
Liebe Winzerinnen und Winzer,
Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade muss unbedingt am/ ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden!
Die Einhaltung dieses Behandlungszeitraums ist entscheidend, um die weitere Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade und der damit verbundenen Krankheit Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Flavescence dorée) wirksam einzudämmen. Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen nach der ersten Behandlung unbedingt erforderlich!
Notfallszulassung
Die für die Bekämpfung erforderliche Notfallszulassung der Pflanzenschutzmittel gilt ab dem 10. Juni 2026. Bitte berücksichtigt dies bei eurer Planung und Beschaffung der notwendigen Mittel.
Ab sofort können die benötigten Spritzmittel beim Raiffeisen-Lagerhaus (Tel. 03323/2224) vorbestellt werden.
Die detaillierten Informationen zu den vorgeschriebenen Maßnahmen, den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie den aktuellen rechtlichen Vorgaben sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Burgenland abrufbar:
Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade | Landwirtschaftskammer Burgenland
Auf dieser Homepage wird Anfang kommender Woche zusätzlich eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Befallszonen und Sicherheitszonen grundstücksgenau ersichtlich sein werden. Außerdem werden dort laufend aktuelle Informationen, Neuigkeiten und weitere Maßnahmen veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
In den Befalls- und Sicherheitszonen sind die vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen von allen Besitzern von Rebstöcken (Edeltrauben, PIWI-Trauben & Uhudlerstöcke) verpflichtend durchzuführen.
Die Durchführung wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden behördlich geahndet und bestraft!
Auch im übrigen Verbreitungsgebiet werden die Bekämpfungsmaßnahmen dringend empfohlen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
PDF-Dokument öffnen Link öffnen
[zurück]
Copyright © 2026, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]