Stadtgemeinde Fehring

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

Bauverhandlung am 26.6.2025

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2025-06-11

Fotowettbewerb

Wer fotografiert die schönste Wildblumenwiese?

Auf die besten Fotos warten tolle Preise! Also Kamera schnappen, Natur genießen und mitmachen!

 

Bunte Wildblumenwiesen sind nicht nur eine Augenweide – sie sind auch ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Deshalb suchen wird die schönsten Wildblumenwiesen-Fotos aus der Region!

 

Mitmachen ist ganz einfach:

Schritt 1: Fotografiere eine Wildblumenwiese in einer der fünf Gemeinden der KLAR! Netzwerk Südost: Fehring, Kapfenstein, Riegersburg, St. Anna am Aigen oder Unterlamm (vielleicht hast du ja auch schon ein gutes Foto?)

Schritt 2: Schicke dein Foto/deine Fotos bis spätestens 1. Oktober 2025 per E-Mail an sommer@lea.at

Gib in der E-Mail bitte folgendes an:

» Name

» Adresse

» Standort der Wiese

» Zeitpunkt der Aufnahme

 

Deine Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mit deiner Einsendung erklärst du dich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Nähere Infos unter: www.lea.at

 

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2025-06-05

Errichtung eines Kreisverkehrs an der L204

Errichtung des fünfarmigen Kreisverkehrs an der L204 Fehring - Bahnhofstraße.

Damit werden auch Straßenmeisterei und Wasserverband angebunden

 

Durch das Bauvorhaben an der L 207 (Fehringer Straße) „Lückenschluss Fehring-Brunn” kam es zu einer Neuregelung der Landesstraßen im Bereich Johnsdorf-Brunn und Fehring, die Eisenbahnkreuzung am Bahnhof Fehring konnte dadurch deutlich entlastet werden. Der Neubau des Lückenschlusses L 207 (Fertigstellung 2019) wird von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gut angenommen und somit der Ortsbereich von Brunn vom Verkehr entlastet.

 

Wie erwartet wurde durch diese Maßnahme jedoch die Kreuzung B 57 (Güssinger Straße) mit der L 204a (Radkersburger Straße) vom Verkehr stärker belastet, weshalb zwei Rampen an der B 57 auf die Bahnhofstraße im Jahr 2021 errichtet wurden, um die Verkehrsströme zu entflechten und damit das Unfallrisiko zu verringern.

 

„Die provisorische Baustellenumfahrung ist bereits asphaltiert, nun wird an der Kreuzung L 204 und der ehemaligen L 207, die nach dem Lückenschluss zur Gemeindestraße, Bahnhofstraße‘ wurde, ein fünfarmiger Kreisverkehr errichtet. Der Kreis bindet auch die Zufahrten zur Straßenmeisterei und zum Wasserverband Vulkanland ein, womit eine optimale Knotenlösung für die gegenständliche Kreuzung errichtet wird. Inklusive kleiner Adaptierungen an der L 221, der Johnsdorfer Straße, investieren wir knapp 1,2 Millionen Euro, die Stadt Fehring und der Wasserverband Vulkanland beteiligen sich in Summe mit 215.000 Euro”, so Verkehrslandesrätin Claudia Holzer.

 

Projektleiter Thomas Karl von der A16 (Verkehr und Landeshochbau) ergänzt: „Nach den bereits umgesetzten und erwähnten Maßnahmen, Lückenschluss L 207‘ und Rampen auf die B 57‘ und dem bis voraussichtlich bis Ende Oktober dauernden Bau des Kreisverkehrs, wird zudem die Kreuzung L 221 mit der Bahnhofstraße adaptiert, womit die Bahnhofstraße dann nachrangig an die L 221 anschließt. Das ist dann die letzte Maßnahme dieses gesamten Verkehrskonzeptes.”

 

Da beim künftigen Kreisverkehr eine provisorische Baustellenumfahrung errichtet wurde und der Verkehr großteils über das Baufeld geführt wird, sollten sich die Verkehrsbehinderungen in Grenzen halten.

 

Quelle: www.kommunikation.steiermark.at

Foto: Land Steiermark

 

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2025-06-05

Wanderausstellung GerambRose

Wanderausstellung GerambRose 2024

 

Im Rahmen der Wanderausstellung zur GerambRose 2024 wird beispielhaftes Bauen in der Steiermark in den Fokus gerückt. Vorgestellt werden die elf prämierten Projekte an Ausstellungsorten im öffentlichen Raum.

 

Die GerambRose ist eine Auszeichnung für beispielhaftes Bauen in der Steiermark. Sie wird alle zwei Jahre vom Verein BauKultur Steiermark an wegweisende Projekte für das gemeinsame Wirken von Planner:innen, Bauherrschaft und Ausführenden vergeben. Neben dieser Würdigung soll durch die Präsentation der ausgezeichneten Projekte ein breiteres Bewusstsein für baukulturelle Qualität gefördert werden. Die elf Preisträgerprojekte der GerambRose 2024 werden daher in Zusammenarbeit mit den sieben Baubezirksleitungen und der Stadt Graz in den steirischen Regionen sowie der Landeshauptstadt im öffentlichen Raum ausgestellt.

