Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Liebe Bevölkerung!
Am 12.05.2025 startet das Projekt Rantenbach-Seebachbrücke, hier ist mit Behinderungen aufgrund der Ampelregelung bis Anfang November zu rechnen.
Weitere Informationen Heute
Das Gemeindeamt hat am Freitag, den 02.05.2025 aufgrund des jährlichen Generalputzes geschlossen!
Weitere Informationen HeuteWeitere Informationen Diesen Monat
Wann: 07.05.2025 um 14:00 Uhr
Dauer: 4-5 UE
Wo: Musikheim Ranten
Kosten: € 67,00 pro Person
Verbindliche Anmeldung unter:
Kindergarten Ranten 06641921665 von 07:00 - 13:00 Uhr
Weitere Informationen Diesen Monat
Termin: Freitag, 09.05.2025 von 13:00 - 17:00 Uhr
Anmeldung: BH Murau, Tel. Nr.: 03532/2101-218 bis spätestens 30.04.2025
Kosten: € 41,60
Teilnehmerzahl: mindestens 10 Personen
Weitere Informationen Diesen Monat
Die Landjugend, Bezirk Murau, hat das Projekt "Konsument trifft Produzent" gestartet.
Hast Du dich schon einmal gefragt wieviel Zeit in einem Produkt steckt, bevor Du es aus dem Regal holen kannst?
Jetzt hast Du die Chance genau das selbst herauszufinden und mitzuhelfen!
Einfach den beigefügten Link öffnen und direkt anmelden.
Teilnahmegebühr: 30€ inklusive Verpflegung
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NEU:
Ab sofort stehen die neuen Erdmischungen, direkt beim Altstoffsammelzentrum des AWV Murau (Gewerbestraße 7, 8842 Teufenbach-Katsch) zum Verkauf bereit!
Es gibt 4 verschiedene Erdmischungen für interessierte Hobbygärtner, Gemüseliebhaber und Blumenfans:
Die Mischungen werden NUR LOSE angeboten (nicht abgesackt) und können während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Sollte eine größere Menge je Sorte benötigt werden, wird um eine kurze Voranmeldung gebeten, sodass diese Menge auch tatsächlich lagernd ist.
Infos zu den verschiedenen Erdmischungen, sowie die Preisliste finden Sie im Anhang.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr-13:30 Uhr
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Liebe Bevölkerung,
wegen einer Baustelle beim Anwesen Staber Franz/Freiberg kann es ab 31.03.2025 zu kurzen Wartezeiten kommen.
Danke für Ihr Verständnis.
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Beginn: 16.05.2025
Marktgemeindeamt Neumarkt/Stmk.
Information & Anmeldung:
Ingrid Forrer 06649982772
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Waldbrandgefahr in der Steiermark
Die Trockenheit während der vergangenen Wochen und Monate in Verbindung mit dem sonnigen und warmen Wetter der letzten Tage lässt die Waldbrandgefahr deutlich ansteigen. Zudem weht am Wochenende zunehmend lebhafter, über den Bergen auch starker Südwind.
Anbei auch ein Bericht des AMAS Teams mit der Bitte um Kenntnisnahme.
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Ab sofort bietet das Sanitätsreferat der Bezirkshauptmannschaft Murau die Möglichkeit einer Zeckenschutz-Impfaktion an. Die Aktion läuft ab sofort bis einschließlich 01.08.2025 bzw. solange der Vorrat reicht.
Kosten und Terminvereinbarung siehe Anhang.
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Infos und Anmeldung unter 0677 617 482 67 oder hallo@mio-murau.at
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Grillhendl und Stelzen zum Mitnehmen vorm Gasthof Hammerschied - jeden letzten Samstag im Monat
Vorbestellungen sind auch möglich unter 03535 8614
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Kundmachung Verordnung Gewichtsbeschr?nkung 7,5 Tonnen w?hrend Tauwetterperiode 2025
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Ranten 192/4
8853 Ranten
88,09m² / 4 Zimmer / Bad und Nebenräume / Balkon mit 9,30m² / überdachter PKW-Abstellplatz und ein Kellerabteil
Derzeitiger mntl. Mietzins: € 928,83 + € 14,18 PKW
Verfügbarkeit der Wohnung: 01.11.2025 (früherer Bezug möglich)
Telefon ÖWG: +43 316 8055-531
E-Mail: verkauf@oewg.at
Mit der kostenlosen Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes unterstützen wir Sie, sich
als junge Familie neu zu orientieren. Die Beratung kann während der
Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Mütter
und Väter können von dieser gemeinsamen Beratung profitieren und sich so bestmöglich auf den neuen Familienalltag vorbereiten.
