Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Damit Reisende und Güter pünktlich und sicher auf der klimafreundlichen Schiene unterwegs sein können, benötigen die Bahnstrecken einen regelmäßigen Service.
Auswirkungen für Sie: Um das Zugfahren ruhiger und leiser zu gestalten, finden umfangreiche Instandhaltungsarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Hartberg und Fehring statt. Um den Bahnbetrieb aufrechterhalten zu können werden die Arbeiten auch in der Nacht durchgeführt.
Wann?: Am 21.4.2026 und 19.5.2026 jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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FEHRING BLÜHT AUF.Mit Ihnen!
GEMEINSAM UNSEREN ORT GESTALTEN.
Unser Ort ist mehr als nur ein Platz zum Wohnen – er ist unser Zuhause. Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger tragen bereits dazu bei, dass Fehring gepflegt, blühend und einladend bleibt – doch wir freuen uns über weitere ehrenamtlich Mitwirkende!
Warum mitmachen?
- Aktiv zur Verschönerung unseres Ortes beitragen
- Sichtbar etwas Positives bewirken
- Gemeinschaft erleben
- Neue Kontakte knüpfen
- Eigene Ideen einbringen
Wo können Sie mithelfen?
- Pflege von Blumenbeeten im Ortsgebiet
- Betreuung, Bepflanzung und Gießen von Blumenkisten und Blumenrabatten
- Saisonale Neubepflanzung (Frühjahr und Herbst)
- Unterstützung bei gemeinsamen Pflanzaktionen
Infoveranstaltung:
Donnerstag, 7.5.2026 um 18:30 Uhr im Kultursaal Brunn
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Was ist eigentlich eine Energiegenossenschaft?
Kennen Sie die Energiegenossenschaft Fehring-Riegersburg? Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein ganz einfaches Modell. Es ermöglicht, dass Sie Strom nutzen, der in Fehring oder Riegersburg produziert wird. Gerät an und der Strom kommt vom Wasserkraftwerk der Berghofer-Mühle oder einer anderen der teilnehmenden PV-Anlagen in Fehring und Riegersburg. Das macht einerseits ein gutes Gefühl, zu wissen, dass der Strom lokal erzeugt wird und anderseits spart es Kosten. Wie das geht? Bei solchen Erneuerbaren Energiegemeinschaften – EEGs, wie es in der Fachsprache heißt, fallen Abgaben weg. Der Energiepreis bei der Energiegenossenschaft beträgt aktuell 11 Cent netto/kWh. Zusammenfassend: Die Energiegenossenschaft Fehring-Riegersburg bietet günstigen, lokal produzierten Strom. Und was ist der Haken? Sie müssen sich anmelden und eine einmalige Teilnahmegebühr von 10 Euro entrichten. Das ist verkraftbar, oder was meinen Sie? Informieren Sie sich gleich jetzt: online (siehe QR-Code) oder beim Bauamt Fehring: 03155/2303-603.
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Auch heuer organisiert die Stadtgemeinde Fehring eine Feriensportwoche über „Xund im Leben“
ORT: Fehring (MS Fehring)
TERMIN: 10. August - 14. August 2026
DAUER: Ganztägig pädagogische Betreuung von 8.00-16.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr)
ZIELGRUPPE: Mädchen und Burschen von 6-12 Jahren
INHALT: Abgestimmt auf das Alter der teilnehmenden Kinder stehen neben dem Spaß am Sport nachfolgende
Programmschwerpunkte im Mittelpunkt: coole Trend- & Summersports, Natur & Abenteuer, Fun- & Teamsports, International Sports, Bewegungskünste, Tanz & Rhythmus, kreatives Gestalten, Fitness & Gesundheit u.v.m.
KOSTEN: 159,- €/Kind/Woche. Die Kosten für das Mittagessen werden von der Gemeinde übernommen.
ANMELDUNG: xundinsleben.com/feriencamps/anmeldung
ANMELDESCHLUSS: 30. Juni 2026
ANMERKUNG: Genaue Infos zum Programm, zu den täglichen Treffpunkten, zu den Zahlungskonditionen und eine Checkliste folgen nach der Online-Anmeldung bzw. nach der Anmeldefrist. Nähere Infos finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Ferien/FAQs. Mindestteilnehmerzahl: 24 Kinder. Reihung erfolgt nach Anmeldedatum. Begrenzte Teilnehmerzahl. Bei Freiplätzen ist eine Anmeldung jederzeit möglich.
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Verlautbarungen
Baubezirksleitung Südoststeiermark
betreffend Fließgewässer und Öffentliches Wassergut
Seitens der Bundeswasserbauverwaltung wird mitgeteilt, dass auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes die Hochwasserabflussbereiche entlang der Bäche permanent frei zu halten sind, unabhängig davon ob die jeweiligen Gewässerstrecken grundbücherlich als öffentliches Wassergut ausgewiesen sind oder nicht. (Entsprechend § 48 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz)
Bei den Gewässerbegehungen der Gewässerzustandsaufsicht waren mehrfach Rasen-, Kompostund Grünschnitthaufen, Holzstapel, diverse Baustoffe sowie Bauschuttablagerungen im Abflussbereich der Gewässer anzutreffen. Diese verursachen im Hochwasserfall bei Durchlässen und Brücken Verklausungen welche wiederum ein schnelleres Ausufern des Baches und mehr Schäden zur Folge haben.
Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen dürfen Siloballen, Hackguthaufen, Futtermittel oder ähnliches nur außerhalb des HQ 100 Abflussbereiches gelagert werden!
Die Mitarbeiter der Baubezirksleitung Südoststeiermark sind im Zuge der Gewässeraufsicht verpflichtet, Ablagerungen im Böschungsbereich (Abflussquerschnitt) bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark als zuständige Wasserrechts- und Naturschutzbehörde zur Anzeige zu bringen
Die Schlägerung und Entfernung von Uferbewuchs entlang von Fließgewässern ist nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Gewässermeister gestattet.