 

In Fehring waren die prämierten Projekte – darunter das Freibad Fehring – am Hauptplatz ausgestellt.

 

Das Freibad Fehring wurde mit der Sonderkategorie „GerambRose 2024 – Klassiker“ ausgezeichnet, welche an bemerkenswerte Bauten vergeben wird, die sich seit mindestens fünf Jahrzehnten bewährt haben, zur Zeit der Errichtung architektonisch hochwertig waren und durch permanente Pflege auch heute noch von außerordentlicher Qualität sind.

Bei der Ausstellungseröffnung anwesend war einer der damaligen Planer der Werkgruppe Graz, DI Eugen Gross. Im Alter von über 90 Jahren präsentierte der Architekt, welche Projektanforderungen gestellt wurden und die Überlegungen zur Reduktion auf das Wesentliche. Simpel durchdachte Detaillösungen ermöglichten die Herstellung des Bauwerks mit Holz aus den gemeindeeigenen Wäldern und die Ausführung als Eigenleistung von Seiten der Gemeinde.

 

Gestaltet wurde die Wanderausstellung von DI Viktoria Hohl (www.viktoriahohl.com) und David Schreyer (Fotos, www.schreyerdavid.com).

 

Foto: Ausstellungseröffnung im Gerberhaus

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2025-06-05

Gut vorbereitet zum Arztgespräch

Gut vorbereitet zum Arztgespräch! Warum es sinnvoll ist, sich auf ein Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt gut vorzubereiten und worauf man dabei achten sollte. Vorbereitung ist das A und O!

 

Die Zeit für das Gespräch ist sehr begrenzt – durchschnittlich dauert es 8 Minuten. In diesem kurzen Zeitraum werden wichtige Informationen zu Diagnose, Untersuchungen und Medikamenten besprochen. Mit Blick auf ein volles Wartezimmer oder weil wir aufgrund von Schmerzen oder Sorgen vielleicht ohnehin in einer Ausnahmesituation sind, nehmen wir Informationen nicht so gut auf. Fachbegriffe, die im Gespräch fallen, werden nicht oder falsch verstanden. Beim Nacherzählen zu Hause können wir dann nicht alles wiedergeben, was der Arzt oder die Ärztin erklärt hat und wir stellen fest, dass Fragen offengeblieben sind.

 

Was ist das Wichtigste für ein gelingendes Gespräch?

Schreiben Sie sich auf, was Sie jedenfalls klären wollen und Seit wann? Wie stark? Was hilft, was hilft nicht? Was habe ich schon probiert? Nehmen Sie eine Liste oder die Verpackungen von jenen Medikamenten mit, die Sie einnehmen. Denken Sie auch an rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Wichtig ist auch zu sagen, ob Sie an einer Allergie leiden oder eine chronische Erkrankung haben. Außerdem sollten Sie E-Card, Notizblock, Stift, Befunde, Impfpass, Allergieausweis und bei Bedarf Ihre Brille und das Hörgerät nicht vergessen. Damit Ihr Arztgespräch gut verläuft, können Sie auch eine Vertrauensperson mitnehmen. Vier Ohren hören mehr als zwei. Das stärkt und gibt Sicherheit. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Machen Sie sich während des Gesprächs Notizen. Fassen Sie am Ende des Gesprächs in eigenen Worten das Gehörte zusammen und stellen Sie damit sicher, dass Sie alles richtig verstanden haben. Das alles unterstützt Sie dabei, gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Entscheidungen zu treffen, die gut für Ihre Gesundheit sind.

Quelle: www.styriavitalis.at/gg-gut-informiert

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2025-06-04

Kundmachung: Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991: § 13

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2025-06-03

Kundmachung Anhörung

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2025-06-02

Gesundheitszentrum 2.0

Bereits bauverhandelt wurde die Errichtung eines neuen Gesundheitszentrums in der Fehringer Ungarnstraße.

 

Baulich verbunden mit dem bestehenden Gesundheitszentrum soll im Erdgeschoss eine Ordination mit

rund 540 m² Nutzfläche errichtet werden. Im ersten Obergeschoss sowie im Dachgeschoss ist die Errichtung von 10 Wohnungen vorgesehen.

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2025-05-30

Amerikanische Rebzikade

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2025-05-28

Energieoptimierte Straßenbeleuchtung

Umstellung erhöht die Verkehrssicherheit, reduziert die Kosten und schützt vor Lichtverschmutzung

Bereits in Umsetzung ist das Vorhaben „Energieoptimierte Straßenbeleuchtung“. Wie bereits mehrfach berichtet, wird die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet auf eine situative Beleuchtung umgestellt. Mit dem System der situativen Beleuchtung ist die Straßenbeleuchtung künftig besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst – dies auch außerhalb der bisherigen Betriebszeiten. Diese Umstellung führt nicht nur zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch zu signifikanten Kosteneinsparungen von bis zu € 140.000,- pro Jahr. Durch die Stromeinsparungen ergeben sich auch CO2-Einsparungen von bis zu 90 Tonnen jährlich. Im Zuge der Ausschreibung wurden seitens des Bestbieters auch umfassende Garantien angeboten. So wurde beispielsweise für die Leuchten eine Garantie auf 20 Jahre angeboten.

Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens im Herbst 2025 wird die Stadtgemeinde Fehring auch einen wesentlichen Baustein für die Einhaltung des regionalen Leitbildes zur nachtgerechten und energieeffizienten Nutzung von Außenbeleuchtung zum Schutz des natürlichen Nachthimmels umgesetzt haben. Dieses Leitbild soll den negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzung wie beispielsweise dem Insektensterben (150 Insekten pro Lichtpunkt und Tag), Beeinträchtigung der Bewegungen von Säugetieren (69 % nachtaktiv) und Zugvögeln, Beeinflussung der Photosynthese, menschliche Gesundheit entgegenwirken und wurde im Zuge der 8. Gemeinderatssitzung 2024 einstimmig beschlossen.

 

Einen Leitfaden zum achtsamen Umgang mit Licht finden Sie hier: https://www.vulkanland.at/ achtsamer-umgang-mit-licht

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2025-05-28

Bauverhandlung am 12.6.2025

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2025-05-27

Radfest Fehring

Auf die Pedale, fertig, los!

Radfest Fehring am 16.05.2025

 

Und auf geht’s – über die Wippe drüber, durch die Stange durch, Schlangenlinien um die Hütchen. Die Kinder der VS Fehring, der VS Hatzendorf und der VS Hohenbrugg stellen sich äußerst geschickt an. „Heute lädt die Stadtgemeinde Fehring zum Radfest“, erzählt Stadträtin Ute Schmied. „Das Fest soll Lust aufs Rad fahren machen“, ergänzt Maria Eder von der Klima- und Energiemodellregion Netzwerk Südost. Die Rechnung geht auf. Die Kinder sind mit großer Freude dabei. „Am besten gefallen hat mir der Geschicklichkeitsparcours. Ich bin sogar über die Rampe gefahren“, erzählt ein Mädchen sichtlich stolz. Beim Radfest geht es um Sicherheit, Geschicklichkeit und Klimaschutz. Bei unterschiedlichsten Stationen können sich die Kinder selbst ausprobieren. „Die Kinder sollen ermutigt werden, öfter mit dem Rad unterwegs zu sein“, so VS-Dir. Sylvia Neumann. „Es ist schön zu sehen, wie die Kinder über sich hinauswachsen.“, so Ingrid Gradwohl-Gruber von verkehr:plus. Der Radverkehr ist der Stadtgemeinde Fehring ein großes Anliegen. Ein Radverkehrskonzept wurde erstellt. Die Maßnahmen werden nun Schritt für Schritt umgesetzt. „Ziel ist es, das Radfahren für die Fehringerinnen und Fehringer angenehmer und vor allem sicherer zu gestalten“, so Vize-Bgm. Franz Fartek. Einfach mal das Auto stehen lassen und rauf aufs Rad – so lautet der Appell. Organisiert wurde das Radfest von der Stadtgemeinde Fehring, der Klima- und Energiemodellregion Netzwerk Südost, dem Planungsbüro verkehr:plus und der VS Fehring.

 

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2025-05-16

HUNDEKUNDENACHWEIS

Der nächste Termin zur Absolvierung des Hundekundeseminars ist am Freitag, den 13. Juni 2025, in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr

Kursort: Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Standort 8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13 Kurskosten: € 41,60 pro Teilnehmer (Verwaltungsabgabe) Informationen und Anmeldung: Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Telefon: 03152/2511-261 oder 03152/2511-263

Eine Absolvierung des Kurses ohne vorherige Anmeldung bzw. Einzahlung ist nicht möglich! Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen!

(Foto: © Roman Groesswang - https://pixabay.com/de/)

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2025-04-03

Brauchtumsfeuer 2025

Information zum Abheizen von pflanzlichen Materialien!

Die Durchführung von Brauchtumsfeuer ist in der  Brauchtumsfeuer Verordnung geregelt.

 

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

  1. Osterfeuer am Karsamstag (19. April 2025); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
  2. Sonnwendfeuer (21. Juni 2025); da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.

 

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig!

Dabei ist auch zu beachten, dass von der Gemeinde bzw. von einem privaten Unternehmen abgeholter Strauch- und Baumschnitt (Grünschnittsammelstellen, Strauchschnittabfuhr, Häckseldienst) als Abfall gilt und daher keinesfalls für Osterfeuer verwendet werden darf. Die Gemeinde bzw. das Unternehmen hat mit der Übernahme die Verpflichtung zur Verwertung nach den Vorgaben der Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle übernommen!!!

 

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen über die Sammeleinrichtungen der Gemeinden (Altstoffsammelzentren, Sperrmüllabfuhr) oder über befugte Abfallsammler zu entsorgen!

In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

 

Die bei den Brauchtumsfeuern anfallenden Aschen sind entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. Bei einer stofflichen Verwertung der Aschen sind die Vorgaben der  Richtlinie für den sachgerechten Einsatz von Pflanzenaschen zur Verwertung auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen einzuhalten.

