Liebe Betriebe! Liebe SaisonsmitarbeiterInnen!
EWR- und Schweizer Bürger, die sich länger als drei Monate im Bundesgebiet der Republik Österreich aufhalten, müssen bei der Bezirkshauptmannschaft eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beantragen.
Die Nichtbeantragung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet!
Weitere Informationen findet Ihr im Anhang!
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