Corona: Lockerungen ab 16.04.2022
Schönberg am Kamp - GEMEINDE24

Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022 (gültig voraussichtlich bis 8. Juli):
FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr
- in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)
- in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis
- in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Keine Maskenpflicht mehr
- im restlichen Handel
- bei Veranstaltungen
- in der Gastronomie
3G - Regel
in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Grüner Pass
- 3fach geimpft: 12 Monate gültig
- 2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig
- 2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig
Weiterhin empfohlene Maßnahmen
- FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
- Abstand halten
- häufig Hände waschen bzw. desinfizieren
Alle Infos finden Sie auch im PDF-Dokument.
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