
Am 21. Mai 2026 hat die Landesregierung eine Verordnung zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée, GFD), gemeinsam mit der darin verankerten Landesstrategie 2026 beschlossen.
Hier im Anhang finden sie weitere Informationen für Weinbauern - aber auch jeden Privaten.
Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade ist in den ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken.
Die erste Behandlung der Rebstöcke muss ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden.
Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen später unbedingt erforderlich.
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