
Seit 01. März 2026 fördert das Land Steiermark den Ankauf sanierungsbedürftiger Eigenheime sowie deren anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept. Wichtig: Das Gebäude muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes kaufen und danach thermisch sanieren. Es gelten Einkommensgrenzen für den gemeinsamen Haushalt.
Die Förderung umfasst:
Förderungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Weitere Details finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
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