Da unter der Vielzahl an bereits übermittelten Vormerkungen auch einige dabei sind, bei denen sich Fehler eingeschlichen haben, wird es wie bereits angekündigt ab der kommenden Woche für Erziehungsberechtigte die Möglichkeit geben,Vormerkungen am Kinderportal selbstständig abzuändern. Das Freischalten dieser Bearbeitungsfunktion soll in Kombination mit der bereits angekündigten ZMR-Überprüfung sicherstellen, dass der von Ihnen ab März zu bearbeitende Bestand an Vormerkungen eine möglichst geringe Fehlerquote aufweist.
Nähere Infos siehe Anhang.
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Kundmachung GRW 2025 - Verf?gungen der Gemeindewahlbeh?rde
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Kundmachung GRW 2025 - Mitglieder der Gemeindewahlbeh?rde
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Am 20. November 2024 wurde der Vorsorgecheck Naturgefahren mit Vertreter:innen der Gemeinde durchgeführt, gefördert durch die Klimaschutzkoordination des Landes Steiermark.
Die Kernfrage lautete: „Wie gut sind wir auf unterschiedliche Naturgefahren auch im Angesicht des Klimawandels vorbereitet?“
Dabei wurden 15 Naturgefahren angesprochen bzw. die für die Gemeinde relevanten näher durchleuchtet sowie Vorsorge-Möglichkeiten zur „Anpassung an den Klimawandel“ gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde, des Wirtschaftshofs und der Feuerwehr diskutiert.
Der Check ist als Anstoß für weitere Entwicklungsschritte in der Naturgefahrenvorsorge und Klimawandelanpassung gemeinsam mit der KLAR!-Region Holzwelt in unserer Gemeinde zu sehen, ein Aktionsplan mit Maßnahmen ist in Ausarbeitung.
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Im Rahmen einer feierlichen Zertifikatsverleihung wurden am 19. November 2024 im Stift Sankt Lambrecht insgesamt 33 Gemeinden der Region Murau Murtal mit den staatlichen Gütezeichen familienfreundliche Region und familienfreundliche Gemeinde ausgezeichnet.
31 der ausgezeichneten Gemeinden erhielten zudem das UNICEF-Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ beziehungsweise „Kinderfreundliche Region“. Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden.
Mit der Auszeichnung leisten die Gemeinden und Regionen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Standortqualität. Denn es profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die lokale Wirtschaft. Vor allem aber setzen familienfreundliche Gemeinden ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal, denn sie zeigen die Bedeutung des Themas auf und das über die Gemeinde- und Landesgrenzen hinweg.
Wir freuen uns, dass auch die Gemeinde Ranten zur kinderfreundlichen Region zertifiziert wurde.
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Um die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu erleichtern, stellt Ihnen das Land Steiermark das Kinderportal KIPO zur Verfügung.
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Nähere Informationen siehe PDF-Anhang.
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Jeden 3. Dienstag im Monat findet im Gemeindeamt Neumarkt ein Baby- und Kleinkindtreff statt.
Nähere Infos siehe Anhang.
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Im beigefügten Link finden Sie nähere Informationen zur regionaltypischen Baukultur.
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Nähere Infos siehe Anhang.
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Wollen Sie Ihren “Papierkram” reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der Elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können Sendungen der Gemeinde Ranten, wie zum Beispiel Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, aber auch Schriftstücke anderer Behörden und Absender bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.
VORTEILE DER ELEKTRONISCHEN ZUSTELLUNG:
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Mit der elektronischen Zustellung werden die Identität der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers und die Identität der absendenden Behörde klar gewährleistet. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. Damit wird die Voraussetzung für die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen, das sind RSa- und RSb-Briefe und elektronische Briefsendungen, geschaffen. Per E-Mail ist die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen nicht möglich.
Um Fristen bei Abwesenheit nicht zu versäumen, können dem Zustelldienst zum Beispiel Urlaube bekannt gegeben werden.
Abgesehen davon, helfen Sie natürlich auch Papier-, Druck- und Entsorgungskosten zu sparen.
Da in der Gemeinde Ranten momentan nur ca. 5% aller Zahlungspflichtigen ihre Briefstücke elektronisch empfangen, möchten wir mit der beiliegenden PDF-Datei auf drei einfache Möglichkeiten für die Elektronische Zustellung hinweisen.
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Mit 1. Jänner 2024 ist das neue Fördermodell der Gemeinde Ranten in Kraft getreten.
Details sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen:
https://www.ranten.gv.at/foerderungen.html
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Geschätzte Bevölkerung von Ranten!
Aus aktuellem Anlass wird informiert, dass bei einem länger andauernden Stromausfall bzw. Blackout, die Rüsthäuser der Freiwilligen Feuerwehren als erste Anlaufstelle für Notfälle bzw. zur medizinische Versorgung dienen, und rund um die Uhr besetzt sind.
Auch das Rüsthaus in Ranten ist mit einem Notstromaggregat ausgestattet, und es kann somit ein dauerhafter Betrieb gewährleistet werden.
Ein großes Danke an alle Helfer und Mitglieder der Feuerwehren, die am vergangenen Wochenende die Bevölkerung unterstützten.
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Liebe Bevölkerung von Ranten!
