Information EWR-Bürger

Gemeinde Serfaus - GEMEINDE24

 

Liebe Betriebe! Liebe SaisonsmitarbeiterInnen!

EWR- und Schweizer Bürger, die sich länger als drei Monate im Bundesgebiet der Republik Österreich aufhalten, müssen bei der Bezirkshauptmannschaft eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beantragen.
Die Nichtbeantragung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet!

Weitere Informationen findet Ihr im Anhang!

 

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Kontaktdaten

Gemeinde Serfaus
Gänsackerweg 2
6534 Serfaus
P: +43 5476 6210

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