Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022 (gültig voraussichtlich bis 8. Juli):
FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr
• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten,
Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)
• in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis
• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Keine Maskenpflicht mehr
• im restlichen Handel
• bei Veranstaltungen
• in der Gastronomie
3G - Regel
• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Grüner Pass
• 3fach geimpft: 12 Monate gültig
• 2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig
• 2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig
Weiterhin empfohlene Maßnahmen
• FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
• Abstand halten
• häufig Hände waschen bzw. desinfizieren
Alle Infos finden Sie auch im PDF-Dokument.
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