Ein durchgehender Uferbewuchs dient hauptsächlich der natürlichen Sicherung der Uferböschungen sowie zur Beschattung der Gewässer. Bei Hochwasserführenden Bächen nach Starkregenereignissen sind Uferböschungen ohne Bewuchs schutzlos der Gewalt des Wassers ausgesetzt. Des Weiteren ist ein Uferbewuchs ein Lebensraum für Lebewesen welche ein wichtiger Teil unserer heimischen Natur und Ökosystem sind.
Durch unsachgemäße Arbeiten an Fließgewässern werden schutzwasserwirtschaftliche Aspekte sowie das ökologische Gleichgewicht der Natur negativ beeinträchtigt.
Nicht sachgemäße Arbeiten am Fließgewässer stellen auch eine wesentliche Beeinträchtigung und Gefährdung der ästhetischen Wirkung, der Naturschönheit sowie des Pflanzenbestandes im Sinne des Wasserrechtsgesetzes § 105 lit. f. dar. Zusätzlich ist auch der § 2 des Steiermärkischen Naturschutzgesetztes Abs. 1 lit. a – c negativ berührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Brücken und Stege oder sonstige Querungen im und über das Fließgewässer nur in Absprache und nach schriftlicher Zustimmung und Genehmigung der Bundeswasserbauverwaltung errichtet werden dürfen. Jedes Bauwerk, aber auch jegliche sonstigen Aktivitäten auf Öffentlichen Wassergut benötigen eine Genehmigung und einen Gestattungsvertrag. (Haftungsrechtliche Aspekte)
Diesbezüglich gibt es auch keine ersessenen Rechte.
Zukünftig werden im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen an den Gewässern, jegliche Objekte bzw. Anlagen (Brücken, Stege, Hochsitze, Fischerbänke…) welche sich auf ÖWG befinden und keinen Gestattungsvertrag haben, seitens der Bundeswasserbauverwaltung abgetragen.
Wenn diese Anlagen erhalten bleiben sollen (vorausgesetzt sie stellen kein Abflusshindernis dar), müssen die Instandhaltungsverpflichteten dieser Anlagen (Erbauer, Besitzer, Betreiber…) einen Gestattungsvertrag mit der A14 Öffentliches Wassergut abschließen.
Um unnötige Diskussionen oder Aufregungen zu vermeiden, bitten wir höflichst darum, die Eigentümer dieser Bauten ausfindig zu machen und zu informieren. Dies gilt für alle Grundstücke des öffentlichen Wassergutes im Gemeindegebiet.
Zu Grenzpunkten an Gewässern ist ein ausreichender Abstand zu halten! Sollte es zu Veränderungen an Grenzzeichen kommen (Versetzung, Zerstörung…) werden die Kosten für eine Wiederherstellung nicht mehr von der öffentlichen Hand getragen, sondern zur Gänze vom Verursacher (eventuell auch im Klageweg) eingefordert.
Für die ordnungsgemäße Verwaltung und Pflege eines Gewässerabschnittes, ins besonders auch im Hinblick auf die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers, ist eine sichtbare Grenze in der Natur notwendig.
Zuständiger Gewässermeister: Herr Paul Lamprecht (Mobil: 0676/86643226 paul.lamprecht@stmk.gv.at).
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Die Handwerksregion FAIRing mit Unterlamm, Kapfenstein und Stadtgemeinde Fehring wollte den Betrieben und Menschen der Region erste Eindrücke geben, wie und wo Künstliche Intelligenz (KI) stärker als bisher in unseren #alltag und unser Arbeitsleben Einzug halten könnte. Dazu wurde der „Digital Sensemaker“ Christoph Holz in die Kulturhalle Johnsdorf-Brunn eingeladen.
Christoph Holz nahm sein Publikum mit auf Gedankenexperimente, nahm die Angst vor Künstlicher Intelligenz und die Ausrottung durch Maschinen. Er stellte Erleichterung und den Wegfall von Jobs in Aussicht, für die es ohnedies zu wenige Anwärter gäbe. Die eigentliche Bedrohung sieht er in humanoiden Robotern, die als Lebensbegleiter wesentlich liebenswerter werden könnten, als manch menschlicher Partner. KI löse Mobilitätsprobleme und finde Lösungen in buchstäblichen allen Lebensbereichen.
„Die Zukunft wird nicht gestaltet, sie wird programmiert“, attestierte der - nach Eigendefinition - „Nerd“, der es, so Holz selbst, dennoch zu einer Familie gebracht habe. Holz ist gelernter Informatiker und das, was man gerne als Redewendung bemüht, ein „Raketenwissenschaftler“. Insofern hat er ein Fable für kommende Technologien.
Die Automatisierung werde auch das Handwerk revolutionieren und doch werde die Hand am Werk und der kreative Impuls als menschliche Qualität bleiben. „Die KI wird gespeist von Statistik. Und Statistik ist die Diktatur des Durchschnitts.“ Und seine Überzeugung: „Wohlstand entsteht nur, wenn wir das Gute durch das Bessere zerstören.“
Hier geht's zum Vortrag!
Foto: Markenagentur
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Spatenstich – Gesundheitszentrum und Wohnanlage Fehring
In Fehring startete ein bedeutendes Projekt für die regionale Gesundheitsversorgung und leistbares Wohnen.
In Fehring fand der Spatenstich für ein bedeutendes Zukunftsprojekt statt, das die regionale Gesundheitsversorgung stärkt und neuen leistbaren Wohnraum schafft. In einer engen Kooperation zwischen der Stadtgemeinde Fehring und der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft (SGK) entsteht ein modernes, multifunktionales Gebäude, das die Infrastruktur der Region nachhaltig verbessert.
Im Erdgeschoss wird ein Gesundheitszentrum mit einer Nutzfläche von 541,83 m² errichtet. Dieses bietet künftig Raum für unterschiedliche medizinische Versorgungseinrichtungen und Gesundheitsdienstleister. Die Stadtgemeinde Fehring übernimmt das Eigentum am Gesundheitszentrum und setzt damit ein klares Zeichen für eine langfristige Absicherung der regionalen Gesundheitsversorgung.
