
Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Reinigungskraft in der Gemeinde Ranten
Die Gemeinde Ranten stellt eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft (m/w/d) ein:
Dienstbeginn: zum ehest möglichen Zeitpunkt (bzw. nach Vereinbarung)
Beschäftigungsausmaß: 22 Stunden pro Woche
Aufgabenbereich:
Reinigung des Kindergartens und der Volksschule
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag, nachmittags (meist flexible Zeiteinteilung)
Es wird darauf hingewiesen, dass fallweise auch Aushilfstätigkeiten in der Kinderbetreuung anfallen können (Nachmittagsbetreuung und Krankenstandsvertretung).
Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:
Ein Wohnsitz in der Gemeinde beeinflusst die Reihung der BewerberInnen positiv.
Ende der Bewerbungsfrist ist Donnerstag, der 30. April 2026.
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG).
Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.
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