
Der Heizkostenzuschuss kann von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Stadtamt Oberwölz (Bürgerservice) beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Einkommensgrenzen:
Ein-Personen Haushalte: € 1.827,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt "hauptwohnsitzgemeldeter" Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.
All jene Personen, die "Wohnunterstützung" in der Heizsaison (Oktober 2026 - März 2027) beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Mitzubringen sind:
Für Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice der Stadtgemeinde Oberwölz
Tel. 03581/8203
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