Marktgemeinde Wildon

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

Kundmachung - Landwirtschaftskammerwahlen 2026

Weitere Informationen Diesen Monat
2025-12-29

Presseaussendung - ÖGK Krankentransporte

ÖGK schafft faire Kostenregelung für planbare Krankentransporte

Erste Vorschreibung für Kostenanteile bei Krankentransporten startet im Jänner

 

Mit Jänner 2026 werden moderate Kostenanteile für planbare Krankentransporte, die mit 1. Juli

2025 eingeführt wurden, verrechnet. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) setzt damit

einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Krankenbeförderung.

 

Weitere Informationen und ein Informationsvideo finden Sie hier.

Weitere Informationen Diesen Monat
2025-12-29

Stellenausschreibung - Mitarbeiter/in für Finanzbuchhaltung (m/w/d)

Die Marktgemeinde Wildon sucht zum ehestmöglichen Eintritt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100%).

Der Aufgabenbereich umfasst, unter anderem, die selbstständige Durchführung der laufenden Buchhaltung, das Erfassen und Digitalisieren von Eingangsrechnungen, die Abwicklung von Jahreserklärungen sowie die qualifizierte Mitarbeit in den Bereichen Steuern bzw. Abgabenbuchhaltung und bei Rechnungsabschlüssen.

Als Voraussetzung für diese Position verfügen Sie im Idealfall über den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, oder eine vergleichbare Qualifikation, sehr gute EDV - Kenntnisse (MS Office), sowie höchste Diskretion. Darüber hinaus zählen eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, sowie Teamfähigkeit zu Ihren Fähigkeiten.


Der monatliche Mindestbezug liegt nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, Entlohnungsgruppe I - Angestellte bei € 2.650,00 brutto. Je nach Qualifikation und Erfahrung ist die Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich.

 

Senden Sie Ihre Bewerbung bis 6. Februar 2026 an:

Marktgemeinde Wildon, z.H. MMag. Martin Dietrich

martin.dietrich@wildon.gv.at

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2025-12-22

Stellenausschreibung - Leiter/in für Finanzbuchhaltung (m/w/d)

Die Marktgemeinde Wildon sucht zum ehestmöglichen Eintritt eine Leitung in der Finanzbuchhaltung mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 h/Woche (100%).

Der Aufgabenbereich umfasst die Gesamtverantwortung für die Finanzverwaltung der Gemeinde, unter anderem, die Erstellung des Voranschlags, Rechnungsabschlusses und der mittelfristigen Finanzplanung.

Darüber hinaus die Budgetüberwachung, Vorschreibung von Gebühren und Abgaben, das Fördermanagement und die selbstständige Führung und Koordination der Mitarbeiter:innen dieser Abteilung.

Als Voraussetzung für diese Position verfügen Sie über den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, (HAK, FH, Universität), oder eine vergleichbare Qualifikation, sehr gute EDV - Kenntnisse (MS Office), sowie höchste Diskretion.

Darüber hinaus wird mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.


Der monatliche Mindestbezug liegt nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, Entlohnungsgruppe I - Angestellte bei € 3.050,00 brutto. Je nach Qualifikation und Erfahrung ist die Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich.

 

Senden Sie Ihre Bewerbung bis 6. Februar 2026 an:

Marktgemeinde Wildon, z.H. MMag. Martin Dietrich

martin.dietrich@wildon.gv.at

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2025-12-22

Kundmachung - B-2025-1044-00545

Weitere Informationen Diesen Monat
2025-12-17

öFIBER - geförderter Glasfaserbau

Weitere Informationen Diesen Monat
2025-12-16

Kundmachung - OMV seismische Messungen

Weitere Informationen Diesen Monat
2025-12-15

Kundmachung - Wahl Gemeindebäuerin am 15.01.2026

Weitere Informationen Diesen Monat
2025-12-15

Öffnungszeiten Bürgerservice an den Feiertagen

Bitte beachten Sie unsere speziellen Öffnungszeiten rund um den Jahreswechsel:


Montag, 22.12., und Dienstag, 23.12. - 8:00–12:00 Uhr

  1. Mittwoch, 24.12., und Mittwoch, 31.12. – geschlossen


Montag, 29.12., und Dienstag, 30.12. - 8:00–12:00 Uhr – geöffnet für dringliche Angelegenheiten

  1. Freitag, 02.01.2026, und Montag, 05.01.2026 – geschlossen


Ab Mittwoch, den 07.01.2026, sind wir wieder für Sie uneingeschränkt erreichbar.


