbrüchen. In der Dämmerung fühlen sich Täter sicher, doch wir sind gut vorbereitet und gehen verstärkt gegen diese Kriminalitätsform vor.
Wir vertrauen auf Ihre Unterstützung: Helfen Sie mit, Ihre Nachbarschaft sicherer zu machen!
Verdächtige Wahrnehmungen melden Sie bitte an die Polizei
Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
Bitte beachten Sie die Beilage
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Der Heizkostenzuschuss 2025-2026 kann ab sofort bis 27.02.2026 im Gemeindeamt beantragt werden - Details entnehmen Sie bitte beiliegenden Richtlinien.
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Ziel des Projektes ist es, mehr Bewegung in den Arbeitsalltag zu integrieren - Details siehe beiliegendem Infofolder.
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"Weihnachten im Schuhkarton®“ ist die beliebteste Geschenkaktion weltweit. Seit 1993 wurden weltweit bereits über 232 Millionen Kinder in über 150 Ländern erreicht.
Frau Renate Weixelberger sammelt auch heuer wieder mit viel Herzblut für bedürftige Kinder.
Abgabestelle: Gauitsch 16, 8442 Kitzeck im Sausal
Abgabeschluss: 12.11.2025
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Details siehe beiliegendem Infofolder.
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VERORDNUNG
Gemäß § 43/1 in Verbindung mit § 94 d. Zl. 16 d. StVO 1960 i.d.g.F. werden wegen Arbeiten auf und neben sämtlichen Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
vom 20. Oktober 2025 bis voraussichtlich 29. Mai 2026
Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument.
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!! Pizza Aktion !!
Jede Pizza im Lokal 12 €
Jede Pizza Zustellung 12,50 €
Wir freuen uns auf eure Bestellung.
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Das Eltern-Kind/er-Turnen geht in die 2. Runde
Immer Freitags (ab 26.09.2025) von 15:30-16:30 im Turnsaal in Kitzeck
Kosten € 5,00/Kind
Anmeldungen bis zum jeweiligen Vorabend unter 0664-5002132 oder lisa.zr@gmx.at
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Zusammenfassung des interessanten Webinares über Hitzeschutz
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in der Anlage finden Sie die nächsten Rechtsberatungstermine von Herrn Mag. Stoff sowie die Amtstage von Herrn Mag. Pendl
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Es werden von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz für die Ablegung des Hundekundenachweises folgende Termine angeboten:
Samstag, den 04.10.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, den 08.11.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, den 22.11.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Ihre Anmeldungen richten Sie bitte an: bhlb-veterinaerreferat@stmk.gv.at
Geben Sie dabei den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, Adresse, E-Mail und die Telefonnummer sowie das gewüschte Kursdatum an.
Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bankdaten zum begleichen der Verwaltungsabgabe in der Höhe von € 41,60 werden per E-Mail übermittelt.
Bei Verhinderung zur Teilnahme des Kurses wird höflich ersucht um rechtzeitige Absage, da großes Interesse an den Kursen besteht.
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Tierarztbesuche sind für viele Haustiere und ihre Besitzerinnen mit Stress verbunden. mobilVET hat sich deshalb auf tierärztliche Hausbesuche spezialisiert und nun einen neuen Stützpunkt in Leibnitz eröffnet. Die in der Region beliebte Tierärztin Barbara Krauser, die den neuen Stützpunkt leitet, freut sich: „Unser Ziel ist es, mit viel Herz und Erfahrung diesen bewährten Service auch in dieser Region anzubieten und Haustiere in ihrer vertrauten Umgebung zuhause optimal zu betreuen.“
Mehr dazu auf https://mobilvet.at/
Terminvereinbarung MO-FR von 8 - 19 Uhr unter der Telefonnummer: 03452 200 10
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In der Anlage finden Sie die Beratungstage 2025 der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
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Was wird gefördert? (Förderungsgegenstand)
Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.
Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.
Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.
Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen? (Förderungswerber)
Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.
Wie hoch ist die Förderung? (Förderungsausmaß)
Die Landesförderung beträgt bis zu € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben.
Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Förderungsvoraussetzungen)
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2024 des Landes Steiermark.
Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen und innerhalb des Maßnahmengebietes zur Senkung von Verbrauchsspitzen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen. Dieses Maßnahmengebiet wird mit den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz festgelegt.
Die teilnehmenden Gemeinden bestätigen die Förderungsvoraussetzungen und reichen die Förderungsdaten als Sammelliste gemäß Vorgabe der Abteilung 14 bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein.
Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:
Antragsformular in der Anlage
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Wir sind ein Tierschutzverein in Wagna und sind zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung über Kastrationspflicht, Ernährung sowie artgerechte Tierhaltung geht.
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Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch
Wer kann es nutzen:
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung
- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.
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Neues Angebot für die Nachtversorgung in Leibnitz/Wildon:
MedMobil 1450 - Steiermark
Als erste Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitstelefon 1450 den Steirerinnen und Steirern bereits seit 2019 rund um die Uhr zur Verfügung. Nun wird es um ein zusätzliches Angebot für die Versorgung in den Nachtstunden erweitert: MedMobil 1450 -Steiermark läuft als Pilotprojekt seit Anfang Oktober 2024 in drei Großregionen – darunter auch die Regionen Leibnitz und Wildon.
Änderungen der Falltiermeldungen, die ab Jänner 2025 in Kraft treten werden - siehe Beilage
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Impressionen vom Festplatz Kitzeck im Sausal
Fotos Copyright by Christiane Langbauer, Heidi Pronegg, Daniela Weixelberger
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