Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Die OMV GeoTherm Graz GmbH führt im Rahmen der geothermischen Erkundung des oststeirischen Beckens seismische Messungen zur Erforschung des geothermischen Potenzials durch. Ziel dieser Messungen ist es, den geologischen
Untergrund zu erfassen und mögliche Heißwasservorkommen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu identifizieren.
Die Durchführung der Messarbeiten ist im Zeitraum von Januar bis April 2026 vorgesehen.
Die seismischen Messungen werden im Auftrag der OMV GeoTherm Graz GmbH von der Geofizyka Toruń S.A. (GT) durchgeführt. Zu Fragen bezüglich der Messung wenden Sie sich bitte an 0664/6121953.
Weitere Informationen Diesen Monat
Die OMV GeoTherm Graz GmbH führt im Rahmen der geothermischen Erkundung des oststeirischen Beckens seismische Messungen zur Erforschung des geothermischen Potenzials durch.
Ziel dieser Messungen ist es, den geologischen Untergrund zu erfassen und mögliche Heißwasservorkommen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu identifizieren.
Die Durchführung der Meßarbeiten ist im Zeitraum von Januar bis April 2026 vorgesehen.
Die seismischen Messungen werden im Auftrag der OMV GeoTherm Graz GmbHvon der Geofizyka Toruń S.A. (GT) durchgeführt. Zu Fragen bezüglich der Messung wenden Sie sich bitte an 0664/6121953.
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Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF.
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Behindertenberatung von A bis Z
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NÄCHSTER SPRECHTAG IN IHRER NÄHE: Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach
27. Jänner 2026 10. Februar 2026 17. März 2026 von 11:00 -12:30 Uhr
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KOLLEG FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK MURECK 3-jährig - berufsbegleitend
START: September 2026
Sofortige Anmeldung: office-bafep@bsc-mureck.at
Telefon: 05 0248 081
Eignungsprüfungstermin: 06. Juli 2026 ab 9:00 Uhr
Anmeldung und Info siehe Homepage: www.bafep-mureck.at
Feiern auch Sie nach 3 Jahren Ihren Abschluss zur Elementarpädagogin, zum Elementarpädagogen!
Nutzen Sie das Bildungsangebot in ihrer Nähe.
Es erwarten Sie ein vielfältiges Lehr- und Lernfeld, wo sowohl Wissen und Können vermittelt, erarbeitet und praktiziert werden, als auch die Persönlichkeit jedes Einzelnen gefordert und gestärkt wird.
Nach 3 Jahren sind Sie qualifizierte Elementarpädagogin, qualifizierter Elementarpädagoge, umfassend ausgebildet für das elementarpädagogische Berufsfeld.
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ZWEI & MEHR-Familienfreitag, das Informationsangebot des Landes Steiermark
Wir laden herzlich zu den nächsten Veranstaltungen im Jänner und Februar ein!
Und bereits diesen Freitag:
23. Jänner 2026, von 09:00 - 10:00 Uhr und von 19:00 – 20:00 Uhr „Sexting und Cybergrooming"
Thema: „Sexting und Cybergrooming“ - was ist das und wie schütze ich mein Kind vor sexuell anzüglichen Nachrichten im digitalen Raum?
mit Nicole Bodmayer, Social Media-Expertin, Gründerin und Workshopleiterin bei Medienmonster.at
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Eintritt frei heißt es wieder für Steiermark-Card-Besitzer vom
1. April bis 31. Oktober 2026 in 180 Ausflugszielen.
Freizeit, Genuss, Fun, Relaxen und viel es mehr: 180 Ausflugsziele stecken 2026 in der Steiermark-Card.
Vorverkauf ab sofort.
Alle Infos auf www.steiermark-card.net
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Der USC Eichkögl lädt herzlich ein zum ersten USC Ski-Tag auf der Riesneralm!
Termin: Samstag, 28.02.2026
Ziel: Riesneralm
Abfahrt: 06:00 Uhr - Sportplatz Eichkögl
Rückfahrt: 16:30 Uhr - Riesneralm
Kosten (Tagesskipass, Keycard-Einsatz & Bus)
Erwachsene €79,00
Jugend (Jg 2007-2009) €71,00
Kinder (Jg. 2010 und jünger)
Anmeldung & Information:
Markus Timischl
e-Mail: mtimischl@gmail.com
Tel.: 0664 30 66 683
Nach Bestätigung der Reservierung bitten wir um Überweisung an:
USC Eichkögl, Raiffeisenbank Mittlere Südoststeiermark
IBAN: AT64 3807 5000 0001 9190
Wir bitten um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ohne Ersatz
leider keine Rückerstattung möglich ist.
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Themen Bau, Garten, Wohnen und Haushalt, Gesundheit, Freizeit, Mobilität, Handwerk, Technik, Kunst, Lifestyle, Urlaub & Camping, wir freuen uns auf jeden Aussteller
Am 08.03.2026
Im fidelium ab 09.00 Uhr Stände wetterabhängig auch im Außenbereich möglich
Anmeldung bei Claudia Unger
06646375357
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Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23 i.d.g.F. liegt der
Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des jährlichen Jagdpachtbetrages ab dem 12.01.2026 für vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet steht es frei, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann von 16.02.2026 bis 31.03.2026 beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.
Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.
