Tirol-Zuschuss 2024 – Beantragung vom 1. März bis 30. September 2024

Gemeinde Serfaus - GEMEINDE24

 

Liebe Einheimische!

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. In der Anlage findet ihr die Richtlinien und das Antragsformular für Neuanträge, für diese ist weiterhin die Vorlage der aktuellen Einkommensunterlagen erforderlich.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

 

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