Die Gemeinde weist darauf hin, dass laut der Straßenverkehrsordnung (StVO), Geh- und Radwege ausschließlich für Fußgänger bzw. Radfahrer bestimmt sind. Das Befahren dieser Wege mit Motocross-Motorrädern oder anderen motorisierten Geländefahrzeugen ist nicht gestattet, gefährdet die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und kann zur Anzeige gebracht werden.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme
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