Die Bezirkshauptmannschaft Krems verordnet zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten auf oder neben den angeführten Straßenzügen von 1. Jänner 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025
PDF-Dokument öffnen
[zurück]
Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]