Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
ZWEI & MEHR-Familienfreitag, das Informationsangebot des Landes Steiermark
Wir laden herzlich zu den nächsten Veranstaltungen im Jänner und Februar ein!
Und bereits diesen Freitag:
23. Jänner 2026, von 09:00 - 10:00 Uhr und von 19:00 – 20:00 Uhr „Sexting und Cybergrooming"
Thema: „Sexting und Cybergrooming“ - was ist das und wie schütze ich mein Kind vor sexuell anzüglichen Nachrichten im digitalen Raum?
mit Nicole Bodmayer, Social Media-Expertin, Gründerin und Workshopleiterin bei Medienmonster.at
Weitere Informationen Diesen Monat
Eintritt frei heißt es wieder für Steiermark-Card-Besitzer vom
1. April bis 31. Oktober 2026 in 180 Ausflugszielen.
Freizeit, Genuss, Fun, Relaxen und viel es mehr: 180 Ausflugsziele stecken 2026 in der Steiermark-Card.
Vorverkauf ab sofort.
Alle Infos auf www.steiermark-card.net
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Der USC Eichkögl lädt herzlich ein zum ersten USC Ski-Tag auf der Riesneralm!
Termin: Samstag, 28.02.2026
Ziel: Riesneralm
Abfahrt: 06:00 Uhr - Sportplatz Eichkögl
Rückfahrt: 16:30 Uhr - Riesneralm
Kosten (Tagesskipass, Keycard-Einsatz & Bus)
Erwachsene €79,00
Jugend (Jg 2007-2009) €71,00
Kinder (Jg. 2010 und jünger)
Anmeldung & Information:
Markus Timischl
e-Mail: mtimischl@gmail.com
Tel.: 0664 30 66 683
Nach Bestätigung der Reservierung bitten wir um Überweisung an:
USC Eichkögl, Raiffeisenbank Mittlere Südoststeiermark
IBAN: AT64 3807 5000 0001 9190
Wir bitten um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ohne Ersatz
leider keine Rückerstattung möglich ist.
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Themen Bau, Garten, Wohnen und Haushalt, Gesundheit, Freizeit, Mobilität, Handwerk, Technik, Kunst, Lifestyle, Urlaub & Camping, wir freuen uns auf jeden Aussteller
Am 08.03.2026
Im fidelium ab 09.00 Uhr Stände wetterabhängig auch im Außenbereich möglich
Anmeldung bei Claudia Unger
06646375357
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Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23 i.d.g.F. liegt der
Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des jährlichen Jagdpachtbetrages ab dem 12.01.2026 für vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet steht es frei, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann von 16.02.2026 bis 31.03.2026 beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.
Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.
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Das Theater wurde abgesagt.
Bereits bezahlte Karten werden rückerstattet.
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Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;
INFORMATION
Gemeinde Eichkögl 02.09.2026
Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Wertsicherung von Benützungsgebühren der „Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen für Wasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Eichkögl“ mit 01.01.2026 beschlossen.
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den
Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab 01.01.2026 um 4,0 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
der Wasserverbrauchsgebühr gemäß Punkt 31 der Wassergebührenordnung der
Gemeinde Eichkögl vom 25. 02. 2025.
a) pro m3 Wasserverbrauch von € 2,29 auf € 2,38
b) der Wasserzählergebühr von € 14,79 auf € 15,38
c) Bereitstellungsgebühr von € 27,87 auf € 28,98
d) Wasserleitungsbeitrag von € 2.850,00 auf € 2.964,00
d) Hausanschlusskosten von € 583,00 auf € 606,32
Die Änderung diese Gebühren ist mit dem 01. Jänner 2026 wirksam.
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Im fidelium wurde ein Pullover gefunden. Er ist ab Morgen im Gemeindeamt abholbereit.
LG
Euer Gemeindeteam
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Die Kreiswahlbehörde für den Wahlkreis 3
hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft
eingebrachten Wahlvorschläge überprüft und
veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung
2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge
Liste 1 Steirischer Bauernbund - STBB
Liste 2 Unabhängiger Bauernverband Steiermark (UBV) Team Rudi Gutjahr - UBV
Liste 3 SPÖ Bauern - Steirisches Landvolk - SPÖ
Liste 4 FPÖ - Freiheitliche Bauernschaft Steiermark - FPÖ
Liste 5 Grüne Bäuerinnen und Bauern - GBB
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Die Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark für die Landwirtschaftskammerwahlen 2026
hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Bezirkskammer
für Land- und Forstwirtschaft Südoststeiermark eingebrachten Wahlvorschläge
überprüft und veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung
2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge
Liste 1 Steierischer Bauernbund - STBB
Liste 2 Unabhängiger Bauernvervand Steiermark (UBV) Team Rudi Gutjahr - UBV
Liste 3 SPÖ Bauern - Steierisches Landvolk - SPÖ
Liste 4 FPÖ - Freitheitliche Bauernschaft Steiermark - FPÖ
Liste 5 Grüne Bäuerinnen und Bauern - GBB
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Gemäß § 71 a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBI. Nr.
