Gemäß § 54 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967, zuletzt geändert durch LGBI. Nr. 122/2024, wird bekannt gemacht, dass die für heute, den 15. Juli 2025, anberaumte Sitzung des Gemeinderates mangels Beschlussfähigkeit vertagt wird.
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