In den darüberliegenden Geschossen entstehen zehn geförderte Mietwohnungen mit einer Gesamtfläche von 647,93 m². Die Wohneinheiten, die zwischen 57 m² und 79 m² groß sind, verfügen je nach Ausrichtung über Terrassen oder Balkone und bieten zeitgemäßen, komfortablen Wohnraum. Die SGK bleibt Eigentümerin der Wohnungen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung nachhaltig leistbarer Wohnmöglichkeiten in der Region. Zusätzlich werden 20 Tiefgaragenplätze geschaffen, die je zur Hälfte der Stadtgemeinde Fehring und der SGK zugeordnet werden. Das Gebäude wird in Massivbauweise ausgeführt und mittels Lift barrierefrei erschlossen, was sowohl den Wohn- als auch den Gesundheitsbereich komfortabel zugänglich macht.
Mit einem Investitionsvolumen von 4,8 Millionen Euro und einer geplanten Fertigstellung im Frühjahr 2027 setzt die Stadtgemeinde Fehring einen wichtigen Schritt in Richtung moderner Infrastruktur und höherer Lebensqualität. Unterstützt wird das Projekt durch Fördermittel des Landes Steiermark. Verantwortlich für die Planung zeichnet die EP Projektmanagement GmbH und DI Erich Paugger.
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Doppelte Auszeichnung für Fehring bei der „Zukunftsgemeinde Steiermark 2025“!
Große Freude in der Stadtgemeinde Fehring: Beim Landeswettbewerb „Zukunftsgemeinde Steiermark 2025 – Vielfalt in Kunst und Kultur“ wurden gleich zwei Projekte prämiert!
3. Platz in der Kategorie „Stadt“ ging an die Stadtgemeinde Fehring, die mit einem vielfältigen Kulturangebot – von Ausstellungen über Konzerte bis hin zu kreativen Bildungsprojekten – überzeugte. In Fehring sind Kunst und Kultur ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. Kulturelle Angebote wirken der Abwanderung entgegen und ziehen zugleich Gäste und Besucher:innen an – ein Gewinn für die lokale Wirtschaft, da Kunst, Direktvermarktung und Gastronomie eng zusammenwirken. Die Kulturprogramme der Stadt sorgen für Belebung und nachhaltige Wertschöpfung in der Region. Fehring bietet außerdem jungen Kunstschaffenden Raum für erste Auftritte und kreative Entwicklung – getragen von einem gelungenen Miteinander aus Erfahrung, Innovation und Engagement.
2. Platz in der Kategorie „Dorf“ holte sich der Verein Eat + Art Hatzendorf mit seinen einzigartigen Kulturwegen – dem Kunst-Panorama-Weg (seit 2009) und dem Glücksweg Hatzendorf (seit 2022). Diese verbinden Kunst, Natur und Lebensfreude auf inspirierende Weise. Ein besonderer Glückwunsch geht auch an Peter Troißinger, Gründer und Leiter von Eat + Art Hatzendorf, der zusätzlich eine Urkunde für „Dank und Anerkennung“ für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement erhielt.
Bürgermeister Johann Winkelmaier freut sich über die doppelte Ehrung: „Diese Auszeichnungen zeigen, dass unsere Region durch Kreativität, Engagement und Zusammenhalt Zukunft gestaltet. Stadt und Dorf ergänzen sich dabei perfekt – Fehring macht rundum glücklich, und Hatzendorf als Glücksdorf gehört dazu.“
Fehring und Hatzendorf zeigen: Wenn Kunst, Kulinarik und Gemeinschaft zusammenwirken, entsteht echte Lebensfreude und Zukunftskraft!
Fotos: Thomas Raggam
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Die steirische Wanderausstellung feiert den Menschen in all seinen Facetten!
Vom 30. Oktober bis 20. November 2025 verwandelt sich Fehring in eine Open-Air-Galerie: Die Wanderausstellung „Menschenbilder“ macht Halt und lädt dazu ein, Fotokunst im öffentlichen Raum zu erleben. Entlang des Hauptplatzes, durch den Sparkassen Park bis hin zum Parkplatz der Musikschule können Besucherinnen und Besucher großformatige Porträts bestaunen, die Emotionen, Geschichten und die Vielfalt menschlicher Gesichter einfangen. Ein besonderes Highlight ist das Werk „sLebenPrägt“ der Fehringer Fotografin Nicole Oberhofer.
Bereits zum 14. Mal tourt die Ausstellung der steirischen Berufsfotografie durch die Gemeinden des Landes. Was einst als mutiges Experiment begann, hat sich längst zu einem festen Bestandteil der steirischen Kulturlandschaft entwickelt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 durch den Grazer Fotografen Christian Jungwirth gilt „Menschenbilder“ als Bühne für das Können und die Kreativität professioneller Fotografinnen und Fotografen aus der ganzen Steiermark, unterstützt von der Landesinnung der Berufsfotografie.
In diesem Jahr präsentieren 55 steirische BerufsfotografInnen ihre Werke – Momentaufnahmen, die den Menschen in all seinen Facetten zeigen: authentisch, nachdenklich, humorvoll oder verletzlich. Kuratiert wird die Ausstellung auch heuer wieder von der österreichischen Fotoikone Horst Stasny, der mit seinem feinen Gespür für Ausdruck und Komposition die Auswahl der Arbeiten begleitet.
Das Besondere an „Menschenbilder“ ist die Begegnung von Kunst und Alltag. Die Ausstellung findet unter freiem Himmel statt und lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, Fotografie außerhalb klassischer Galerieräume zu erleben. So wird Kunst für alle zugänglich – kostenlos, barrierefrei und mitten im Herzen der Stadt.
Die „Menschenbilder“-Tour 2025 führt nicht nur nach Graz, sondern in insgesamt 13 steirische Gemeinden. Überall dort entsteht für einige Wochen eine Galerie auf Zeit, die Menschen ins Gespräch bringt und zum Innehalten einlädt. Denn jedes Porträt erzählt eine Geschichte – von Begegnungen, Emotionen und dem, was uns als Menschen verbindet.
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Neuer Kreisverkehr verbindet Sicherheit mit Naturschutz
Die Stadtgemeinde Fehring hat Grund zur Freude: Der neue Kreisverkehr an der L204/Bahnhofstraße ist fertiggestellt und wurde offiziell eröffnet. Nach nur drei Monaten Bauzeit ersetzt der moderne, fünfarmige Kreisverkehr die bisherige T-Kreuzung – ein bedeutender Schritt für mehr Verkehrssicherheit und ein positives Signal für naturnahe Gestaltung.