115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde
Eichkögl vom 16. 12.2025 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den
Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab
01. 01.2025 um 4,0 %.
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Gemeinsam können wir etwas dagegen tun!
„Einsamkeit im Alter ist ein wachsendes Thema. Viele Senior:innen leben allein oder haben durch gesundheitliche Einschränkungen wenig soziale Kontakte. Genau hier setzt das Angebot der Tagesbetreuung für älter Menschen in Fehring an.
Die Tagesbetreuung bietet älteren Menschen ab 60 Jahren, die Pflegegeld beziehen und ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, von Montag bis Freitag eine wertvolle Unterstützung im Alltag und in der Gemeinschaft. Mit viel Herz, Fachwissen und regionaler Unterstützung wird ein Ort geschaffen, der soziale Teilhabe ermöglicht, Fähigkeiten stärkt und erhält, Angehörige entlastet und Altern in Würde unterstützt. Das multiprofessionelle Team begleitet die Gäste individuell mit Angeboten wie Gedächtnistraining & kreatives Tun, Spaziergänge, Sitztanz & Senioren- gymnastik, Garteln im Hochbeet, Singen & Feiern im Aufenthaltsraum oder Ruhepausen im eigenen Ruheraum. Besonders wichtig: Alles orientiert sich an den Lebensgeschichten und Bedürfnissen der Menschen. Angehörige werden ebenfalls aktiv eingebunden und gut beraten. Ein Hol- und Bringdienst erleichtert die Teilnahme. Die Rückmeldungen der Gäste sprechen für sich: Mehr Lebensfreude, mehr Selbstwertgefühl, mehr körperliche und geistige Aktivität, und eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige. Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Schnuppertag, nach Terminvereinbarung, können Sie einen Einblick in die Tagesbetreuungseinrichtung gewinnen. Auch Besichtigungen und persönliche Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung möglich.
Fazit: Ein Ort der Begegnung, der zeigt, wie Altern in Gemeinschaft gelingen kann – mitten in Fehring, mitten im Leben.
Tagesbetreuung für ältere Menschen
Hauptplatz 23, 8350 Fehring
MO–FR: 07:30–16:30 Uhr
Mobil: +43(0) 664 / 607 01 481
Mail: tagesbetreuung.fehring@lnw.at
Infos: www.lnw.at/leistungen/tagesbetreuung-fuer-aeltere-menschen-fehring/
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Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes gem. § 24 Stmk. ROG 2010 und der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes gem. § 38 Stmk. ROG 2010 i.d.F. LGBl 68/2025.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die
Auflage des Entwurfes der Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, und die
Auflage der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, beschlossen.
Die Änderungen werden in der Zeit vom 29.Dezember 2025 bis 23. Februar 2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden und auf der Website www.eichkoegl.gv.at zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekanntgeben.
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über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl
Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird
gem. § 35. Abs-. 2 Landwirtschaftskaammer-Wahlordnung 2005 -LWK - WO,
LGBI. Nr. 90/2005, idgF, verlautbart:
Wahllokal: Gemeindeamt Eichkögl
Adresse: Eichkögl 30, 8322 Eichkögl
Verbotszone: 10m gem. § 39 Abs. 1 LWD-Wo
Wahlzeit: von 08:00 - 12:00 Uhr
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Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson
Die Bezirkswahlleiter/Der Bezirkswahlleiter hat gemäß § 12 Abs. 2 der landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBI. Nr. 90/2005, idgF., aufgrund der Vorschläge der in der Landeskammer vertretenen Wählergurppe in obige Gemeindewahlbehörde die aus der Anlage ersichtlichen Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer berufen bzw. wurden die angeführten Vertrauenspersonen entsendet.
Weitere Informationen Älter
Nähere Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF.
Weitere Informationen Älter
Die Photovoltaik-Paneele werden im ASZ Eichkögl nicht angenommen.
Aufgrund der enthaltenen Schwermetalle können diese ausschließlich im Ressourcenpark Feldbach oder bei der Müllex abgegeben werden.
Wir bitten um Berücksichtigung.
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Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
Sonntag, 25. Jänner 2026,
ausgeschrieben.
7. November 2025.
Das ist der Tag der Verlautbarung dieser Wahlausschreibung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ gemäß § 1 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF.
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Animation für SeniorInnen mit Christine Zeiringer
Neuanmeldungen nach telefonischer Anfrage möglich unter: 0699/18 05 19 64
WO?:
Im Feuerwehrhaus, 14-tagig, Vormittag 9 bis 11 Uhr
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Informationen zum ÖBB Fahrplan 2026
Am 14. Dezember 2025 tritt der ÖBB Fahrplan für das Jahr 2026 in Kraft.
Mit der Eröffnung der Koralmbahn und des Koralmtunnels beginnt ein neues Zeitalter im Bahnverkehr: Die Südstrecke wird völlig neu aufgestellt, die Fahrzeiten verkürzen sich deutlich und das Angebot im Fernverkehr wächst österreichweit um rund 30 %.