 

Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien und das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630.-- bestraft!

Vorsicht: Bei erlaubten Brauchtumsfeuern sind zusätzlich die Vorgaben des Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes zu beachten!

 

Wenn Sie trotzdem ein Brauchtumsfeuer entzünden, beachten Sie die Bestimmungen des  Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes. Das Verbrennen im Freien ist nur bei Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, entsprechender Überwachung des Verbrennens und bei Durchführung von Nachkontrollen nach dem Ablöschen zulässig. Das Entzünden größerer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, mindestens jedoch eine Stunde vorher, anzuzeigen. Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Verbrennen im Freien unzulässig!

 

Tipp:

Nach den Bestimmungen der  Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle sind Materialien pflanzlicher Herkunft im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte zu verwerten (Einzel- oder Gemeinschaftskompostierung) oder der Sammlung biogener Abfälle (Biotonne, Altstoffsammelzentrum, Grünschnittsammelstelle, Häckseldienst, usw.) zuzuführen.

 

Nutzen Sie diese Möglichkeiten und verzichten Sie auf das Abbrennen im Freien! Damit vermeiden Sie auch, dass Kleintiere qualvoll im Feuer verenden!

 

Quelle: www.abfallwirtschaft.steiermark.at

 

Foto: Umwelt Steiermark

 

 

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2025-03-24

Maul und Klauenseuche

Von der Veterinärdirektion der Abteilung 8, Gesundheit und Pflege beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, wurde aufgrund des aktuellen Ausbruchs von MKS in einem Wasserbüffelbetrieb in
Brandenburg (Deutschland), das Merkblatt bezüglich Maul- und Klauenseuche für Landwirte und
Viehhändler übermittelt und aufgefordert, die Senisibilität betreffend dieser Tierseuche zu erhöhen und
die Biosicherheit an den Betrieben einzuhalten.

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2025-01-16

GerambRose für das Rosenbad Fehring

Rosenbad Fehring mit der „GerambRose“ ausgezeichnet! 

Der steirische Baukulturpreis „GerambRose – Klassiker“ würdigt den bemerkenswerten Bau, der sich seit mehr als fünf Jahrzehnten bewährt hat. Verliehen wird die Auszeichnung GerambRose für beispielhafte Projekte durch den Verein BauKultur Steiermark, der sich der Vermittlung von Prozessen des Planens, Bauens und Erhaltens qualitätsvoller Architektur im Sinne einer lebenswerten Umwelt widmet. In diesem Jahr wurde der Preis in der Sonderkategorie GerambRose – Klassiker an das Freibad Fehring übergeben (Planung: Werkgruppe Graz / Bauherrschaft: Gemeinde Fehring / Fertigstellung: 1966).

 Die Entscheidung der Jury begründete sich auf die Reduktion aufs Wesentliche: Simpel durchdachte Detaillösungen ermöglichten die Herstellung des Bauwerks mit Holz aus den gemeindeeigenen Wäldern und die Ausführung als Eigenleistung von Seiten der Gemeinde. Das für Fehring entwickelte Modulsystem konnte in Folge auch in weiteren steirischen Ortschaften umgesetzt werden. Das L-förmige Bauvolumen sitzt an der Hügelkante am höchstgelegenen Punkt des Geländes und umrahmt das großzügige Freiareal. Die japanisch angehauchte Ästhetik, die vor allem durch die über dem Gelände schwebenden Baukörper und deren filigrane Ausformulierung entsteht, lassen den Landschaftsraum unter dem Gebäuden durchfließen. Der Zugang liegt bewusst gewählt am höchsten Punkt der Anlage. Somit erfolgt ein „Eintritt“ ins Gelände mit Überblick und idealer Anbindung an funktionale Bereiche. Durch sorgfältige Instandhaltung und Instandsetzung ist auch nach jahrzehntelanger Nutzung das Gebäude in einem ausgezeichneten Zustand.

Beeindruckend war bei der Preisverleihung in der Fachschule Grottenhof in Graz die Anwesenheit der damaligen Planer der Werkgruppe Graz, DI Eugen Gross und Univ.-Pof. DI Werner Hollomey, beide im rüstigen Alter von über 90 Jahren.

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2024-12-20

AT-ALERT

AT-Alert: Warnungen direkt auf das Handy

Was ist AT-Alert?
AT-Alert ist ein Dienst, mit dem Behörden Warn-Meldungen direkt auf Mobiltelefone
schicken können. AT steht für „Austria“, Alert ist Englisch für „Alarm“

Was steht in einer AT-AlertMeldung?
Sie enthält Informationen über ein eingetretenes oder drohendes Ereignis und Empfehlungen für das richtige Verhalten

Wann bekomme ich einen AT-Alert?
Prinzipiell bei jedem drohenden oder bestehenden Ereignis, das Behörden als potenziell lebensbedrohlich einstufen. Einige Bespiele sind:
- Naturgefahren wie Hochwasser, Unwetter, Lawinen oder Waldbränd
- Technische Gefahren wie Gasaustritt, freigesetzte Schadstoffe oder Explosionsgefahr
- Polizeiliche Situationen mit akuter Gefährdung

Wer kann AT-Alert-Meldungen empfangen?
Jede Person, wenn das Mobiltelefon ein aktuelles Betriebssystem hat (Android ab Version 11, iOS ab Version 17.4), eingeschaltet ist und sich nicht im Flugmodus befindet. AT-Alert ist in den Betriebssystemen automatisch eingeschaltet. Es wird keine App oder Aktivierung benötigt!