„Mit dieser Maßnahme verbessern wir die Verkehrssicherheit erheblich – nicht nur für AutofahrerInnen, sondern auch für RadfahrerInnen und FußgängerInnen. Der Kreisverkehr ist ein wichtiger Baustein im Rahmen unseres Rad- und Fußverkehrskonzepts“, betont Bürgermeister Mag. Johann Winkelmaier.
Die bauliche Umsetzung überzeugt nicht nur funktional: In der Mitte des Kreisverkehrs wurde eine Föhre, der Wappenbaum der Stadt, gepflanzt. Rundherum entsteht eine Wildblumenfläche, die nicht nur das Stadtbild verschönert, sondern auch als Lebensraum für Insekten wie Bienen und Schmetterlinge dient. Die Stadt Fehring setzt damit ein sichtbares Zeichen für ökologisches Denken im öffentlichen Raum.
Das Projekt ist auch Teil der landesweiten Initiative „Aktion Straßen...Bunt“, die vom Straßenerhaltungsdienst unter Leitung von Franz Zenz gemeinsam mit dem Verein Blühen&Summen umgesetzt wird. Ziel ist es, entlang von rund 5.000 Kilometern Landes- und Bundesstraßen dauerhafte Blumenwiesen zu schaffen. Statt häufiger Mulchmahd wird mit traditionellen Messerbalkenmähwerken extensiv gemäht – so können Wildpflanzen blühen und Tiere neue Lebensräume finden.
Verkehrslandesrätin Dr. Claudia Holzer zeigt sich begeistert: „Diese Initiative bringt Farbe in den Straßenalltag. Lebensraum vieler Arten trifft auf die Lebensadern unserer Steiermark.“
Mit einer Gesamtsumme von rund € 650.000 – davon € 72.000 von der Gemeinde und € 38.000 vom Wasserverband Vulkanland – stellt das Kreisverkehrsprojekt ein gelungenes Beispiel dar, wie funktionale Infrastruktur und ökologische Aufwertung Hand in Hand gehen können.
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Projektstart "Pedibus" an der VS Fehring und VS Hohenbrugg
Ein neues, nachhaltiges Mobilitätsprojekt ist am 6. Oktober 2025 an der Volksschule Fehring und der Volksschule Hohenbrugg erfolgreich gestartet: der Pedibus. Dabei handelt es sich um eine organisierte Gehgemeinschaft für den Schulweg – bildlich gesprochen also um einen Bus auf Füßen.
Wie bei einem echten Bus gibt es festgelegte Haltestellen, an denen sich die Kinder zu bestimmten Zeiten der Gruppe anschließen. Begleitet wird der Pedibus von ehrenamtlichen "Busfahrer:innen", die für Sicherheit und gute Stimmung sorgen.
Vielleicht ist Ihnen bereits eine der grünen Tafeln in der Ungarnstraße aufgefallen? Darauf steht gut sichtbar: „Pedibus-Haltestelle“ – ein Hinweis auf dieses besondere Schulwegprojekt.
Am ersten Tag machten sich bereits sieben Kinder gemeinsam auf den Weg zur Schule – begleitet von Edi Aicher, dem ersten offiziellen „Busfahrer“. Seit seiner Pensionierung engagiert er sich freiwillig für sinnvolle Projekte wie den Pedibus. Warum? „Seit ich in Pension bin, habe ich Zeit – und so ein Spaziergang in der Früh tut jedem gut“, sagt er mit einem Lächeln.
Mit dem Pedibus lernen die Kinder, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, stärken ihr Verantwortungsgefühl und beginnen den Schultag mit frischer Luft und Bewegung. Gleichzeitig entlastet das Projekt die Verkehrssituation vor den Schulen und fördert das soziale Miteinander.
Wir freuen uns über diesen gelungenen Start und wünschen allen kleinen und großen Teilnehmer:innen weiterhin viel Freude beim gemeinsamen Schulweg!
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Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab sofort bis 27. Februar 2026 beantragt werden.
Anspruchsberechtigte können ihren Antrag persönlich in den Bürgerservicestellen der Stadtgemeinde Fehring stellen.
Nähere Informationen und die Richtlinie zum Heizkostenzuschuss finden Sie auf dem Sozialserver des Landes Steiermark
Wichtige Änderungen bei den Voraussetzungen
Sie haben Anspruch, wenn Sie:
» Österreicher:in oder EU-Bürger:in sind
» seit mindestens 5 Jahren durchgehend in der Steiermark mit Hauptwohnsitz leben
» bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
Wer hat Anspruch?
Den Heizkostenzuschuss können:
» Ein-Personen-Haushalte mit Einkommen bis netto 1661 Euro beziehen,
» bei Haushaltsgemeinschaften sind es netto 2492 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das » Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 498 Euro hinzu.
! Hinweis: Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens inklusive Sonderzahlungen. (Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12) !
Wer hat keinen Anspruch?
Personen sind nicht für den Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt, wenn sie:
» Wohnunterstützung beziehen
» Drittstaatenangehörige sind
» über die Einkommensgrenze fallen
» nach 1. September 2025 das erste Mal in der Steiermark gemeldet wurden
» keinen ununterbrochenen Aufenthalt in der Steiermark seit 5 Jahren haben
» in Pflege-, Alten-, Schüler- und Stunden: innen Heime leben (Ausnahme, abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt)
» Personen die Grundversorgung beziehen
! Hinweis: Wenn eine Person im Haushalt Wohnunterstützung bezieht, besteht für den gesamten Haushalt kein Anspruch. !
Notwendige Unterlagen
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
» Kontodaten
» Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
» Nachweis der Heizkosten
Welche Einkommensnachweise brauchen wir?
