Fertigstellungsmeldung für Photovoltaikanlagen

Heinfels - GEMEINDE24

 

Mit 1. September 2023 haben sich durch eine Novellierung der Tiroler Bauordnung Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ergeben. Weiters wurde in § 44 Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022) um einen Absatz 8 ergänzt, welcher wie folgt lautet:
„Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h ist der Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten.“

Die Meldeverpflichtung des Bauherrn wurde vorgesehen, um der Behörde ausreichende Informationen auch über den Bestand jener Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, zu verschaffen und um die von solchen Anlagen wegen der bestehenden elektrischen Spannungen ausgehenden Gefahren in verschiedenen Situationen ausreichend berücksichtigen zu können. Derartige Informationen sind besonders für die Feuerwehren für einsatztaktische Überlegungen bzw. im Einsatzfall notwendig.

 

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