Ist der Datenschutz gewährleistet?
Ja! Mit dem verwendeten Cell BroadcastSystem werden Warn-Meldungen an alle Mobiltelefone innerhalb ausgewählter Handy-Funkzellen verschickt. So können in Sekunden Millionen von Empfänger:innen anonym kontaktiert werden. Dabei werden keine Daten gespeichert.

 

Weitere Fragen:

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine AT-Alert-Meldung bekomme?
Befolgen Sie die Verhaltensempfehlungen, die in der WarnMeldung stehen. Schalten Sie das Radio oder den Fernseher (ORF) ein, um weitere Informationen und Empfehlungen der Behörden zu erhalten.

Kann ich AT-Alert ausschalten?
In den Telefon-Einstellungen finden Sie eine Übersicht aller Warnstufen. Die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, ist standardmäßig immer aktiviert und kann nicht ausgeschaltet werden. Der Notfallalarm löst eine laute Benachrichtigung aus, auch wenn Ihr Telefon auf stumm geschaltet ist.

Bekommt man AT-Alert-Meldungen auch, wenn man Urlaub in Österreich macht?
Ja! Durch das Cell Broadcast-System werden Warnungen an alle Geräte innerhalb des bewarnten Gebiets geschickt, unabhängig davon, wo man wohnt.

 

 

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2024-10-03

Elternberatungsstelle Hatzendorf

Elternberatungsstelle Hatzendorf
Hatzendorf 176, 8361 Fehring
Kontakt: 03152/2511-446 (Fr. Silvia Fuchs) oder ebz-halbenrain@stmk.gv.at

Die Elternberatungsstelle in Hatzendorf hat Ende 2022 ihre Türen - für alle um Rat suchenden Familien mit Kindern bis drei Jahren - offiziell geöffnet. Das Angebot reicht von Geburtsvorbereitungskursen über eine Elternberatung mit Babytreff bis hin zu einer wöchentlichen Kleinkindgruppe (mit Kindern von 1 bis 2 Jahren) sowie einer wöchentlichen Familiengruppe (mit Kindern von 2 – 3 Jahren). Weiters finden regelmäßig Vorträge und verschiedene Kurse, wie z.B. Säuglings- & Kindernotfall-Kurse oder Babymassage-Kurse statt.

Die aktuellen Elternbildungsveranstaltungen finden Sie hier: https://www.fehring.at/ebz.html

 

 

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2024-08-20

Schulstartgeld für Taferlklassler

Für alle Schulanfänger:innen aus der Stadtgemeinde Fehring kann einmalig um einen Zuschuss in der Höhe von € 150,- unter folgenden Voraussetzungen angesucht werden:

– Hauptwohnsitz in Fehring

– Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule außerhalb der Gemeinde (wenn der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, und es sich um eine öffentliche Schule handelt)

– Vorlage der bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für die:den Schüler:in

Die Förderung kann von Schulbeginn bis 28.02. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Bitte das Antragsformular (Downloadmöglichkeit unter Förderungen) samt Rechnungen im Stadtamt abgeben.

 

(Foto: © Bruno Glätsch - https://pixabay.com/de/)

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2024-08-09

Straßenpolizeiliche Maßnahme: Halte-und Parkverbot Parkplatz Sporthalle/Mittelschule

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2024-06-20

Straßenpolizeiliche Maßnahme: Halte-und Parkverbot Ungarnstraße/Kasernenstraße

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2024-06-20

Kundmachung Auflassung und Widmung Grundstücksteile

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2024-06-20

Fehringer Samstagsmarkt!

Das Marktangebot orientiert sich auch heuer wieder an Lebensmitteln aus bäuerlichen Betrieben, lokal statt global wird dabei in Fehring großgeschrieben. Dass unsere Produkte – vieles in Bioqualität – weiterhin frisch, knackig und regional sind, versteht sich von selbst!
„Kulinarisch gustieren!“ heißt es jeden Samstagvormittag beim Marktfrühstück. Innovationspreisträger Walhalla Genusskulisse kredenzt Frühstücksspeisen und Brunchspezialitäten in Verbindung mit den Produkten der mittlerweile 27 Marktteilnehmer:innen.

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2024-03-04

Abfuhrordnung 2024

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2023-12-19

SCHULSTARTGELD

Für alle Schulanfänger aus der Stadtgemeinde Fehring kann einmalig um einen Zuschuss in der Höhe bis zu € 150 - unter folgenden Voraussetzungen - angesucht werden:

- Hauptwohnsitz in Fehring
- Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt
- der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist
- es sich um eine öffentliche Schule handelt
- Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin

Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe.

Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte das Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und mit allen notwendigen Rechnungen in einer Bürgerservicestelle abgeben. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der vorgelegten Rechnungen.

(Foto: © Bruno Glätsch - https://pixabay.com/de/)

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2023-09-07

Birdhelp

Nistkästen für den Bezirk Südoststeiermark - ein Projek von Netzwerk Birdhelp
Wir helfen der Vogelwelt!

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2023-05-23

Waldbrandverordnung 2023

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2023-03-27

Gemeinsam Energie sparen

Wissen Sie, wieviel Strom Sie brauchen?

Welche Bereiche benötigen den meisten Strom Zuhause?

Wer sind die größten Energiefresser?

Top 5 der Energiespar-Tipps!

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2022-11-28

Mag. (FH) Carina Kreiner, Stadtamtsdirektorin im Portrait und Interview bei Frauenkraft, Steirisches Vulkanland

Frau Mag. (FH) Carina Kreiner, Stadtamtsdirektorin im Portrait und Interview bei Frauenkraft, Steirisches Vulkanland, die die vielfältigen Lebensentwürfe in der Region sichtbar machen.
Ausbildung in der Region? Ob Männer oder Frauen besser für gewisse Tätigkeiten geeignet sind, verrät sie im Video.

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2022-11-16

WELCHER ARZT HAT FÜR MICH GEÖFFNET?

https://ordinationen.st/ ist das steirische Portal zur Information der derzeit geöffneten Arzt-Ordinationen in Ihrer Nähe. Unter Ärztesuche finden Sie sämtliche Öffnungszeiten, die Adresse und weiterführende Informationen zu Ihrem gesuchten Arzt.

Das Gesundheitstelefon ist nach wie vor unter der Telefonnummer 1450 - 24 Stunden am Tag und auch am Wochenende - erreichbar

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2022-10-10

HANTAVIRUS

Erreger und Übertragung
Hantaviren sind Erreger sogenannter viraler hämorrhagischer Fieber. Es gibt eine Vielzahl von Hantavirus-Typen, die sich vor allem in der geographischen Verbreitung und im Krankheitsbild unterscheiden. Sie sind nach dem Ort des ersten Ausbruchs am Grenzfluss Hantaan benannt, wo während des Koreakriegs (1950 bis 1953) mehr als 3.000 Soldaten schwer erkrankten. Die Übertragung auf den Menschen findet durch infizierte Nagetiere wie z.B. Mäuse oder Ratten statt. Diese scheiden das Virus über Speichel, Urin und Kot aus. Eine Ansteckung kann durch Nagetierbisse, direkten Kontakt mit Nagern oder deren Ausscheidungen sowie durch das Einatmen von mit den Ausscheidungen vermischtem Staub erfolgen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher bei nur einem äußerst seltenen Hantavirus-Typ beschrieben.

Krankheitsbild
Die Infektion verläuft in der Mehrheit der Fälle unbemerkt. Der Zeitraum zwischen Ansteckung und ersten Beschwerden ist unterschiedlich und beträgt in der Regel ein bis fünf Wochen. Treten Krankheitszeichen auf, sind in Abhängigkeit vom Virus-Typ verschieden schwere Krankheitsbilder bis hin zu fieberhaften Verläufen mit massiver Blutungsneigung (hämorrhagisches Fieber) möglich.

Die Erkrankung beginnt meist mit plötzlich einsetzendem hohem Fieber, das über drei bis vier Tage anhält. Es wird von unspezifischen, grippeähnlichen Symptomen wie Kopf-, Bauch- und Muskelschmerzen begleitet. Die in Europa und Asien vorkommenden Hantavirus-Typen können zu einem hämorrhagischen Fieber mit renalem Syndrom (HFRS) führen, bei dem es zu Nierenfunktionsstörungen bis hin zu akutem Nierenversagen kommen kann.

Bei HFRS nehmen ein bis 15 Prozent der Fälle einen tödlichen Verlauf. Die in Nord- und Südamerika existierenden Virus-Typen können das hämorrhagische Fieber mit pulmonalem Syndrom (HCPS oder HPS), Lungenödemen und akutem Lungenversagen als mögliche Komplikationen verursachen. Zwischen 40 und 50 Prozent dieser Fälle enden mit dem Tod der Betroffenen. Wirksame Medikamente gegen Hantaviren gibt es nicht, die Therapie bleibt auf die Linderung der Symptome beschränkt.

Verbreitung und Häufigkeit
Hantaviren kommen weltweit vor, seit dem Jahr 2000 werden in Europa jährlich etwa 3.000 Fälle registriert. Auch in Österreich ist die Rötelmaus als bedeutendes Wirtstier verbreitet. Es können also prinzipiell in allen Bundesländern Fälle von Hantavirus-Infektionen vorkommen.