» Kontoauszüge der letzten 3 Monate
oder
» Einkommensnachweise z.B. Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bescheid, Pensionsnachweis
» Wenn Sie selbstständig sind: Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre
Foto: pixabay/GerdAltmann
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Neue Kinderkrippe stärkt Bildungsstandort Fehring
Mit einem feierlichen Festakt wurde die neu errichtete Kinderkrippe Hatzendorf offiziell eröffnet. Bürgermeister Johann Winkelmaier begrüßte zahlreiche Ehrengäste – allen voran die Kinder, die in dem modernen Gebäude eine neue Heimat finden. Auch Bildungslandesrat Stefan Hermann und Gesundheitslandesrat Karl-Heinz Kornhäusl sowie die Landtagsabgeordneten Michael Wagner und Franz Fartek nahmen an der Eröffnung teil.
In der ehemaligen Raiffeisenbank in Hatzendorf entstand in den letzten Monaten eine moderne Kinderkrippe für Kinder bis drei Jahre. Auf 285 m² bieten helle Gruppen-, Ruhe- und Bewegungsräume optimale Bedingungen für bis zu 14 Kinder pro Gruppe. Elf Kinder werden im Betreuungsjahr 2025/26 von einem engagierten Team rund um Leiterin Tanja Friedl, Vera Seidl, Sabrina Teschl und Anita Groß begleitet.
Die Einrichtung ergänzt das bestehende Bildungsangebot aus Kindergarten und Schule und wurde mit Unterstützung des Landes Steiermark realisiert. Auch der Außenbereich wurde neugestaltet: Rund 450 m² versiegelte Fläche wichen einer naturnahen Freispielfläche.
Rund 1,2 Millionen Euro wurden in das Projekt investiert. Die Finanzierung setzte sich aus Investitionskostenzuschüssen von Land und Bund, Fördermitteln für Entsiegelungsmaßnahmen, Bedarfsmitteln sowie Beiträgen aus dem Zukunftsfonds Elementarpädagogik im Rahmen des Finanzausgleichs zusammen. Den Großteil der Bauarbeiten führten Betriebe aus der Gemeinde und der Region aus.
Die Stadtgemeinde Fehring setzt damit ein starkes Zeichen für Familienfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und die Belebung des Ortskerns von Hatzendorf.
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Gut vorbereitet zum Arztgespräch! Warum es sinnvoll ist, sich auf ein Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt gut vorzubereiten und worauf man dabei achten sollte. Vorbereitung ist das A und O!
Die Zeit für das Gespräch ist sehr begrenzt – durchschnittlich dauert es 8 Minuten. In diesem kurzen Zeitraum werden wichtige Informationen zu Diagnose, Untersuchungen und Medikamenten besprochen. Mit Blick auf ein volles Wartezimmer oder weil wir aufgrund von Schmerzen oder Sorgen vielleicht ohnehin in einer Ausnahmesituation sind, nehmen wir Informationen nicht so gut auf. Fachbegriffe, die im Gespräch fallen, werden nicht oder falsch verstanden. Beim Nacherzählen zu Hause können wir dann nicht alles wiedergeben, was der Arzt oder die Ärztin erklärt hat und wir stellen fest, dass Fragen offengeblieben sind.
Was ist das Wichtigste für ein gelingendes Gespräch?
Schreiben Sie sich auf, was Sie jedenfalls klären wollen und Seit wann? Wie stark? Was hilft, was hilft nicht? Was habe ich schon probiert? Nehmen Sie eine Liste oder die Verpackungen von jenen Medikamenten mit, die Sie einnehmen. Denken Sie auch an rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Wichtig ist auch zu sagen, ob Sie an einer Allergie leiden oder eine chronische Erkrankung haben. Außerdem sollten Sie E-Card, Notizblock, Stift, Befunde, Impfpass, Allergieausweis und bei Bedarf Ihre Brille und das Hörgerät nicht vergessen. Damit Ihr Arztgespräch gut verläuft, können Sie auch eine Vertrauensperson mitnehmen. Vier Ohren hören mehr als zwei. Das stärkt und gibt Sicherheit. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Machen Sie sich während des Gesprächs Notizen. Fassen Sie am Ende des Gesprächs in eigenen Worten das Gehörte zusammen und stellen Sie damit sicher, dass Sie alles richtig verstanden haben. Das alles unterstützt Sie dabei, gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Entscheidungen zu treffen, die gut für Ihre Gesundheit sind.
Quelle: www.styriavitalis.at/gg-gut-informiert
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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991: § 13
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Bereits bauverhandelt wurde die Errichtung eines neuen Gesundheitszentrums in der Fehringer Ungarnstraße.
Baulich verbunden mit dem bestehenden Gesundheitszentrum soll im Erdgeschoss eine Ordination mit
rund 540 m² Nutzfläche errichtet werden. Im ersten Obergeschoss sowie im Dachgeschoss ist die Errichtung von 10 Wohnungen vorgesehen.
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Umstellung erhöht die Verkehrssicherheit, reduziert die Kosten und schützt vor Lichtverschmutzung
Bereits in Umsetzung ist das Vorhaben „Energieoptimierte Straßenbeleuchtung“. Wie bereits mehrfach berichtet, wird die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet auf eine situative Beleuchtung umgestellt. Mit dem System der situativen Beleuchtung ist die Straßenbeleuchtung künftig besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst – dies auch außerhalb der bisherigen Betriebszeiten. Diese Umstellung führt nicht nur zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch zu signifikanten Kosteneinsparungen von bis zu € 140.000,- pro Jahr. Durch die Stromeinsparungen ergeben sich auch CO2-Einsparungen von bis zu 90 Tonnen jährlich. Im Zuge der Ausschreibung wurden seitens des Bestbieters auch umfassende Garantien angeboten. So wurde beispielsweise für die Leuchten eine Garantie auf 20 Jahre angeboten.
Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens im Herbst 2025 wird die Stadtgemeinde Fehring auch einen wesentlichen Baustein für die Einhaltung des regionalen Leitbildes zur nachtgerechten und energieeffizienten Nutzung von Außenbeleuchtung zum Schutz des natürlichen Nachthimmels umgesetzt haben. Dieses Leitbild soll den negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzung wie beispielsweise dem Insektensterben (150 Insekten pro Lichtpunkt und Tag), Beeinträchtigung der Bewegungen von Säugetieren (69 % nachtaktiv) und Zugvögeln, Beeinflussung der Photosynthese, menschliche Gesundheit entgegenwirken und wurde im Zuge der 8. Gemeinderatssitzung 2024 einstimmig beschlossen.