Die wichtigsten Neuerungen im Fernverkehr:
• Mehr Angebot auf der Südstrecke: Wien - Graz im Halbstundentakt, 26 tägliche Züge Wien - Klagenfurt (statt 10), Graz - Klagenfurt in nur 41 Minuten.
• Schnellere Fahrzeiten: Wien - Klagenfurt um 45 Minuten schneller (3:10 statt 3:55 Std.), auch Italien rückt näher (z. B. Wien - Venedig um über 30 Min. schneller).
• Neue internationale Verbindungen: zusätzliche Züge nach Prag, Krakau und eine neue Direktverbindung nach Posen.
• Interregio neu: moderne Taktverbindungen u. a. Graz - Linz, Graz - Innsbruck und Graz - Marburg. Die wichtigsten
Neuerungen für Ihre Region:
• Die neue S1 als Rückgrat der steirischen S-Bahn Herzstück des neuen Konzepts ist die neue S-Bahn Linie S1, die die bisherigen Linien S1, S5 und S9 vereint. Sie verläuft künftig durchgehend von Mürzzuschlag über Bruck an der Mur bis nach Spielfeld-Straß und bildet eine leistungsfähige Nord-Süd-Achse, die Graz umsteigefrei durchquert.
• Enns- & Liesingtal: Die neue R9 ersetzt die Linie 250 und bietet einen durchgehenden Stundentakt von Bruck a. d. Mur bis Schladming – vormittags und am Wochenende im Zweistundentakt. Die Salzkammergutbahn wird bis Selzthal verlängert und die Strecke Amstetten nach Admont/Hieflau bekommt Wochenendzüge.
• Mürztal: Die S1 fährt täglich stündlich direkt von Mürzzuschlag über Graz nach Leibnitz bzw. Spielfeld. Zwischen Kapfenberg und Leoben über Bruck a. d. Mur gibt es einen Halbstundentakt.
• Murtal: Die S8 fährt stündlich zwischen Bruck/Mur und Judenburg, zur Hauptverkehrszeit bis Unzmarkt. In Kombination mit den neuen Interregio-Zügen entstehen halbstündliche Verbindungen nach Wien und Graz.
• Südsteiermark: Die S1 fährt halbstündlich zwischen Graz nach Leibnitz, stündlich bis Spielfeld und zur Hauptverkehrszeit alle 7,5 Minuten von und nach Werndorf.
Moderne Züge für die Zukunft Bis Ende 2026 sind österreichweit über 120 neue Züge im Einsatz; darunter 109 Cityjet & Doppelstockzüge für den Nahverkehr und 14 neue Railjet-Doppelstockzüge. Gleichzeitig modernisieren die ÖBB ihre bestehende Railjet-Flotte, die ersten upgegradeten Garnituren fahren bereits Ende 2025 auf der Südstrecke. Bis 2030 investieren die ÖBB rund 6,1 Milliarden Euro in insgesamt 330 neue, moderne Züge und erhöhen so die Sitzplatzkapazitäten im Nah und Fernverkehr um rund 40%
Alle Details zum neuen Fahrplan 2026 finden Sie
• Telefonisch unter 051717
• Online auf www.oebb.at
• Mobil: in der ÖBB App, in der Scotty App
Weitere Informationen Älter
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Kreuzungsbereich Mitterfladnitz, Vordernberg, Eichkögl in der Höhe von den Rastplatz (Bänke und Tisch) wurde ein Handy gefunden und bei uns in der Gemeinde abgegeben.
Marke: Huawei
Weitere Informationen Älter
Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Weitere Informationen Älter
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20.05.2025 um 19:00 Uhr im fidelium - Kultur- u. Begegnungszentrum Eichkögl, 8322 Eichkögl 2.
Im beigefügten Dokument finden Sie die Einladung.
Weitere Informationen Älter
Ab sofort gibt es auch bei uns in der Gemeinde für alle Eichköglerinnen und Eichkögler zwei übertragbare KlimaTicket zum Ausleihen.
Dieses Klimaticket können Sie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark nutzen (Züge, S-Bahn, Fernverkehr, Busse u. Straßenbahnen).
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne bei weiteren Fragen.
Details zum Verleih finden Sie auf unserer Homepage und im Anhang dieser Beitrages.
Weitere Informationen ÄlterDie aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.
Weitere Informationen Älter
Die Straßenverkehrsordnung § 93 (Pflichten der Anrainer) verpflichtet jeden Liegenschaftseigentümer, dessen Grundstück an die Straße grenzt, den Gehsteig von 6:00 – 22:00 Uhr auf einer Breite von drei Meter geräumt zu halten. Befindet sich dort kein Gehsteig, ist auf einer Breite von einem Meter geräumt zu halten.
Nach Maßgabe der freien Kapazitäten erfolgt der Winterdienst auf Gehsteigen durch die Gemeinde freiwillig, daher bleibt die Verpflichtung des jeweiligen Anrainers nach § 93 StVO nach wie vor aufrecht.
Eindrücke vom heurigen Laternenfest der Kindergartenkinder.
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