Vorbeugung
Gegen Hantaviren steht derzeit keine zugelassene Impfung zur Verfügung. Die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung besteht darin, den Kontakt zu Nagetieren und deren Ausscheidungen zu vermeiden. Im Umfeld menschlicher Wohnbereiche (insbesondere Keller, Dachböden, Schuppen etc) sollten Mäuse und Ratten intensiv bekämpft und die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Beim Umgang mit toten Nagetieren oder beim Aufenthalt in von Mäusen verunreinigten Räumen sollten bestimmte Schutzmaßnahmen wie Handschuhe oder bei zu erwartender Staubentwicklung Atemschutzmasken verwendet werden.

Foto: Alexas/pixabay

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2022-08-12

Breitbandatlas

Der Breitbandatlas ist die zentrale Informationsplattform des Bundes über die Breitbandversorgung in Österreich. Im Breitbandatlas wird anhand von Landkarten die Versorgung für feste und mobile Breitbandnetze öffentlich zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind im Breitbandatlas auch all jene Gebiete ersichtlich, in denen im Zuge der Initiative Breitband Austria 2020 (BBA2020) ein geförderter Ausbau stattfindet.

Zum Breitbandatlas geht’s hier: https://breitbandatlas.gv.at/

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus!

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2022-08-12

BAUEN UND WOHNEN IN FEHRING

Wohn- und Geschäftsgebäude »UNGARNSTRASSE«
15 barrierefreie Wohneinheiten in zentraler Lage (55 m² bis 90 m²) mit Tiefgarage, Aufzug und Kinderspielplatz in einem modernen Wohn- und Geschäftsgebäude
(geplante Fertigstellung Herbst 2022)
Weiter Informationen finden Sie HIER

Reihenhausanlage »HATZENDORF«
12 Reihenhäuser in zentraler Lage (85m2) mit Carports, Kellerersatzräume und eigenen Grünflächen. Baustart März 2022 (geplante Fertigstellung Herbst 2023)

Auskunft Wohnbauprojekte: SGK Köflach, Tel. 03144 70 811, www. sgk.at.

Informationen zu Baugründen und weiteren Immobilien in Fehring erhalten Sie gerne im Bauamt der Stadtgemeinde Fehring (Hatzendorf 7), per E-Mail an gde@fehring.gv.at, telefonisch unter 03155/2303-311 oder auf http://www.fehring.at/bauplaetze

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2022-08-12

KRIEGSRELIKTE

Bei Auffinden von Kriegsrelikten ACHTUNG! Bitte nicht berühren!

Auf Grund von einigen Vorfällen im Bereich der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten durch Privatpersonen im öffentlichen Gelände, ergeht das Ersuchen, bei Auffinden von Kriegsrelikten sofort die Polizei unter 133 zu verständigen.

Foto: Landespolizeidirektion Burgenland

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2022-08-12

RASENMÄHEN ZUR MITTAGSZEIT

Aus Rücksichtnahme auf ältere GemeindebewohnerInnen und Kleinkinder, die die Mittagszeit (12 bis 14 Uhr) gerne für einen Mittagsschlaf nutzen, ersuchen wir, wenn möglich, vom Rasenmähen in dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen Abstand zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Entgegenkommen!

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2022-08-12

Kurzparkzone Hauptplatz

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 wurde die Verordnung einer Kurzparkzone für den Hauptplatz in Fehring beschlossen.

Die Zone umfasst folgenden Bereich:
Im Osten beginnend bei der Wehapp-Kreuzung bis zur Kreuzung mit der Sattlergasse beim Stadtamt. Richtung Süden den gesamten Hauptplatz bis zur Kreuzung mit der Sinzingergasse.

Die Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr. Das Parken ist auf 2 Stunden beschränkt. Feiertage sind ausgenommen.
Die bereits bestehende Kurzparkzone beim Parkplatz der Fa. Spar wird diesen Zeiten angepasst. Vor den Objekten Hauptplatz 3 (im Bereich der Trafik Braunstein) und Hauptplatz 12 (Fam. Scheifinger) wurde zusätzlich für je 2 Stück Parkplätze ein Parkverbot beschlossen. Hier ist das Halten für max. 10 Minuten erlaubt. So soll gewährleistet sein, dass man für kurze Erledigungen immer einen freien Parkplatz findet.

Für die Standbetreiber beim Samstagsmarkt, für die Eigentümer der Gebäude am Hauptplatz sowie für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr während eines Einsatzes wird es Ausnahmeregelungen geben. Darüber werden die Betroffenen gesondert persönlich informiert.

Die Kurzparkzone gilt ab 01.11.2019. Bitte beachten Sie diese Neuerung.

In den letzten Monaten wurden im Bereich der Radkersburgerstraße insgesamt ca. 40 neue Parkplätze geschaffen. Im Innenhof des ehemaligen Postgebäudes stehen zusätzlich Parkplätze für die Bediensteten der Stadtgemeinde und der Sparkasse zur Verfügung.
Es werden daher alle im Hauptplatzbereich tätigen Damen und Herren gebeten, künftig diese Parkmöglichkeiten zu nützen.

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2022-08-12

ALTKLEIDER BITTE NICHT IN DEN RESTMÜLL

... SONDERN ZUR ALTKLEIDERSAMMLUNG!

So wie die Jahreszeiten wechseln, so wechselt auch unsere Garderobe. Altkleider sind zu schade für den Restmüll.