Reisepässe, Personalausweise und E-ID können in dieser Zeit bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und Strafregisterauszüge bei jeder sachlich zuständigen Behörde.

 

Für dringende Anliegen im Bereich Wasser und Straßen melden Sie sich bitte unter 0664 8410 454.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Feiertagszeit!

Ihre Marktgemeinde Wildon

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2025-12-15

Kundmachung - Sitzungsplan 2026

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2025-12-11

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften dafür sorgen, dass zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreuet sein.

Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.

Hinweis: Die Räum- und Streupflicht gilt auch für Eigentümerinnen/Eigentümer von Verkaufshütten.

Eigentümerinnen/Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Uneingeschränkt müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften und Verkaufshütten dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.

Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere StraßenbenützerInnen nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.

Wird die Schneeräumung und die Entfernung von Dachlawinen z. B. einem Schneeräumungsunternehmen übertragen, treffen dieses die genannten Pflichten.

Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Zur Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße benötigt die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer eine Bewilligung.

Hinweis: Bei andauerndem starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist.

Außerhalb des Ortsgebietes gilt die genannte Räum- und Streupflicht nach der Straßenverkehrsordnung nicht. Zu beachten ist dort jedoch die Haftung des Wegehalters bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.

 

Rechtsgrundlagen: § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Quelle: www.oesterreich.gv.at

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2025-11-11

Kundmachung - BHLB-326442/2025-2

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2025-11-10

Familien-Skitag der Marktgemeinde Wildon

Auch im kommenden Jahr veranstaltet die Marktgemeinde Wildon einen Familien-Skitag - am Samstag, den 28. Februar 2026!

 

Alle Details dazu finden Sie am Formular anbei, Anmeldung bis spätestens 15. Jänner 2026 - Reiseanmeldung bitte persönlich bei Nina Tours in den Postkasten werfen oder per E-Mail übermitteln! (office@nina-tours.at)

 

(@Symbolbild von Freepik)

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2025-10-29

Heizkostenzuschuss 2025/2026

Die Heizkostenzuschüsse des Landes Steiermark und der Marktgemeinde Wildon können ab sofort bei uns im Bürgerservice beantragt werden!

 

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  1. für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 Euro,
  2. Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
  3. sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Die Richtlinien finden auf: www.soziales.steiermark.at

 

Energieberatung

Hier können Interessierte umfassende Informationen rund um Energiesparen abrufen sowie direkt einen Termin vereinbaren: energieberatung.steiermark.at

 

Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 20 10 10 zur Verfügung.

 

Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Wildon

Für Menschen in Haushalten mit nachweislich geringem Einkommen gewährt die Marktgemeinde Wildon einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro pro Jahr ab 01. Jänner 2026. Bezugsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wildon, die die Anforderungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark erfüllen.

 

Die Richtlinien finden Sie verlinkt auf unserer Homepage: https://www.wildon.gv.at/formulare-forderantrage.html

 

Kontakt: gde@wildon.gv.at, 03182 3227

 

 

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2025-10-17

Neue Partnerschaft mit der Gemeinde Véménd (Ungarn)

Seit dem 11. Oktober 2025 ist die Marktgemeinde Wildon offizielle Partnergemeinde der ungarischen Gemeinde Véménd.

Wir freuen uns sehr über diese neue Verbindung und auf eine freundschaftliche, lebendige Zusammenarbeit zwischen unseren Gemeinden.

Ziel dieser Partnerschaft ist es, Begegnungen zu fördern, kulturelle Brücken zu bauen und gemeinsame Projekte in den Bereichen Kultur, Jugend und Regionalentwicklung zu verwirklichen.