Einen Leitfaden zum achtsamen Umgang mit Licht finden Sie hier: https://www.vulkanland.at/ achtsamer-umgang-mit-licht
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Von der Veterinärdirektion der Abteilung 8, Gesundheit und Pflege beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, wurde aufgrund des aktuellen Ausbruchs von MKS in einem Wasserbüffelbetrieb in
Brandenburg (Deutschland), das Merkblatt bezüglich Maul- und Klauenseuche für Landwirte und
Viehhändler übermittelt und aufgefordert, die Senisibilität betreffend dieser Tierseuche zu erhöhen und
die Biosicherheit an den Betrieben einzuhalten.
AT-Alert: Warnungen direkt auf das Handy
Was ist AT-Alert?
AT-Alert ist ein Dienst, mit dem Behörden Warn-Meldungen direkt auf Mobiltelefone
schicken können. AT steht für „Austria“, Alert ist Englisch für „Alarm“
Was steht in einer AT-AlertMeldung?
Sie enthält Informationen über ein eingetretenes oder drohendes Ereignis und Empfehlungen für das richtige Verhalten
Wann bekomme ich einen AT-Alert?
Prinzipiell bei jedem drohenden oder bestehenden Ereignis, das Behörden als potenziell lebensbedrohlich einstufen. Einige Bespiele sind:
- Naturgefahren wie Hochwasser, Unwetter, Lawinen oder Waldbränd
- Technische Gefahren wie Gasaustritt, freigesetzte Schadstoffe oder Explosionsgefahr
- Polizeiliche Situationen mit akuter Gefährdung
Wer kann AT-Alert-Meldungen empfangen?
Jede Person, wenn das Mobiltelefon ein aktuelles Betriebssystem hat (Android ab Version 11, iOS ab Version 17.4), eingeschaltet ist und sich nicht im Flugmodus befindet. AT-Alert ist in den Betriebssystemen automatisch eingeschaltet. Es wird keine App oder Aktivierung benötigt!
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Ja! Mit dem verwendeten Cell BroadcastSystem werden Warn-Meldungen an alle Mobiltelefone innerhalb ausgewählter Handy-Funkzellen verschickt. So können in Sekunden Millionen von Empfänger:innen anonym kontaktiert werden. Dabei werden keine Daten gespeichert.
Weitere Fragen:
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine AT-Alert-Meldung bekomme?
Befolgen Sie die Verhaltensempfehlungen, die in der WarnMeldung stehen. Schalten Sie das Radio oder den Fernseher (ORF) ein, um weitere Informationen und Empfehlungen der Behörden zu erhalten.
Kann ich AT-Alert ausschalten?
In den Telefon-Einstellungen finden Sie eine Übersicht aller Warnstufen. Die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, ist standardmäßig immer aktiviert und kann nicht ausgeschaltet werden. Der Notfallalarm löst eine laute Benachrichtigung aus, auch wenn Ihr Telefon auf stumm geschaltet ist.
Bekommt man AT-Alert-Meldungen auch, wenn man Urlaub in Österreich macht?
Ja! Durch das Cell Broadcast-System werden Warnungen an alle Geräte innerhalb des bewarnten Gebiets geschickt, unabhängig davon, wo man wohnt.
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Elternberatungsstelle Hatzendorf
Hatzendorf 176, 8361 Fehring
Kontakt: 03152/2511-446 (Fr. Silvia Fuchs) oder ebz-halbenrain@stmk.gv.at
Die Elternberatungsstelle in Hatzendorf hat Ende 2022 ihre Türen - für alle um Rat suchenden Familien mit Kindern bis drei Jahren - offiziell geöffnet. Das Angebot reicht von Geburtsvorbereitungskursen über eine Elternberatung mit Babytreff bis hin zu einer wöchentlichen Kleinkindgruppe (mit Kindern von 1 bis 2 Jahren) sowie einer wöchentlichen Familiengruppe (mit Kindern von 2 – 3 Jahren). Weiters finden regelmäßig Vorträge und verschiedene Kurse, wie z.B. Säuglings- & Kindernotfall-Kurse oder Babymassage-Kurse statt.
Die aktuellen Elternbildungsveranstaltungen finden Sie hier: https://www.fehring.at/ebz.html
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Für alle Schulanfänger:innen aus der Stadtgemeinde Fehring kann einmalig um einen Zuschuss in der Höhe von € 150,- unter folgenden Voraussetzungen angesucht werden:
– Hauptwohnsitz in Fehring
– Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule außerhalb der Gemeinde (wenn der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, und es sich um eine öffentliche Schule handelt)
– Vorlage der bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für die:den Schüler:in
Die Förderung kann von Schulbeginn bis 28.02. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Bitte das Antragsformular (Downloadmöglichkeit unter https://www.fehring.at/forderungen.html ) samt Rechnungen im Stadtamt abgeben.
(Foto: © Bruno Glätsch - https://pixabay.com/de/)
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Das Marktangebot orientiert sich auch heuer wieder an Lebensmitteln aus bäuerlichen Betrieben, lokal statt global wird dabei in Fehring großgeschrieben. Dass unsere Produkte – vieles in Bioqualität – weiterhin frisch, knackig und regional sind, versteht sich von selbst!
„Kulinarisch gustieren!“ heißt es jeden Samstagvormittag beim Marktfrühstück. Innovationspreisträger Walhalla Genusskulisse kredenzt Frühstücksspeisen und Brunchspezialitäten in Verbindung mit den Produkten der mittlerweile 27 Marktteilnehmer:innen.
Für alle Schulanfänger aus der Stadtgemeinde Fehring kann einmalig um einen Zuschuss in der Höhe bis zu € 150 - unter folgenden Voraussetzungen - angesucht werden:
- Hauptwohnsitz in Fehring
- Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt
- der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist
- es sich um eine öffentliche Schule handelt
- Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin
Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe.
Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte das Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und mit allen notwendigen Rechnungen in einer Bürgerservicestelle abgeben. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der vorgelegten Rechnungen.