Als zusätzlichen Bürgerservice haben wir seit heute für euch unser neues Geoinformationssystem (GIS) auf unserer Homepage veröffentlicht.
https://www.ranten.gv.at/gis.html
Sensible Daten können aufgrund der DSGVO natürlich nicht veröffentlicht werden.
Es sind allerdings verschiedene Ansichten (Kataster, Orthofoto, Flächenwidmungsplan, etc.) verfügbar, sowie die Möglichkeit, nach Adressen zu suchen, Kartenausschnitte sofort per Mail zu versenden, oder auszudrucken.
Ein schönes Wochenende wünscht das Team der Gemeinde Ranten
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K U N D M A C H U N G
Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab
Donnerstag, dem 23. Februar 2023,
bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für alle Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr" verordnet (§ 52 lit. a Zif. 9c StVO 1960).
Die gegenständliche Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.
Die Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Straßenerhalter für den jeweils zu beschränkenden Straßenabschnitt.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 StVO 1960 bestraft
Der Bürgermeister:
BGM Franz Kleinferchner
Es gibt eine neue und interessante Facebook-Gruppe --> “Ranten verschenkt“:
https://www.facebook.com/groups/1550814852055385
>>Bitte lesen! >>
Die Idee ist einfach: Statt wegwerfen verschenken! Jede und jeder von uns sammelt im Laufe der Zeit Dinge an, die sie oder er nicht mehr brauchen kann. Statt die Sachen verstauben zu lassen oder gar wegzuschmeißen, kannst du hier in dieser Gruppe jemanden finden, der Verwendung dafür hat und sich freut.
Verschenken und beschenkt macht Sinn, weil es ist:
- nachhaltig
- sozial
- ökologisch
und macht Spaß! :-)
Und so geht´s:
Verschenken: Wenn Du etwas hast, das du nicht mehr brauchst und verschenken willst, machst du ein Foto davon und postest es auf die Pinnwand dieser Gruppe. Wer die Sachen haben möchte, kommentiert dein Foto.
Die genaue Übergabe handelt Ihr unter euch aus (PN/Privatnachricht).
Die wichtigste Regel lautet:
Du verschenkst deine Sachen und erwartest dafür KEINERLEI GEGENLEISTUNG.
Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf Geschenke und der Verschenkende kann selbst entscheiden wen er beschenkt.
Noch ein paar Regeln:
1) Werbung für was auch immer, Partnergesuche, Umfragen und so weiter löschen wir ohne Kommentar. Wenn du zB etwas für einen sozialen Zweck bewerben willst, red` es kurz mir uns ab.
2) Wenn du für jemanden etwas reservieren möchtest, kommentier deinen Post bitte mit “reserviert”, das heißt es ist noch nicht geholt, aber momentan nicht zu haben. Beiträge von bereits abgeholten Sachen bitte löschen oder mit „verschenkt“ oder „vergeben“ kommentieren dann können wir das für euch löschen.
3) Das Verschenken von Tieren und allem Rezept- und Apothekenpflichtigen geht nicht.
4) Außerdem distanzieren wir uns! :-)
(Hiermit wird ausdrücklich erklärt, dass sich die Admins der Gruppe “Ranten Verschenkt“ von jeder Haftung für angebotene Artikel distanzieren. Wenn ein Beitrag als unseriös eingestuft wird, werden dieser und der Beitragsersteller gelöscht. Weiters wird der Name notiert und in eindeutig widerrechtlichen Angelegenheiten weitergeleitet.
5 ) Das Annehmen von Essen, Getränken und Verzehrprodukten jeglicher Art erfolgt auf eigene Gefahr.
6) Wir wollen respektvoll miteinander umgehen. Rassismus, Beleidigungen, Diskriminierungen haben in dieser Gruppe keinen Platz. Personen, die dies nicht einhalten werden dauerhaft ausgeschlossen.
Alle Probleme, Fragen, Anregungen, Beschwerden den Admins per PN melden. Beleidigende Posts werden kommentarlos gelöscht.
Viel Spaß beim Verschenken und beschenkt werden wünscht:
Das Team der Gemeinde Ranten
Liebe (werdende) Mütter der Gemeinde Ranten!
Auch heuer stehen euch die vielfältigen Angebote rund um das Thema Still- und Mütterberatung von Frau Ingrid Forrer kostenlos zur Verfügung.
Details über die Beratungsmöglichkeiten sowie aktuelle Veranstaltungen und Termine könnt ihr dem Anhang entnehmen (siehe PDF).
Die Gemeinde Ranten freut sich, euch dieses Service anbieten zu können, und wünscht euch alles Gute mit eurem Nachwuchs
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Aus gegebenem Anlass und aufgrund mehrerer Beschwerde weist die Gemeinde Ranten auf das Landes-Sicherheitsgesetz 2005 im Bezug auf das Halten und Führen von Hunden hin.
Hier ein kurzer Auszug aus dem Gesetzblatt:
Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen.
Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie unter dem o.a. Link.
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