
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 25 Zustellgesetz wird
Herr Erich Kreuzthaler, St. Peter a. Kbg. 49/1, 8843 St. Peter am Kammersberg,
hiermit darüber informiert, dass sich im Marktgemeindeamt St. Peter am Kammersberg ein Schriftstück befindet, das ihm zugestellt werden soll.
Es wird ersucht, dieses Schriftstück im Marktgemeindeamt St. Peter am Kammersberg abzuholen.
Es wird darauf hingewiesen, dass, sollte sich die angeführte Person nicht bei der Behörde einfinden, um das gegenständliche Schriftstück entgegenzunehmen, die Zustellung als bewirkt gilt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.
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