(Foto: © Bruno Glätsch - https://pixabay.com/de/)
Frau Mag. (FH) Carina Kreiner, Stadtamtsdirektorin im Portrait und Interview bei Frauenkraft, Steirisches Vulkanland, die die vielfältigen Lebensentwürfe in der Region sichtbar machen.
Ausbildung in der Region? Ob Männer oder Frauen besser für gewisse Tätigkeiten geeignet sind, verrät sie im Video.
https://ordinationen.st/ ist das steirische Portal zur Information der derzeit geöffneten Arzt-Ordinationen in Ihrer Nähe. Unter Ärztesuche finden Sie sämtliche Öffnungszeiten, die Adresse und weiterführende Informationen zu Ihrem gesuchten Arzt.
Das Gesundheitstelefon ist nach wie vor unter der Telefonnummer 1450 - 24 Stunden am Tag und auch am Wochenende - erreichbar
Erreger und Übertragung
Hantaviren sind Erreger sogenannter viraler hämorrhagischer Fieber. Es gibt eine Vielzahl von Hantavirus-Typen, die sich vor allem in der geographischen Verbreitung und im Krankheitsbild unterscheiden. Sie sind nach dem Ort des ersten Ausbruchs am Grenzfluss Hantaan benannt, wo während des Koreakriegs (1950 bis 1953) mehr als 3.000 Soldaten schwer erkrankten. Die Übertragung auf den Menschen findet durch infizierte Nagetiere wie z.B. Mäuse oder Ratten statt. Diese scheiden das Virus über Speichel, Urin und Kot aus. Eine Ansteckung kann durch Nagetierbisse, direkten Kontakt mit Nagern oder deren Ausscheidungen sowie durch das Einatmen von mit den Ausscheidungen vermischtem Staub erfolgen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher bei nur einem äußerst seltenen Hantavirus-Typ beschrieben.
Krankheitsbild
Die Infektion verläuft in der Mehrheit der Fälle unbemerkt. Der Zeitraum zwischen Ansteckung und ersten Beschwerden ist unterschiedlich und beträgt in der Regel ein bis fünf Wochen. Treten Krankheitszeichen auf, sind in Abhängigkeit vom Virus-Typ verschieden schwere Krankheitsbilder bis hin zu fieberhaften Verläufen mit massiver Blutungsneigung (hämorrhagisches Fieber) möglich.
Die Erkrankung beginnt meist mit plötzlich einsetzendem hohem Fieber, das über drei bis vier Tage anhält. Es wird von unspezifischen, grippeähnlichen Symptomen wie Kopf-, Bauch- und Muskelschmerzen begleitet. Die in Europa und Asien vorkommenden Hantavirus-Typen können zu einem hämorrhagischen Fieber mit renalem Syndrom (HFRS) führen, bei dem es zu Nierenfunktionsstörungen bis hin zu akutem Nierenversagen kommen kann.
Bei HFRS nehmen ein bis 15 Prozent der Fälle einen tödlichen Verlauf. Die in Nord- und Südamerika existierenden Virus-Typen können das hämorrhagische Fieber mit pulmonalem Syndrom (HCPS oder HPS), Lungenödemen und akutem Lungenversagen als mögliche Komplikationen verursachen. Zwischen 40 und 50 Prozent dieser Fälle enden mit dem Tod der Betroffenen. Wirksame Medikamente gegen Hantaviren gibt es nicht, die Therapie bleibt auf die Linderung der Symptome beschränkt.
Verbreitung und Häufigkeit
Hantaviren kommen weltweit vor, seit dem Jahr 2000 werden in Europa jährlich etwa 3.000 Fälle registriert. Auch in Österreich ist die Rötelmaus als bedeutendes Wirtstier verbreitet. Es können also prinzipiell in allen Bundesländern Fälle von Hantavirus-Infektionen vorkommen.
Vorbeugung
Gegen Hantaviren steht derzeit keine zugelassene Impfung zur Verfügung. Die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung besteht darin, den Kontakt zu Nagetieren und deren Ausscheidungen zu vermeiden. Im Umfeld menschlicher Wohnbereiche (insbesondere Keller, Dachböden, Schuppen etc) sollten Mäuse und Ratten intensiv bekämpft und die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Beim Umgang mit toten Nagetieren oder beim Aufenthalt in von Mäusen verunreinigten Räumen sollten bestimmte Schutzmaßnahmen wie Handschuhe oder bei zu erwartender Staubentwicklung Atemschutzmasken verwendet werden.
Foto: Alexas/pixabay
Wohn- und Geschäftsgebäude »UNGARNSTRASSE«
15 barrierefreie Wohneinheiten in zentraler Lage (55 m² bis 90 m²) mit Tiefgarage, Aufzug und Kinderspielplatz in einem modernen Wohn- und Geschäftsgebäude
(geplante Fertigstellung Herbst 2022)
Weiter Informationen finden Sie HIER
Reihenhausanlage »HATZENDORF«
12 Reihenhäuser in zentraler Lage (85m2) mit Carports, Kellerersatzräume und eigenen Grünflächen. Baustart März 2022 (geplante Fertigstellung Herbst 2023)
Auskunft Wohnbauprojekte: SGK Köflach, Tel. 03144 70 811, www. sgk.at.
Informationen zu Baugründen und weiteren Immobilien in Fehring erhalten Sie gerne im Bauamt der Stadtgemeinde Fehring (Hatzendorf 7), per E-Mail an gde@fehring.gv.at, telefonisch unter 03155/2303-311 oder auf http://www.fehring.at/bauplaetze
Bei Auffinden von Kriegsrelikten ACHTUNG! Bitte nicht berühren!
Auf Grund von einigen Vorfällen im Bereich der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten durch Privatpersonen im öffentlichen Gelände, ergeht das Ersuchen, bei Auffinden von Kriegsrelikten sofort die Polizei unter 133 zu verständigen.
Foto: Landespolizeidirektion Burgenland
Aus Rücksichtnahme auf ältere GemeindebewohnerInnen und Kleinkinder, die die Mittagszeit (12 bis 14 Uhr) gerne für einen Mittagsschlaf nutzen, ersuchen wir, wenn möglich, vom Rasenmähen in dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen Abstand zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Entgegenkommen!
