KUNDMACHUNG EU Wahl

St. Peter am Kammersberg - GEMEINDE24

 

KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der Wahl der österreichischen
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung - EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
9. Juni 2024
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“

 

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