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die zum Zustandekommen dieser Partnerschaft beigetragen haben!

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2025-10-16

Zweigleisiger Ausbau Südstrecke: Neue Anlaufstelle für den Abschnitt Werndorf – Lebring eingerichtet

In den kommenden Jahren wird die Südstrecke zwischen Werndorf und Spielfeld-Straß durchgehend zweigleisig ausgebaut. Damit sind die Weichen für eine moderne Bahn in der Südsteiermark gestellt mit vielen Vorteilen für Bahnkund:innen. Aktuell finden erste Erhebungen für das Großprojekt statt, das voraussichtlich 2039 fertiggestellt sein soll. Um die Bevölkerung von Anfang an über die kommenden Schritte zu informieren, haben die ÖBB schon jetzt ein Projektbüro für den Abschnitt zwischen Werndorf und Lebring mit regelmäßigen Sprechstunden eingerichtet. Am Bahnhof Wildon (Bahnhofstraße 1, 8410 Wildon) können Interessierte jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr ohne Voranmeldung ihre Fragen zum Projekt stellen. Auf diese Weise können Anrainer:innen persönliche Anliegen frühzeitig klären. Gleichzeitig können sich Interessierte aus erster Hand über verschiedene Projektschritte und Prozesse informieren. Die Sprechstunden starten bereits ab September 2025 und werden in den kommenden Jahren je nach Bedarf adaptiert.

 

 

Projektbüro Zweigleisiger Ausbau Werndorf – Spielfeld-Straß

ÖBB-Infrastruktur AG

Bahnhofstraße 1

8410 Wildon

Sprechstunden jeden 1. und 3. Mittwoch, jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr

projektkommunikation@oebb.at

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2025-08-18

Beitrag - Wildon in der Kleinen Zeitung

Wildon wäre fast Hauptstadt geworden!

Wie das? Lesen Sie mehr dazu im Artikel von Frau Dr. Alexandra Kofler.

 

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2025-06-17

App „Gemeinde24“

Holen Sie sich auch die App zur neu gestalteten Homepage um keine Infos mehr zu verpassen!

Diese ist eine kompaktere Version unseres neuen Webauftrittes mit raschem Zugriff zu den wichtigsten Infos wie Kontakte, neueste Infos, Müllabfuhr oder Veranstaltungen.

🦉 Kostenlos erhältlich im „App-Store“ (iOS) oder „Google Play Store“ 💚

 

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2025-02-26

Zertifizierung "Goldener Boden"

Wir freuen uns über die erworbene Auszeichnung des Goldenen Bodens der WKO Leibnitz!

Bezirksstellenobmann Dr. Dietmar Schweigl und Bezirksstellenleiter Martin Heidinger überreichten das Zertifikat für die nachhaltige Unternehmerfreundlichkeit an Bürgermeister Christoph Grassmugg.


Der GOLDENE BODEN zeichnet Gemeinden aus, die Aktivitäten in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsstandort setzen.

Die Einbindung von Unternehmerinnen und Unternehmern in die Gemeinde sowie ein umfangreiches Serviceangebot für Unternehmen, effektives Leerflächen- und Flächenmanagement, gezielte Förderungen sowie transparente Verfahren bei öffentlichen Vergaben sind nach wie vor von zentraler Bedeutung.

Zusätzlich werden nun jedoch neue Kriterien für eine langfristige und nachhaltige Standortentwicklung eingeführt, um ein bewusstes Miteinander von Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu fördern. Dieser Schritt reflektiert die sich verändernde Dynamik unserer Zeit und betont die Notwendigkeit, ökonomische Entwicklungen im Einklang mit Umwelt und sozialen Aspekten zu gestalten. Die Initiative GOLDENER BODEN bleibt somit ein Schlüsselinstrument für die Förderung einer gesunden und zukunftsorientierten Gemeindeentwicklung.


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2025-02-13

Beschlüsse 38. GRS, 15.01.2025

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2025-01-15

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