In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 wurde die Verordnung einer Kurzparkzone für den Hauptplatz in Fehring beschlossen.
Die Zone umfasst folgenden Bereich:
Im Osten beginnend bei der Wehapp-Kreuzung bis zur Kreuzung mit der Sattlergasse beim Stadtamt. Richtung Süden den gesamten Hauptplatz bis zur Kreuzung mit der Sinzingergasse.
Die Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr. Das Parken ist auf 2 Stunden beschränkt. Feiertage sind ausgenommen.
Die bereits bestehende Kurzparkzone beim Parkplatz der Fa. Spar wird diesen Zeiten angepasst. Vor den Objekten Hauptplatz 3 (im Bereich der Trafik Braunstein) und Hauptplatz 12 (Fam. Scheifinger) wurde zusätzlich für je 2 Stück Parkplätze ein Parkverbot beschlossen. Hier ist das Halten für max. 10 Minuten erlaubt. So soll gewährleistet sein, dass man für kurze Erledigungen immer einen freien Parkplatz findet.
Für die Standbetreiber beim Samstagsmarkt, für die Eigentümer der Gebäude am Hauptplatz sowie für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr während eines Einsatzes wird es Ausnahmeregelungen geben. Darüber werden die Betroffenen gesondert persönlich informiert.
Die Kurzparkzone gilt ab 01.11.2019. Bitte beachten Sie diese Neuerung.
In den letzten Monaten wurden im Bereich der Radkersburgerstraße insgesamt ca. 40 neue Parkplätze geschaffen. Im Innenhof des ehemaligen Postgebäudes stehen zusätzlich Parkplätze für die Bediensteten der Stadtgemeinde und der Sparkasse zur Verfügung.
Es werden daher alle im Hauptplatzbereich tätigen Damen und Herren gebeten, künftig diese Parkmöglichkeiten zu nützen.
... SONDERN ZUR ALTKLEIDERSAMMLUNG!
So wie die Jahreszeiten wechseln, so wechselt auch unsere Garderobe. Altkleider sind zu schade für den Restmüll.
Bringen Sie Ihre Altkleider zur Altkleidersammlung. Landen Altkleider im Restmüll fallen hohe Entsorgungskosten an. Richtig entsorgt im Altkleidercontainer bringen sie leichte Erlöse. Das Wichtigste bei der Altkleidersammlung ist, dass die abgegebenen Kleider brauchbar, sauber, trocken und in Säcken verpackt abgegeben werden. Sind Altkleider lose im Container oder liegen sogar daneben, werden sie meist feucht und sind unbrauchbar. In allen 16 Gemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach sind neue Altkleidersammelbehälter aufgestellt. Neue Container mit neuer Beschriftung sollen die Qualität der Sammelware erhöhen. Bitte halten Sie die Trennvorgaben ein und werfen nur brauchbare Altkleider in Säcken verpackt in die Sammelbehälter. Sammelsäcke erhalten Sie im ASZ. Die Hausmasters, ein sozialökonomischer Betrieb der Chance B in Gleisdorf, entleert die Sammelcontainer. Die Firma TEXAID mit Sitz in Linz verwertet die gesammelte Ware. Die Altkleider werden in einem Sortierbetrieb in 70 Fraktionen aufgetrennt und danach in verschiedene Länder verkauft. Ein kleiner Teil wird in Secondhand-Läden verkauft oder zu Putzlappen verarbeitet.
Was gehört in den Altkleidersack?
- Saubere tragbare Kleidung
- Tisch und Bettwäsche
- Vorhänge
- Tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
- Unbeschädigte Taschen und Gürtel
- Mützen, Hüte, Handschuhe
Nicht in den Sack gehören:
- Schi- oder Eislaufschuhe, Gummistiefel
- Schneidereiabfälle
- Verschmutzte, kaputte und nasse Textilien
- Putzlappen, Heizdecken
- Sesselauflagen, Polster, Sitzkissen
- Teppiche, Matratzen
Umwelt- und Abfallberater
Alfred Derler
Das Halten von gefährlichen Tieren, die aufgrund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen oder Giftspinnen), ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.
(Foto: © skeeze - https://pixabay.com/de/)
Da derart viele Plakatständer in den einzelnen Ortsgebieten aufgestellt wurden und diese immer wieder von den Mitarbeitern des Bauhofes entfernt werden mussten, hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Fehring beschlossen, dass künftig keine Plakatständer mehr akzeptiert werden. Die Begründung liegt im Sinne des Ortsbildschutzes.
Wir bitten um Verständnis!
Beim Betrieb eines Schwimmbades fallen in der Regel Abwässer an, die unterschiedlich verunreinigt sind und deshalb auch unterschiedlich entsorgt werden sollen.
• Wässer, die beim Entleeren des Beckens im Herbst anfallen, können breitflächig verrieselt werden, wenn der gemessene Chlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt.
• Wässer, die beim Rückspülen des Filters und Reinigen des Beckens anfallen, sind über den Kanal zu entsorgen.
In der Stadtgemeinde Fehring dürfen Abwässer aus Schwimmbecken und Pools kostenfrei in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Sollte ein fixer Anschluss an den öffentlichen Kanal gewünscht werden, ist dieser Anschluss auf Kosten des Anschlusswerbers fachgerecht herzustellen und durch die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Fehring zu kontrollieren.
Lesen Sie mehr dazu in der Broschüre “Pool - Nasses Vergnügen mit Verantwortung“.
Kostenloses Internet für alle im Rosenbad und am Hauptplatz Fehring!
Die Stadtgemeinde Fehring hat einen großen Schritt in Richtung offenes WLAN für EinwohnerInnen und TouristInnen gemacht. Gemeinsam mit den WLAN-Spezialisten von Unwired Networks und einem ortsansässigen Elektriker wurden Montageorte für das Kommunalnet-WLAN begutachtet, auf dessen Basis ein kostengünstiges Angebot gelegt wurde.
Die Jobbörse informiert Sie über aktuelle Stellenausschreibungen und Lehrstellen in der Stadtgemeinde Fehring sowie in den umliegenden Gemeinden.
https://www.fehring.at/jobboerse.html
(Foto: © loufre/Deutsch - https://pixabay.com/de/)
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