Bringen Sie Ihre Altkleider zur Altkleidersammlung. Landen Altkleider im Restmüll fallen hohe Entsorgungskosten an. Richtig entsorgt im Altkleidercontainer bringen sie leichte Erlöse. Das Wichtigste bei der Altkleidersammlung ist, dass die abgegebenen Kleider brauchbar, sauber, trocken und in Säcken verpackt abgegeben werden. Sind Altkleider lose im Container oder liegen sogar daneben, werden sie meist feucht und sind unbrauchbar. In allen 16 Gemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach sind neue Altkleidersammelbehälter aufgestellt. Neue Container mit neuer Beschriftung sollen die Qualität der Sammelware erhöhen. Bitte halten Sie die Trennvorgaben ein und werfen nur brauchbare Altkleider in Säcken verpackt in die Sammelbehälter. Sammelsäcke erhalten Sie im ASZ. Die Hausmasters, ein sozialökonomischer Betrieb der Chance B in Gleisdorf, entleert die Sammelcontainer. Die Firma TEXAID mit Sitz in Linz verwertet die gesammelte Ware. Die Altkleider werden in einem Sortierbetrieb in 70 Fraktionen aufgetrennt und danach in verschiedene Länder verkauft. Ein kleiner Teil wird in Secondhand-Läden verkauft oder zu Putzlappen verarbeitet.

Was gehört in den Altkleidersack?
- Saubere tragbare Kleidung
- Tisch und Bettwäsche
- Vorhänge
- Tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
- Unbeschädigte Taschen und Gürtel
- Mützen, Hüte, Handschuhe

Nicht in den Sack gehören:
- Schi- oder Eislaufschuhe, Gummistiefel
- Schneidereiabfälle
- Verschmutzte, kaputte und nasse Textilien
- Putzlappen, Heizdecken
- Sesselauflagen, Polster, Sitzkissen
- Teppiche, Matratzen

Umwelt- und Abfallberater
Alfred Derler

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2022-08-12

HALTEN VON GEFÄHRLICHEN TIEREN

Das Halten von gefährlichen Tieren, die aufgrund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen oder Giftspinnen), ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.

(Foto: © skeeze - https://pixabay.com/de/)

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2022-08-12

AUFSTELLUNG PLAKATSTÄNDER

Da derart viele Plakatständer in den einzelnen Ortsgebieten aufgestellt wurden und diese immer wieder von den Mitarbeitern des Bauhofes entfernt werden mussten, hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Fehring beschlossen, dass künftig keine Plakatständer mehr akzeptiert werden. Die Begründung liegt im Sinne des Ortsbildschutzes.

Wir bitten um Verständnis!

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2022-08-12

ENTSORGUNG VON SCHWIMMBADABWÄSSERN

Beim Betrieb eines Schwimmbades fallen in der Regel Abwässer an, die unterschiedlich verunreinigt sind und deshalb auch unterschiedlich entsorgt werden sollen.

• Wässer, die beim Entleeren des Beckens im Herbst anfallen, können breitflächig verrieselt werden, wenn der gemessene Chlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt.
• Wässer, die beim Rückspülen des Filters und Reinigen des Beckens anfallen, sind über den Kanal zu entsorgen.

In der Stadtgemeinde Fehring dürfen Abwässer aus Schwimmbecken und Pools kostenfrei in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Sollte ein fixer Anschluss an den öffentlichen Kanal gewünscht werden, ist dieser Anschluss auf Kosten des Anschlusswerbers fachgerecht herzustellen und durch die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Fehring zu kontrollieren.

Lesen Sie mehr dazu in der Broschüre “Pool - Nasses Vergnügen mit Verantwortung“.

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2022-08-12

FREIES WLAN

Kostenloses Internet für alle im Rosenbad und am Hauptplatz Fehring!

Die Stadtgemeinde Fehring hat einen großen Schritt in Richtung offenes WLAN für EinwohnerInnen und TouristInnen gemacht. Gemeinsam mit den WLAN-Spezialisten von Unwired Networks und einem ortsansässigen Elektriker wurden Montageorte für das Kommunalnet-WLAN begutachtet, auf dessen Basis ein kostengünstiges Angebot gelegt wurde.

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2022-08-12

JOBBÖRSE

Die Jobbörse informiert Sie über aktuelle Stellenausschreibungen und Lehrstellen in der Stadtgemeinde Fehring sowie in den umliegenden Gemeinden.


https://www.fehring.at/jobboerse.html


(Foto: © loufre/Deutsch - https://pixabay.com/de/)

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2022-08-11

Imker Meldepflicht

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2022-07-28

Kurzparkzone Hauptplatz Fehring

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2022-07-28

Mähen und Pflegen von unbebauten Grundstücken

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2022-07-28

Lustbarkeitsabgabeverordnung

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2022-07-28

Taubenfütterungsverbot für den Ortsteil Fehring

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2022-07-28

Kundmachung Bauverhandlungen/Verhandlungen im Internet

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2016-04-11

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Stadtgemeinde Fehring
Grazerstraße 1
8350 Fehring
P: 03155/2303-0

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