Gilt im gesamten Gemeindegebiet von Sankt Michael in Obersteiermark
Das Füttern von wildlebenden Haustauben ist untersagt.
Auch das Auslegen von Futter oder Essensresten ist verboten.
Warum?
Bitte helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber und gesund zu halten!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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