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Das Theater wurde abgesagt.
Bereits bezahlte Karten werden rückerstattet.
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Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;
INFORMATION
Gemeinde Eichkögl 02.09.2026
Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
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Im fidelium wurde ein Pullover gefunden. Er ist ab Morgen im Gemeindeamt abholbereit.
LG
Euer Gemeindeteam
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Gemeinsam können wir etwas dagegen tun!
„Einsamkeit im Alter ist ein wachsendes Thema. Viele Senior:innen leben allein oder haben durch gesundheitliche Einschränkungen wenig soziale Kontakte. Genau hier setzt das Angebot der Tagesbetreuung für älter Menschen in Fehring an.
Die Tagesbetreuung bietet älteren Menschen ab 60 Jahren, die Pflegegeld beziehen und ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, von Montag bis Freitag eine wertvolle Unterstützung im Alltag und in der Gemeinschaft. Mit viel Herz, Fachwissen und regionaler Unterstützung wird ein Ort geschaffen, der soziale Teilhabe ermöglicht, Fähigkeiten stärkt und erhält, Angehörige entlastet und Altern in Würde unterstützt. Das multiprofessionelle Team begleitet die Gäste individuell mit Angeboten wie Gedächtnistraining & kreatives Tun, Spaziergänge, Sitztanz & Senioren- gymnastik, Garteln im Hochbeet, Singen & Feiern im Aufenthaltsraum oder Ruhepausen im eigenen Ruheraum. Besonders wichtig: Alles orientiert sich an den Lebensgeschichten und Bedürfnissen der Menschen. Angehörige werden ebenfalls aktiv eingebunden und gut beraten. Ein Hol- und Bringdienst erleichtert die Teilnahme. Die Rückmeldungen der Gäste sprechen für sich: Mehr Lebensfreude, mehr Selbstwertgefühl, mehr körperliche und geistige Aktivität, und eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige. Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Schnuppertag, nach Terminvereinbarung, können Sie einen Einblick in die Tagesbetreuungseinrichtung gewinnen. Auch Besichtigungen und persönliche Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung möglich.
Fazit: Ein Ort der Begegnung, der zeigt, wie Altern in Gemeinschaft gelingen kann – mitten in Fehring, mitten im Leben.
Tagesbetreuung für ältere Menschen
Hauptplatz 23, 8350 Fehring
MO–FR: 07:30–16:30 Uhr
Mobil: +43(0) 664 / 607 01 481
Mail: tagesbetreuung.fehring@lnw.at
Infos: www.lnw.at/leistungen/tagesbetreuung-fuer-aeltere-menschen-fehring/
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Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes gem. § 24 Stmk. ROG 2010 und der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes gem. § 38 Stmk. ROG 2010 i.d.F. LGBl 68/2025.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die
Auflage des Entwurfes der Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, und die
Auflage der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, beschlossen.
Die Änderungen werden in der Zeit vom 29.Dezember 2025 bis 23. Februar 2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden und auf der Website www.eichkoegl.gv.at zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekanntgeben.
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Nähere Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF.
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Die Photovoltaik-Paneele werden im ASZ Eichkögl nicht angenommen.
Aufgrund der enthaltenen Schwermetalle können diese ausschließlich im Ressourcenpark Feldbach oder bei der Müllex abgegeben werden.
Wir bitten um Berücksichtigung.
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Animation für SeniorInnen mit Christine Zeiringer
Neuanmeldungen nach telefonischer Anfrage möglich unter: 0699/18 05 19 64
WO?:
Im Feuerwehrhaus, 14-tagig, Vormittag 9 bis 11 Uhr
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Kreuzungsbereich Mitterfladnitz, Vordernberg, Eichkögl in der Höhe von den Rastplatz (Bänke und Tisch) wurde ein Handy gefunden und bei uns in der Gemeinde abgegeben.
Marke: Huawei
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Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
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Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20.05.2025 um 19:00 Uhr im fidelium - Kultur- u. Begegnungszentrum Eichkögl, 8322 Eichkögl 2.
Im beigefügten Dokument finden Sie die Einladung.
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Ab sofort gibt es auch bei uns in der Gemeinde für alle Eichköglerinnen und Eichkögler zwei übertragbare KlimaTicket zum Ausleihen.
Dieses Klimaticket können Sie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark nutzen (Züge, S-Bahn, Fernverkehr, Busse u. Straßenbahnen).
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne bei weiteren Fragen.
Details zum Verleih finden Sie auf unserer Homepage und im Anhang dieser Beitrages.
Weitere Informationen ÄlterDie aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.
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Die Straßenverkehrsordnung § 93 (Pflichten der Anrainer) verpflichtet jeden Liegenschaftseigentümer, dessen Grundstück an die Straße grenzt, den Gehsteig von 6:00 – 22:00 Uhr auf einer Breite von drei Meter geräumt zu halten. Befindet sich dort kein Gehsteig, ist auf einer Breite von einem Meter geräumt zu halten.
Nach Maßgabe der freien Kapazitäten erfolgt der Winterdienst auf Gehsteigen durch die Gemeinde freiwillig, daher bleibt die Verpflichtung des jeweiligen Anrainers nach § 93 StVO nach wie vor aufrecht.
Eindrücke vom heurigen Laternenfest der Kindergartenkinder.
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